Vor manchen Ausfahrten sind spitzwinkelige Schrägstriche auf der FAhrbahn aufgemalt. Dient wohl dazu, parkende Autos zur Seite zu zwingen, damit z.B. ein LKW rausfahren kann.
Sind diese Striche verbindlich. Sind sie ein Teil der Zeichenvielfalt des Straßenverkehrs. Bin ich verpflichtet mit dem gesamten Auto hinter diesen Strichen zu parken? Wäre ein Strafzettel die Konsequenz?
Danke
Das tut mir leid habe mich darüber noch nicht infomiert und kann somit leider keine Auskunft geben.
Hallo hitmi,
also ich muss gestehen, ganz definitv weiß ich das nicht. Meinem Verständnis nach sind diese, sofern sie amtlich vom Straßenverkehrsamt eingezeichnet wurden verbindlich. Somit wäre es auch bußgeldpflichtig, sobald ein Fahrzeug wegen überparkter Linie nicht aus dieser Ausfahrt kommt.
-Aber Expertin bin ich hierzu nicht - sorry.
Ich verstehe nicht so ganz, was für Striche Du meinst. Kannst Du mir nicht ein Foto schicken?
An [email protected]
Meinst Du Ausfahrten von der Autobahn oder Bundesstraße oder Landstraße oder innerstädtisch?
Gruß Ina
PS: Ich habe da zwar so ne Ahnung, was Du evtl. meinen könntest, aber ich warte lieber auf nen Foto.
Schraffierte Flächen auf der Fahrbahn sind so genannte „Sperrflächen“ (Zeichen 298 der Straßenverkehrsordnung (StVO), § 41 StVO)). Diese dürfen nicht befahren werden, darauf halten oder parken darf man also schon erst recht nicht.
Ausnahmen sind in den §§ 35 (Sonderrechte) und 46 (Ausnahmen) StVO geregelt.
Allzeit gute und sichere Fahrt wünscht Dir,
Johannes
Hallo,
ich denke mal, dass du eine Zick-Zack-Linie meinst. Der offizelle Name ist Grenzmarkierung für Park- oder Halte Verbote. Wie du sicherlich weiß, darf man vor einer Grundstückseinfahrt nicht parken, wenn eine größere Breite als die tatsächliche Grundstückseinfahrt benötigt wird, dann muss dieses Parkverbot vielleicht ein oder zwei Meter nach links oder rechts oder in beide Richtungen ausgedenhnt werden. Das wird mit dieser Zick-Zack-Linie gemacht.
Im erwehnten Falle dürfte man bis an die Zick-Zack-Linie heran parken, aber kein Teil des Fahrzeugs dürfte hinüber in den so markierten Bereich ragen.