Schrank aus Schenkung wird zurückgefordert

Hallo,

folgende Situation:

Bei Übernahme einer Mietwohnung hat der Nachmieter vom Vormieter einen Schrank geschenkt bekommen. Nach dem Einzug meldet sich plötzlich der Ex-Partner des Vormieters (zuerst durch klingeln an der Tür, dann Brief im Briefkasten), der bereits seit über 2 Jahre aus der Wohnung ausgezogen ist beim Nachmieter und verlangt die Herausgabe des Schrankes, da es sein Eigentum sei.

Wie ist jetzt die Lage?

Besten Gruß

Moin,

Wie ist jetzt die Lage?

wie belegt diese Person ihre Behauptung?!

Gandalf

Hat der neue Mieter nicht fahrlässig verkannt, dass der Vormieter gar nicht Eigentümer des Schrankes war, ist er nun selbst Eigentümer geworden (§§ 929, 932 BGB). Diese Frage stellt sich aber auch nur, wenn derjenige, der sich nun als Eigentümer ausgibt, überhaupt Eigentümer war. Ob er das war, ist offen .Vermutet wird das Eigentum des Vormieters, nicht des Anspruchstellers (§ 1006 BGB). Für alles andere, auch die mangelnde Gutgläubigkeit, trägt der die Beweislast, der sich nun als Eigentümer geriert.

Mit seiner Aussage. (also gar nicht?!)
Inzwischen wurde auch der Vormieter vom Ex-Partner kontaktiert. Der Vormieter hat darauf hin den neuen Mieter gebeten den Schrank zurück zu geben.

Vielleicht noch etwas wichtiges:
Der Vormieter hat den Ex-Partner vor dem Auszug, auf den Auszug hingewiesen mit der Bitte beim Umzug zu helfen und eventuell persönliche Dinge mitzunehmen. Der Ex-Partner hat kein Interesse gezeigt und ließ den Auszugstermin verstreichen. Diese Informationen sind dem neuen Mieter und beschenktem erst nach der Schenkung bekannt geworden.