Hallo,
folgender Sachverhalt; Ich beziehe seit einigen Jahren Hartz4. Ich besitzte ein eigenes Haus, welches älteren Datum´s ist und deshalb nicht verkauft werden muß.
Nach Jahren hat das Job-Center nun endlich die Reparaturkosten meiner Heizungsanlage bezahlt. Desweiteren hab ich einen Kaminofen geschenkt bekommen.
Dieser ist jetzt im Jan. 2016 vom Schornsteinfeger abgenommen und geprüfgt worden. Gleichzeitig hat er auch die Heizungsanlage gemessen und die Kamine gereinigt.
Jetzt hat er die Rechnung erstellt über fd. € 200,–. Ich habe die Rechnungen beim Job-Center eingereicht und die Übernahme dieser Kosten wurde abgelehnt.
Nur die reinen Reinigungskosten würden übernomen, nicht aber die Baurechtliche Abnahme.
Ist diese Entscheidung rechtens oder muss auch die Baurechtliche Abnahme übernomen werden.
Danke, ich werd es versuchen.
Hallo!
Warum sollte denn das Jobcenter die Prüfgebühren für einen zusätzlich zur Heizungsanlage angeschafften Kaminofen übernehmen ?
Sie hat doch offenbar die Reparatur der Heizung bezahlt und deren Betriebskosten übernimmt sie ganz oder weitgehend auch.
Ein Kaminofen ist erst einmal Deine eigene Sache. Man könnte sagen Luxus.
Er verursacht laufende Kosten, Kehrgebühren z.B…
Es wäre zu belegen, ob man durch den Kaminofen mehr Heizkosten einsparen kann als man an neuen laufenden Kosten dafür hat.
MfG
duck313
weil ich dadurch weniger Öl benötige. das Holz für den Ofen bekomme ich günstiger und auch umsonst.
oder hast Du schon mal eine Ölheizung mit mtl. € 45,00 ein Jahr lang betrieben?
Wenn ja, sag mir bitte wie das geht,
Man kann doch nicht die Allemeinheit anzapfen, um selber Geld zu sparen, dh Vermögen zu mehren…unglaublich.
an S_Br
es ist unglaublich einen solchen dusseligen Kommentar abzugeben.
rechne mir doch bitte mal vor, wie ich auf diese Weise mein „Vermögen“ Vermehre.
Ich geh mal davon aus das Du von Hartz 4 Empfängern nicht´s hälst. Halte Dich doch bitte von Themen fern von denen Du keine Ahnung hast.
Noch unglaublicher…versucht die Allgemeinheit zu prellen und dann auch noch dünnhäutig sein.
Unglaublich.
Hallo,
wenn man mit den für den Wohnort vorgesehenen Heizkosten nicht klarkommt, kann man diese erstmal hinterfragen. Könnte natürlich sein, dass ein Haus einen höheren Heizbedarf hat als eine für einen ALG-II-Empfänger als angemessen angesehene Wohnung. Davon abgesehen sind die Normwerte der Kommunen bzw. Landkreise eben nur irgendwelche Durchschnitte für die Heizkosten je Quadratmeter. Je nach Lage und Zustand der Wohnung können auch höhere Heizkosten angemessen sein. Bei manchen Argen braucht es dafür einen Anwalt, andere sehen das bei entsprechender Darstellung durchaus auch selber ein. Eine Wohnung mitten in einem Haus hat naturgemäß einen geringeren Heizbdearf als eine außenliegende Wohnung, wenn es geht noch Nordseite, und ohne gedämmte obere Geschoßdecke.
Wenn schon eine reparierte Heizung vorhanden ist, ist ein zusätzlicher Kaminofen ein Luxus, der nicht auch noch von der Allgemeinheit übernommen wird.
Grüße