Schornsteinfegergebühr

Hallo zusammen,

wir haben auf unserem Grundstück ein Hinterhaus und ein Vorderhaus. Im Vorderhaus wohnen wir und bis vor zwei Jahren wohnte meine Schwiegermutter im Hinterhaus. Da das Haus bisher leer stand und wir am Umbauen waren, ist die Heizung nicht gelaufen. Jetzt wurde die Heizung zum ersten Mal nach dem Tod meiner Schwiegermutter gemessen. Für beide Heizungen (Vorderhaus und Hinterhaus) sollen wir jetzt 70 EUR Schornsteinfegergebühr bezahlen. Ich dachte, daß pro Haushalt nur eine Grundgebühr erhoben wird und pro zusätzliche Heizung noch einmal ein anteiliger Betrag. Sehe ich das falsch?

Ich hatte dem Schornsteinfeger gesagt, daß meine Schwiegermutter nicht mehr lebt und alles auf den Namen meines Mannes läuft. Jetzt haben wir aber wieder zwei Rechnungen bekommen. Eine für uns und eine für meine Schwiegermutter.

Kann mir jemand helfen?

Danke und Gruß
Bianca

Hallo,

wir haben bisher immer pro Anlage gezahlt. Wir haben zwar nicht mehrere Heizungen, aber dafür Heizung und Gasdurchlauferhitzer gehabt. Und beides wurde extra gemessen und extra berechnet. Und von unserer Schornie weiss ich, dass auch in Häusern mit mehreren Anlagen (die dem gleichen Vermieter gehören) die Mieter der jeweiligen Wohnung immer einzeln zahlen müssen, wenn pro Wohnung eine einzelne Heizanlage steht. Aber ob es da Unterschiede beim Bundesland gibt?

Aber generell gehe ich davon aus, 2 Anlagen in 2 Häusern = 2 getrennte Messungen bzw. Reinugung des Schornsteins = 2 x Rechnung.

Grüße Ute

Es gibt keine Unterschiede, das ist Bundeseinheitlich.
So etwas kann man auch als Lizenz zum Geld drucken nennen.
In Zukunft dürfen die Schornies auch die Heizungen die sie Beanstanden selbst erneuern.
Das ist in etwa so als dürfte der TÜV Neuwagen verkaufen.

Wie und was an Gebühr anfällt steht in der KÜGO ( Kehr und Gebühren Ordnung) da ist genau def. was Grundgebühr ;Anwesen ;Wohnung ;usw an Gebühren anfällt.
Bei dir sind es ja zwei Häuser ,mit je einer Messplichtigen Heizung egal ob vorne öl und hinten Gas als Brennstoff eingesetzt wird. Momentan hat jedes Bundesland andere Gebührenordnung. Lasse dir eine detalierte Rechung vom BEZ.SChfmstr. geben. Rechnungen können dann über den Innungsmeister oder bei der Kreisverwalung / Stadtverwaltung geprüft werden.

GOOgel >KÜGO da steht alles drinnen

Hallo und Danke für die Antwort.

ich bin mir da nur noch nicht ganz sicher, wegen der Anzahl der Häuser. :smile: Die beiden Häuser sind aneinandergebaut und wir haben einen Durchgang von einem zum anderen. Also eine komplette Wohnung nur mit dummerweise halt den zwei Anlagen. Ist ja unglaublich was da für Summen zusammenkommen für nicht mal 10 Minuten Arbeit.