Schornsteinfeger will Gastherme prüfen

Der Schornsteinfeger schickte mir schon mehrmals zwei Gesellen,die ich garnicht erst reinliess zur jährlichen Prüfung der Gastherme,die jährliche Messung der Heizung ist Pflicht schreibt er mir,an die Tür geheftet.Allein aus meiner knappen finanziellen Lage sind für 5 Min.prüfen fast 60.- viel Geld für mich.Sah deshalb im Internet nach wo nicht nur über die Geldmacherei der ,unnützen`Schornsteinfeger einiges stand sondern auch das seit 2010 nur alle 2 Jahre die Prüfung Pflicht wäre,bei Thermen bis 12 Jahre sogar nur alle 3 Jahre.Ist das richtig?Bevor ich die Leute also rausschmeisse sobald sie wiederkommen möchte ich eine Bestätigung der Richtigkeit.Evtl. noch ab wann man sich den Schonsteinfeger aussuchen kann und nicht den hier vom Ort nemen muss.danke.

Hallo,

sondern auch das seit 2010 nur alle 2 Jahre die Prüfung
Pflicht wäre,bei Thermen bis 12 Jahre sogar nur alle 3
Jahre.Ist das richtig?Bevor ich die Leute also rausschmeisse
sobald sie wiederkommen möchte ich eine Bestätigung der
Richtigkeit.Evtl. noch ab wann man sich den Schonsteinfeger
aussuchen kann und nicht den hier vom Ort nemen muss.danke.

Maßgeblich ist die Kehr und Überprüfungsordnung – KÜO http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/k_o/ge…. Dort ist alles genau beschrieben,auch zu raumluftabhängigen Feuerstätten, die einmal jährlich geprüft werden müssen. Vielleicht hast Du ja so was.

Grüße
Markus

Hallo !

Der Schornsteinfeger erfüllt einen „hoheitlichen“ Auftrag. Er unterliegt einer gesetzlichen Bestimmung.
Darin ist alles geregelt,die jährliche Prüfung,das Kehren des Schornsteins usw. Auch die Preise sind amtlich festgelegt !
Dort sind auch die Ordnungsgelder festgelegt,wenn sich jemand meint,nicht daran halten zu müssen.

Es gibt immer mal wieder Fälle,die durch die Presse gehen,wo der Schornsteinfeger mit Polizeihilfe/Gerichtsvollzieher den Zugang zum Heizgerät „erzwingen“ muss.
Er kann (und darf) auch die Heizung stilllegen,wenn die Abnahme oder wiederkehrende Prüfung nicht durchgeführt werden kann.

Ja,Du kannst den Schornsteinfeger im Prinzip bereits jetzt frei wählen,jedenfalls für das Kehren.
Die Prüfung der Abgaswerte usw. kann m.E. nur der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister machen.

Wenn Dir die Schornsteinfeger-gebühren schon zu hoch sind,sparst Du dann auch bei den eigentlichen Wartungskosten an der Therme ?
Die sind ebenfalls vorgeschrieben und auch aus Sicherheitsgründen nötig. Eine saubere,gut gewartete und einjustierte Therme ist auch sparsamer im Verbrauch.

Überlege es Dir noch mal,ob diese Verweigerungshaltung sinnvoll ist.

Übrigens,ich habe noch nichts davon gehört,Gasheizungen(oder auch nur Thermen) würden zukünftig je nach Baujahr in längeren Intervallen geprüft.
Das stimmt m.E. nicht.
Es gibt so etwas bei der Kaminkehrung. Kamine von Gasheizungen (und Öl m.E. auch) werden nicht mehr regelmässig gefegt,nur auf freien Durchgang geschaut(Spiegel).
Kamine für feste Brennstoffe(Holz,Kohle) werden weiter mehrfach im Jahr,mind. 1 x gefegt.
Vielleicht ist das gemeint.

MfG
duck313

Guten Tag,

Du kannst es ja mal darauf ankommen lassen. Spätestens wenn der Schwarze Mann mit der Polizei vor der Türe steht weist Du dann was Sache ist.

Hi, mach Dich da: http://birkmann.gebaeudecheck.de/fileadmin/subdomain…
mal schlau, steht alles wissenswerte dri.
MfG ramses90

Danke für die Antworten.Bin nur leider nicht schlauer als vorher.Danke

Hallo,

DESWEGEN wird geprüft:
http://www.n-tv.de/panorama/Familie-wusste-Bescheid-…

Man kann dem Schornsteinfeger auch anbieten, in Raten zu zahlen.

Man kann auch darauf warten, daß die Polizei mit einem Schlüsseldienst vor der Wohnung steht…

Dann darf man den Schlüsseldienst, den Schornsteinfeger und das Bußgeld zahlen, macht mindestend den dreifachen Betrag…

Grüße
miamei