Hallo,
Ich meine, ich habe einmal irgendwo gelesen, dass ein Schornsteinfeger, der im Hochsommer kommt, die Heizungsanlage(Heizungsanlage ist seit April außer Betrieb)nicht künstlich hochfahren darf. Dies würde unnötige Energieverschwendung verursachen.
Hat da jemand Erfahrungen oder rechtliches Hintergrundwissen?
Durch Zufall habe ich am Spätnachmittag einen alten Bekannten meines Vaters, Schornsteinfeger i.Ruhestand getroffen.
Falls es einen Mitleser hier interessiert: Er darf nicht! Meßperiode ist vom 01.Oktober bis zum 30.Juni.
Durch Zufall habe ich am Spätnachmittag einen alten Bekannten
meines Vaters, Schornsteinfeger i.Ruhestand getroffen.
Falls es einen Mitleser hier interessiert: Er darf nicht!
Meßperiode ist vom 01.Oktober bis zum 30.Juni.
Das interessiert doch den Schorni nicht. Die Herrgötter in schwarz belieben zu tun was und wann immer sie wollen.
Du kannst ihn ja mal darauf hinweisen was er darf oder nicht. Sei Dir aber darüber im Klaren dass Du für die Zukunft, solltest Du wieder einmal etwas von ihm wollen, die A…Karte gezogen hast.
Hallo zusammen,
Falls es einen Mitleser hier interessiert: Er darf nicht!
Meßperiode ist vom 01.Oktober bis zum 30.Juni.
Richtig.
Das interessiert doch den Schorni nicht. Die Herrgötter in
schwarz belieben zu tun was und wann immer sie wollen.
Falsch.
Der Schornsteinfeger (Kaminfeger) muß! sogar bei bestimmten Heizungsanlagen drei mal im Jahr fegen. Das ist in der Feuerstättenverordnung so geregelt.
Aber er darf niemals ausserhalb der Heizperiode kommen.
Und eine Verorndung ist wie ein Gesetz.
Gruß Termid
Ich habe dem Herrn Monopolist bereits telefonisch abgesagt.
Er hat mir mitgeteilt, dass ich natürlich dieses Recht habe, dafür sei er aber sehr verärgert und das sei doch sicherlich nicht in meinem Sinne, wo er doch noch öfters kommen wolle. Ja, aber nur einmal pro Jahr, habe ich geantwortet und das könne ich verschmerzen 
Aber es stimmt schon, sie meinen, sie können sich alles erlauben, er hat dann noch etwas von extra Weggeld gefaselt…
Hallo,
Aber er darf niemals ausserhalb der Heizperiode kommen.
Und eine Verorndung ist wie ein Gesetz.
Mein Schornsteinfeger war gestern bei mir. Entweder kennt er diese Verordnung nicht oder sie ist ihm egal.
Gruß
Pontius
Hallo Pontius,
Aber er darf niemals ausserhalb der Heizperiode kommen.
Und eine Verorndung ist wie ein Gesetz.Mein Schornsteinfeger war gestern bei mir. Entweder kennt er
diese Verordnung nicht oder sie ist ihm egal.
Dann kennt er die Verordnung nicht oder ignoriert sie im Vertrauen auf das Unwissen seiner Kunden.
Denn du als Hausbesitzer bist gesetzlich zum Kunden deines Bezirksschornsteinfermeisters geworden.
Wenn die Verordnungen ihm egal sind, dann lass ihn doch nicht in dein Haus rein.
Man kann sich auch gütlich einigen, wann was zu erledigen ist.
Irgendwann muss er doch reingelassen werden.
Gruß Termid
Hallo,
bevor weitere SCHWACHSINNIGE und blöde Kommentare kommen. Der Schorni macht seine Job und durch die änderung des Schornsteinfegergesetzes hat sich vieles verändert. Im Moment hauptsächlich für die Schornsteinfeger in ein paar Jahren für alle Hausbesitzer. In wie weit es gut ist wird man sehen.
Betreibst du mit deiner Heizunganlage nur die erwärmung der Räume (Heizen) oder wird auch dein Brauchwasser (Warmwasser) damit erwärmt.
Wenn Brauchwasser bereitet wird hat er das Recht zu messen und es entstehen dir auch keine unnötigen Energieverschwendung. Ist die Anlage nur für Heizzwecke und die Brauchwasserbereitung wird separat betrieben darf er nur in der bereits erwähnte Heizperiode messen. Zusatzkosten darf er dir dann auch nicht berechnen.
Ruf einfach mal bei deiner Schornsteinfegerinnung an (gelbe Seiten).
Die Innung ist sehr bestrebt ein gutes Verhältnis zwischen Schorni und Kunden sicherzustellen.
Zur Info: Ich bin Schornsteinfegermeister habe aber aus Frust über einseitig informierte und unbelehrbare Kunden, aber auch über das Verhalten unserer Chefs (Landespolitiker) aufgehört. In DE wird das Schornsteinfegersystem demontiert weil es angeblich die Eu so will und gleichzeitig ist Belgien dran das gute System aus DE einzuführen.
In einigen Jahren werden die ersten feststellen das es früher halt besser war.
Mir ist es egal
Hoffe konnte helfen Gruß Dirk
Hallo Pontius,
Aber er darf niemals ausserhalb der Heizperiode kommen.
Und eine Verorndung ist wie ein Gesetz.Mein Schornsteinfeger war gestern bei mir. Entweder kennt er
diese Verordnung nicht oder sie ist ihm egal.Dann kennt er die Verordnung nicht oder ignoriert sie im
Vertrauen auf das Unwissen seiner Kunden.Denn du als Hausbesitzer bist gesetzlich zum Kunden deines
Bezirksschornsteinfermeisters geworden.
Als Kunde sollte man zumindest die Wahl haben wen man in sein Haus/Wohnung rein lässt oder eben nicht!
Wenn die Verordnungen ihm egal sind, dann lass ihn doch nicht
in dein Haus rein.
Das mach mal, dann zieh dich aber vorher warm an!
Man kann sich auch gütlich einigen, wann was zu
erledigen ist.
Irgendwann muss er doch reingelassen werden.
Eben darum, die gütliche Einigung sieht in der Regel so aus, dass Du als Kunde gefälligst das abnickst, was der „zuständige Bezirksschornsteinfegermeister“ von Dir will. So einfach ist das!
§1 Der Schorni hat immer recht!
P.S. Da ich mit den Herren ständig beruflich zu tun habe, weiß ich wie ich mich verhalten muss, damit ich nach Möglichkeit keine Probleme bekomme. Für mich gilt das Motto… Des Menschen Wille ist sein Himmelreich.