In einem angenommenen Fall erstellt der Schornsteinfeger eine Rechnung, in der u.a. die Abnahme des Schornsteines im Rohbauzustand abgerechnet wird. Auf Anfrage teilt er mit, das er irgendwann abends (als keiner mehr auf der Baustelle war) den Kaminzug besichtigt hätte. Gegen die Abrechnung ist gesetzlich nichts einzuwenden. Grundsätzlich muß dem Schornsteinfeger auch Zugang zum Objekt gewährt werden, das ist soweit auch unstreitig. Meine Frage: Muß bei der Abnahme/Besichtigung durch den Schornsteinfeger der Bauherr anwesend sein?
Hallo Michael,
Nein.
Aber er muss einen Bericht erstellen und Dir diesen Bbericht der Rechnung beilegen.
Christian
Hallo !
Auch, wenn der Verdacht nahe liegt, dass seine Besichtigung nicht stattgefunden hat, so trägt er damit die Verantwortung für alles, was nachher mit dem Schornstein als Entgaser passiert. Das ist dann sein Problem.
Schornsteinfeger sind merkwürdige Typen. Wir haben vor drei Jahren einen Kamineinsatz in unseren offenen Kamin eingebaut. Normal dürfte er erst in Betrieb gehen, wenn der Herr ihn abgenommen hat. Aber, er war immer noch nicht da, trotz Information.
Und bei Euch war er ganz sicher auch nicht, aber er kennt den Bauunternehmer gut und weiß, dass bei dem schon nicht gepfuscht wird.
Früher bekam der Schornstein in Niedersachsen bunte Plaketten, deutlich zu sehen, als Beweis, dass der Feger da war.
Gruß Max