Hallo, es besteht folgendes Problem:
Der Schornsteinfeger erscheint im Jahr 2010 und wollte messen, wie immer halt. Einen Tag vorher ist der Brenner ausgefallen und in der Not, da es noch Winter war, (Jan.2010) wurde ein Ersatzbrenner beschafft und angeschlossen. Der Brenner lief also und der Schornsteinfeger wurde um Rat und Hilfe gebeten, ob er nicht vielleicht jemanden kennt, der günstig einen Brenner zu verkaufen hätte. Dieser meinte nur, er erkundige sich und ging dann auch mit der Aussage, „dann brauch ich ja auch nichts messen, Werte stimmen ja eh nicht“. Betotung auf : Es wurde weder gemessen noch gefegt!!! Nach 1 Monat Warten, wurde für teueres Geld einen neuer Brenner angeschafft. Im Jan. 2011 kommt der Schornsteinfeger wieder messen, alles bestens. Bald darauf flattern aber zwei Rechnungen vom Jahr 2010 und 2011 ins Haus. Die 2011 wurde natürlich überwiesen aber nun wird gedroht damit, die Nichtzahlung von 2010 beim Ordnungsamt zu melden.
Ist das rechtens? Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar! Gruß
Hey,
was wurde 2010 denn in Rechnung gestellt?
lg, Sabrina
Hallo,
es könnte sein, daß er dir die Anfahrt in Rechnung stellt.
Frag doch selber beim Ordnungamt nach, die sind verpflichtet, die Rechnungen des Schornsteinfegers zu überprüfen.
grüße
miamei
hi,
das ist es ja! Mit der 2011 Rechnung wurde die für 2010 eine Zahlungserinnerung beigelegt, auf der nur ein Gesamtbetrag von 95,78 Euro steht. Ich weiß nicht, wie er an eien so hohe Summe kommt. Zumal ich sonst wesentlich weniger bezahle.
Das beantwortet nur leider immer noch nicht meine Frage. Ist es rechtens eine Rechnung ohne erbrachte Leistung zu stellen???
Gruß
Hallo,
Das beantwortet nur leider immer noch nicht meine Frage. Ist
es rechtens eine Rechnung ohne erbrachte Leistung zu
stellen???
Das war auch keine Antwort sondern eine Nachfrage, da es darauf ankommt, was fakturiert wurde. M. E. wäre es zumindest nicht allzu verwunderlich, wenn der Feger für seine Anfahrt etc. eine Aufwendung möchte, so wie ich es lese konnte er ja nichts dafür umsonst durch die Gegend zu fahren.
Darum nachfragen, was in Rechnung gestellt wird und danach entscheiden, dies lässt sich so pauschal nicht definieren.
lg, Sabrina