Hallo, wer kennt sich mit dem Schornsteinfegergesetz aus.
Nehmen wir mal rein hypothetisch an, das in einem Einfamilienhaus vor 14 Jahren eine Heizung gebaut wurde, der Heizungsbauer,der pleite ging den Abluftkamin zu niedrig gesetzt hätte. Dieses aber niemanden nachträglich sonderlich interessierte, weil das Kaminrohr zwar niedriger als die oberen Fenster verlegt war, aber dennoch ca.5-6m vom nächsten Fenster entfernt. In Neuzeit aber plötzlich nachbarschaftliche Zwistikeiten entstanden sind und nun dieser Abstand von Kaminrohr zum Fenster Thema wurde.
Kurz …wenn einem der Kaminkehrer einen Mängel Brief schickt, weil die Abgasleitungshöhe der Gasbrennwertheizung unzureichend ist und man feststellt, das das nachträglich richtig viel Geld kostet obwohl sich der Nachbar bis dato all die Jahre niemals beschwert hat und jetzt einfach nur sucht wo er einen richtig Treffen kann (im Geldbeutel).
Muß man das nachträglich umbauen lassen, oder gibt es da so was wie ein Gewohnheitsrecht für bestehende Anlagen ?
Hallo!
Es gibt kein Gewohnheitsrecht im Unrecht !
War der Kaminzug, jetzt die Abgasleitung zum Errichtungsdatum bereits gegen die damals gültige Bauordnung errichtet worden ?
Das wäre aber eigenartig,das es nie bemängelt wurde,denn der Schorni muss da ja viele Male zur Kontrolle gekommen sein !
mfG
duck313
Es ist ein unterschied , ob wir es mit einer feuerstätte für feste oder gasförmige brennstoffe zu tun haben .
es treten da ganz andere emissionswerte auf . Es ist auch von Vorteil , wenn das Abgas vorwiegend durch den Wind NICHT zum Nachbarn oder zu den Fenstern geblasen würde .
Ist ihr Eigenheim ein Reihenhaus.
Wenn der Nachbar all die Jahre nichts zu bemängeln gehabt hat , kann er sich jetzt nicht anders besinnen ! Da gibts aber einen Zeitraum .
Hallo,
ich bin jahrelang an meiner Ecke bei roter Ampel über die Straße gegangen. Niemand sagte etwas. Plötzlich gefällt das der Polizei nicht mehr und sie will Geld dafür. Weshalb?
Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten. Eine Beratungsstunde kostet nicht viel.
Gruß
Wenn der Nachbar all die Jahre nichts zu bemängeln gehabt hat
, kann er sich jetzt nicht anders besinnen !
so? wo steht das denn?