Schornsteinfeger Zugang

Hallo,
MUSS es zwingend für den Schornsteinfeger eine „Ausstiegslucke“ aus dem Dach heraus geben. Hier ist ein Schornstein von INNEN mit einem „Stahlrohr“ und Perlite-Ausfüllung saniert worden und es wurde gesagt, dass der Schornsteinfeger dann nicht mehr aufs Dach muss und der Schornstein vom Keller aus gefegt werden kann - dort gibt es eine Öffnung mittels eines „Türchens“?

Wer weiß dazu wirklich fundiertes, falls der Schornsteinfeger doch womöglich einen Zugang durchs Dachgeschoß auf das Dach machen/haben will…

Danke.

Grüße
Marie

Dazu hätte man den Schornsteinfeger vorher fragen sollen.Ob eine untere Reinigungsöffnung ausreichend ist (normalerweise muss nämlich am oberen Ende auch noch eine sein),lässt sich von hier nicht klären,da man dazu das Gebäude und die Feuerungsanlage inspizieren müsste.Man sollte bei umfangreichen Änderungen einer Heizungsanlage,auch wenn diese Änderung an sich nicht eine Baugenehmigung erfordert,immer den Schornsteinfeger fragen.Dieser ist nämlich immer noch in einer Doppelrolle als Privater Unternehmer und
öffentlicher Beamter tätig (Feuerpolizei).
siehe dazu:
-Gesetz über das Schornsteinfegerwesen
-Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO
-EnEV 2009 - Auslegungsfragen

Hallo,
danke für Deine Antwort.
Dieses Stahlrohr ist VOM Schornsteinfeger gemacht worden…
Wollte jetzt nur wissen, ob es dann unbedingt noch die Ausstiegslucke im Dachgeschoß sein MUSS. Werde am besten bei ihm nachfragen.

Vielen Dank

Grüße
Marie

Hallo !

Da sieht man m.E. mal wieder,wie zweifelhaft die neue Rolle des Schornsteinfegers als selbstständiger Unternehmer und gleichzeitig als staatlicher Kontrolleur ist.
Früher war das nicht möglich,Schornsteinfeger ist auch im Montagebereich tätig und baut Schornstein,Sanierungssysteme oder Heizkessel ein.
Heute geht das wohl und er kann gleich seine eigene Arbeit amtlich abnehmen und den ordnungsgemäßen Zustand bescheinigen.

Ein Zustand,den es nicht mal bei der KfZ-Branche und der HU gibt,da kommt ein „fremder“ Prüfer ins Haus und nimmt die Sache ab.

Du hast ja sicherlich einen amtlichen Abnahmeschein für die neue Schornsteinanlage. Da kann man später keinen Dachausstieg verlangen,der ja sowieso nicht zwingend nötig wäre,wenn man auch von außen aufs Dach kann (Leiter anlegen und feste Leiste auf der Dachfläche bis Schornstein,dort evtl. eine Standroste.

Diese Edelstahlrohre(Sanierungssysteme) werden bei Öl/Gasfeuerung nicht mehr regelmäßig gefegt,sondern nur noch auf Durchgängigkeit geprüft, mit Spiegel von unten durch die dortige Klappe.

MfG
duck313

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