Hallo,
bislang haben wir unseren Schornsteinfeger noch nie gesehen. Er hat sich noch nie angekündigt (seit 5 Jahren wohnen wir im Einfamilienhaus) und klettert anscheinend immer über’s Dach. In den ersten Jahren hat er auch die Rechnungsstellung vergessen und uns stattdessen direkt Mahnungen geschickt.
Nun meine Frage - muss er sich nicht ankündigen? Muss er unseren Kaminofen nicht auch von innen nachschauen? Geht das wirklich alles nur über’s Dach?
Schönen Dank für eure Antworten!
Hallo !
Das ist kaum zu glauben!
Sie kündigen sich bestimmt an,allerdings nicht immer direkt per Post.
Es können in örtlichen Zeitungen oder am Schwarzen Brett der Gemeinde
Bekanntmachungen veröffentlicht werden,wann die Messungen stattfinden werden.
Das ist immer ein Zeitraum,kein festes Datum,womöglich noch mit Uhrzeit.
Wir bekommen eine Postkarte vom Schornsteinfeger,mit der Ankündigung des Zeitraumes und der Bitte,etwaige Termine telefonisch zu vereinbaren,wenn man sonst oft nicht daheim ist.
Zum Fegen,insbesondere beim Einzelhaus wird er immer klingeln,aber wenn keiner da ist,geht er mit seiner mitgebrachten Leiter aufs Dach zum Fegen.
Allerdings muß er auch den Staub aus der Revisionsöffnung im Keller entfernen.
Und er hat den Kaminofen noch nie in 5 Jahren besichtigt ?
Habt ihr keine weitere Heizung mehr ?
Rechnungen können schon mal verloren gehen,aber sicher nicht mehrmals hintereinander.
Steht denn in der Rechnung nur „Fegen“ drin und nicht auch „Feuerstättenschau“ oder ähnliches,was nur durch Besichtigung und Prüfung im Zimmer stattfinden kann?
Wenn er das nicht gemacht haben sollte,kann er es doch schlecht berechnen!
MfG
duck313
Hallo !
Das ist kaum zu glauben!
Sie kündigen sich bestimmt an,allerdings nicht immer direkt
per Post.Es können in örtlichen Zeitungen oder am Schwarzen Brett der
GemeindeBekanntmachungen veröffentlicht werden,wann die Messungen
stattfinden werden.Ok, da frage ich ihn am besten, ob er es so handhabt.
Zum Fegen,insbesondere beim Einzelhaus wird er immer
klingeln,aber wenn keiner da ist,geht er mit seiner
mitgebrachten Leiter aufs Dach zum Fegen.Allerdings muß er auch den Staub aus der Revisionsöffnung im
Keller entfernen.Und er hat den Kaminofen noch nie in 5 Jahren besichtigt ?
Habt ihr keine weitere Heizung mehr ?
Nee, er war nach Inbetriebnahme nie wieder da. Wir nutzen den Kaminofen aber auch nur sehr selten, da wir eigentlich mit Erdwärme heizen.
Rechnungen können schon mal verloren gehen,aber sicher nicht
mehrmals hintereinander.
Im letzten Jahr habe ich ihm geschrieben, dass ich zukünftig ohne Rechnungsstellung nichts mehr bezahlen werde, so dass wir jetzt erstmalig eine bekommen haben! Und trotzdem noch eine Mahnung hinterher, weil er anscheinend unsere Einzugsermächtigung (die er im Vorjahr unbedingt haben wollte) verloren / verschlampt hat.
Steht denn in der Rechnung nur „Fegen“ drin und nicht auch
„Feuerstättenschau“ oder ähnliches,was nur durch Besichtigung
und Prüfung im Zimmer stattfinden kann?Wenn er das nicht gemacht haben sollte,kann er es doch
schlecht berechnen!
Es stehen zwei Posten in der Rechnung - Grundwert für Kehr- und Überprüfungsarbeiten 2x/Jahr mit anteiliger Arbeits- und Begehungspauschale und einmal Schornstein kehren, das alles für 47,60.
Schönen Dank für die schnelle Antwort! Liebe Grüße!
MfG
duck313
Hallo Tarzinchen,
ich kann Dir leider keine rechtsverbindliche Antwort geben, aber will meine eigene Erfahrung mit Schornsteinfegern erzählen:
Durch meine berufliche Tätigkeit war ich natürlich tagsüber nie anzutreffen.
Vor einigen Jahren lag eines Tages im Postkasten eine Schornsteinfeger-Rechnung über 57.-€. Im Text gab er an: Schornstein gefegt und Brennstelle geprüft.
Er konnte allerdings nie in meinem Haus gewesen sein!
Ein Telefonat brachte die Erklärung: Wenn er eine Strasse abgearbeitet hat, schreibt er die Rechnungen…Ausrede: „er kann angeblich im Nachhinein schlecht erkennen, wo er wirklich schon gekehrt hat“…!?
Es ist wohl nachvollziehbar, dass ich erbost reagierte. Er versprach mir, dass sowas nicht mehr vorkommen würde. Bis heute hat er dann immer mit Terminabsprache korrekt gearbeitet.
Will damit nur zeigen, was für kuriose Fehler selbst Schornsteinfegern unterlaufen.
Gruß, Edi
Es gibt 2 Stellen wo man sich beschweren kann . 1. Innung Obermeister 2. Stadt oder Kreisverwaltung Auf der Rechnung muß lt. Bundes Küo alle Posten einzel stehen. Grundgebühr, Fahrtpauschale, anzahl der Schornsteine in Meter und bezeichnung öl oder Gas oder Feste Brennstoffe ebenso das Datum der Arbeiten.