Hallo !
Ich habe ein bißchen seltsames Anliegen, der Schornstein und meinen Nachbar raucht und raucht große Geruchsbelästigung, ich kann kein Fenster öffnen.
Das schlimme daran ist das mein Nachbar Schornsteinfeger ist. Was soll ich nun machen, reden nützt nichts, da wir inzwischen schon sehr zerstrotten sind. An welches Amt kann ich mich wenden ?
lg und danke im vorraus für die auskunft
Rebecca
Hallo!
Schornsteine müssen eine bestimmte Höhe und Mindestabstand zu Fenstern haben um genau das zu vermeiden, was man beklagst.
Das sind Vorschriften aus der Bauordnung. Zuständig wäre also die Baubehörde, ggf. das Ordnungsamt(für verbrennen von unzulässigen Sachen,unzumutbare Rauchbelästigung !)
Aber leider kann auch ein ordnungsgemäßer Schornstein und ein sauberer Brennstoff bei bestimmter Wetterlage nicht richtig abziehen und Geruch/Rauch breitet sich seitlich aus, statt vom Wind schnell verteilt zu werden.
Beim Schornsteinfeger sollte man annehmen dürfen, es ist feuerungstechnisch alles OK.
MfG
duck313
danke schön für die antwort. obwohl der selbst Schornsteinfeger ist ist alles andere als o.k
Hallo,
an deinen Nachbarn,denn höchstwahrscheinlich ist er auch der
Bezirks-Schornsteinfegermeister
und damit seine „eigene“ Behörde…*seufz*
Denn nach dem Schornsteinfegergesetz (siehe ab § 10 ff) werden diese nämlich als
Érfülungsgehilfen (quasi als Beamte) für die Bezirksregierung (hier in NRW zum B.)
tätig und vollziehen hoheitliche Aufgaben.
(die einzige Berufsgruppe,die staatlich gesicherte Einnahmen hat…weil nämlich die Kehrgebühren Kraft Gesetzes (siehe § 20) als öffentliche Last auf dem Grundstück liegen und bei Nichtzahlen durch die Staatliche Gewalt direkt vollstreckt werden können).
Was glaubst du wird dann wohl bei einer Beschwerde an die Behörde (bei uns hier den Regierungs-Präsidenten) heraus kommen ??..
Da bleiben im Prinzip nur 2 Wege
a) wegziehen
b) viel Geld , Zeit und Nerven in Gerichtsverfahren investieren…
denn als 2.Möglichkeit bliebe nur ein umfangreiches Gutachten mit Luftmessungen udn feststellen der Schadstoffbelastungen
Hallo,
was ist das für ein „Schornstein“ ? Der Abzug eines Kamins auf einem Dach oder so ein nachträglich angebrachtes „Edelstahlauspuffrohr“ an der Hausfassade?
Grundsätzlich kann man auch als Nachbar ein Blick in die Bauakte im Bauordnungsamt werfen, ob sowas je und wie genehmigt wurde. Dann könnte man sich auch mal die Betriebserlaubnis nach der Feuerstättenverordnung zeigen lassen.
Wenn das nicht weiterführt oder BEanstandungen vermuten lässt, wäre als nächstes ein Gang zur Ordnungsbehörde möglich. In NRW sind das die Kreise oder Kreisfreien Städte, die das dann für die jeweilige Bezirksregierung machen. Eine Klage mit aufwendigen Beweissicherungsverfahren ist da jedenfalls nicht sofort nötig. Grundsätzlich würde man sich hier im Bereich des Zivilrechts bewegen (das ganze wäre eine Besitzstörung) und da ist mittlerweile fast immer ein Schiedsgericht vorgeschaltet.
Gruß vom
Schnabel
Hi
auch für Schornsteinfeger gelten die allgemeinen Regeln der Verwaltung, wonach man sich selbst nicht „bescheiden“ darf. D.h. kein Verwaltungsmitarbeiter darf eine Sache bearbeiten, die ihn selbst betrifft.
Ich würde mich an die zuständige Behörde wenden - und daran denken, dass der „Bezirk“ eines Bezirksschornsteinfegers nicht mit dem Bezirk der Bezirksregierung zu tun hat.
Gruß
HaWeThie