Schrank im Flur vom Vormieter,wer muss ihn entsorg

In meinem Hausflur steht ein Kleiderschrank von der Mieterin unter mir.Diese ist vor zwei Jahren verstorben.Frage…wer muss diesen Schrank entsorgen?
Er ist noch mit alten Kleidern von der Dame gefüllt.
Auf Anfrage an den Hausverwalter,teilte dieser mir mit,das der Schrank schon immer dort gestanden hätte.Ich würde aber gerne meinen Vorflur für mich nutzen.Habe leider noch andere Fragen die auf das das Recht des Mieters basieren.

Hallo Gabriele,
normalerweise darf im Flur kein Schrank stehen. Dies gilt für die verstorbene Vormieterin wie für Dich. Dennoch muss die Hausverwaltung dafür sorgen, dass der Schrank entsorgt wird. Ausreden wie der stand schon immer dagzeihen nicht. Du kannst jedoch auch anbieten, dass Du die Sache entsorgen würdest. Du benötigst dafür jedoch die Freigabe der Hasuverwaltung. Caritative Organisationen (Caritas, Diakonie etc.) machen zum Teil kostenfreie Komplettentsorgungen.

MfG
AN

Was ist denn „der Vorflur“? Ist dies der Flur VOR der Wohnung, oder INNERHALB der Wohnung?

Grundsätzlich ist der Flur ausserhalb der eigenen Wohnung „Gemeingut“, muss jedoch freigehalten werden (Feuerschutzbestimmungen), ein ungehindertes passieren muss ermöglicht werden.

Geht es um den Flur INNERHALB der Wohnung, so müssen diese Möbel aufgehoben werden und im Falle eines Auszuges unbeschädigt zurückgelassen werden, sofern sie im Mietvertrag oder der Inventarliste aufgeführt sind. Existiert dieser Schrank INNERHALB der Wohnung nicht im Vertrag, Inventarliste oder anderweitig schriftlich, so darf dieser entfernt werden.

Steht der Schrank außerhalb der gemieteten Wohnung im Flur, so sollte er vom Vermieter entfernt werden - als Argument dürfen hier die Feuerschutzbestimmungen aufgeführt werden, die ein ungehindertes passieren möglich machen müssen.

Auf alle Angaben wie immer kein Gewähr, im Falle eines Falles doch lieber zum Anwalt gehen und beraten lassen.

Hallo Gabriele,

Nach Eigentumsrecht gehört der Schrank mitsamt Inhalt den „Erbberechtigten“ der verstorbenen Dame. Im Zweifelsfall auch die Kosten für dessen Entsorgung.
Der Vermieter hat sich aber um den Kontakt zu kümmern.

So wie es sich anhört will der Vermieter den Schrank aber gar nicht loswerden. Die Aussage" Der stand da schon immer" ist natürlich sehr vage und muss so nicht hingenommen werden. Es fehlt eine richtige Begründung.
Wer nach Gewohnheitsrecht geht kann auch nicht sagen „Ich höre um 4 Uhr morgen schon immer Marschmusik“

Ist er strikt gegen eine Entsorgung des Schrankes oder nur dagenen das er die Entsorgung Zahlen muss?

Steht die Nutzung des Flurs im Mietvertrag?

Je nach Grösse und Aufteilung deines Flurs (und was du in den Flur stellen willst) könntest du mit Verweis auf den Brandschutz den Vermieter zwingen den Flur auf seine Kosten räumen zu lassen.

Sollte der Vermieter den Schrank auch loswerden wollen, würde ich den Schrank selbst entsorgen. Auf unserem Wertstoffhof kostet das ca. 15Eur. Ich denke das das einen Streit und die darausfolgende Verschlechterung des Mietverhältnisses nicht rechtfertigt.

Hallo Gabriele, da ich Hauseigentümer bin, kenne ich mich mit dem Mietrecht leider nicht aus.

Gruß

Ina

Sorry, das ich mich jetzt erst melde, konnte Wochen nicht ins Internet!
Hat sich die Frage mittlerweile geklärt oder ist noch Handlungsbedarf? LG

und dann noch 1 Jahr warten bis Sie entsorgen dürfen.Gruss Jan