ein schornsteinfegermeister verschickt feuerstättenbescheide und lässt sich diese bescheide mit 1 AW =10.95€ bezahlen.(standardbrief)
ist das rechtens,muss ich bezahlen?
Hallo,
um es ganz kurz zu machen: „Ja“ hat sich der Gesetzgeber ausgedacht um dem einzigen Monopol im Handwerk welches in D gesetlich geschützt ist, noch mehr Aufgaben und damit noch mehr Geld zuzuschustern,
damit die Rentenkasse der Scheindiesntleister nicht leer wird, denn dann müßte diese ebenfalls aus Steuermitteln gefüllt werden. Diese Bestimmung stammt noch vom Chef des RSH aus dem Jahre 1934. Auch wenn mit § 52 des Potsdammer Abkommen viele Gesetze gestrichen wurden, das Schornsteinfegergesetz wurde uns ins Fell gebrannt. Warum wohl?
MfG
ein schornsteinfegermeister verschickt feuerstättenbescheide
und lässt sich diese bescheide mit 1 AW =10.95€
bezahlen.(standardbrief)
ist das rechtens,muss ich bezahlen?
Hallo,
um es ganz kurz zu machen: „Ja“ hat sich der Gesetzgeber ausgedacht um dem einzigen Monopol im Handwerk welches in D gesetzlich geschützt ist, noch mehr Aufgaben und damit noch mehr Geld zuzuschustern,
damit die Rentenkasse der Scheindiesntleister nicht leer wird, denn dann müßte diese ebenfalls aus Steuermitteln gefüllt werden. Diese Bestimmung stammt noch vom Chef des RSH aus dem Jahre 1934. Auch wenn mit § 52 des Potsdammer Abkommen viele Gesetze gestrichen wurden, das Schornsteinfegergesetz wurde uns ins Fell gebrannt. Warum wohl?
Normalerweise ist 1AW = 0,56 € wenn wie in Ihrem Fall
der Feger für 1 AW = 10,95€ ansetzt dann sollten Sie dies überprüfen lassen denn 1AW = 1Min.
Toller Stundensatz!!!
MfG
ein schornsteinfegermeister verschickt feuerstättenbescheide
und lässt sich diese bescheide mit 1 AW =10.95€
bezahlen.(standardbrief)
ist das rechtens,muss ich bezahlen?