Schornsteinfeger Kostenentwicklung + 81 %

Schornsteinfegerkosten bei eingeschossiger Anlage mit 2 Öfen für Festbrennstoffe stiegen gegenüber 2009 bei neuem SchoFe um 81% in 2011, Rechnungslegung nun nach KÜO. Hat jemand Ähnliches und etwas dagegenunternommen?

Hallo !

Immer Ärger mit dem „Schorni“ ?

Meines Erachtens kann es nicht mit einem Wechsel des zuständigen Schornsteinfegermeisters zusammenhängen.
Denn der macht nicht selbst die Preise für die vorgeschriebenen Leistungen,die werden von der Aufsichtsbehörde festgelegt und geprüft.
Alle Schornsteinfeger in dem Bundesland haben dann diese Preise.

Was sie frei kalkulieren können wären extra Leistungen,außerhalb des amtlichen Pflichtkataloges (Fegen,Messen,Abnahme usw),wie Beratungen zum Thema Kamin,Schornstein,Energieeinsparung usw.

Die Höhe der Preise für die amtlichen Leistungen kann man erfragen,die können natürlich gestiegen sein von 2009 auf 2011,aber um 81 % ? Das glaube ich eher nicht.

Bei Beschwerden oder Unklarheiten kann man sich doch an den Schornsteinfeger selbst wenden,er muß die Rechnung ja begründen mit der amtlichen Preisliste.
Sonst wendet man sich an die zuständige Stelle,das kann der Landkreis oder das Regierungspräsidium sein,was die Aufsicht über die Schornsteinfeger hat und auch die Bezirke vergibt.

MfG
duck313

Hallo,
mal bei ihm selbst oder bei der Innung nachfragen.
Bei Festbrennstoffen muß meines Wissens seit irgendwann vor kurzem öfter gekehrt werden. Das muß natürlich irgendwer bezahlen, der Schornsteinfeger und die anderen Kunden sicher nicht :wink:

Cu Rene

Hallo,

zuerst einmal, der Kaminkehrer ist verpflichtet, die Gebührenordnung (KÜO) einzuhalten, er darf nicht davon abweichen (weder nach oben noch nach unten).
Insofern ist es unberechtig, hier von Wucher zu sprechen!

bitte wende dich an deine Kreisverwaltungsbehörde, die können dir genau erklären, was der Schornsteinfeger in Rechnung gestellt hat.

Es könnte sein, daß der Schornsteinfeger die anstehende Feuerbeschau durchgeführt hat und bereits die Gebühr für den gesetzlich vorgeschriebenen Feuerstättenbescheid berechnet hat, so kann sich ganz schnell mal eine Rechnung von üblicherweise 20 € auf 40 € verdoppeln, wobei dies aufgrund der vorliegenden Gesetzesänderungen „nur“ alle 3-4 Jahre einmal vorkommt.

Sollte man mit der Rechnung eines Schornsteinfegers nicht einverstanden sein, ist IMMER die Kreisverwaltungsbehörde der Ansprechpartner.

Gehts um handwerkliche Probleme, wendet man sich an den zuständigen Innungsmeister: http://www.myschornsteinfeger.de/

Grüße
miamei