Schrebergarten Kein Geld für das Haus ?

Guten Tag,

Person X hat 4 Monate nach dem Tode des Ehegatten feststellen müssen das der von beiden genutzte Garten in einem KGV 4 Wochen nach dem Sterbedatum einfach wieder an den Verein übergeht da hinterbliebene Person X damals den Mitgliedsvertrag nicht mit unterschrieben hatte. Somit wäre Sie nicht mehr für die Pflege zuständig, was auch sehr gut ist da sie es gesundheitlich nicht mehr bewerkstelligen kann. Was aber passiert jetzt mit dem darauf befindlichen Haus (damals für viele DM gekauft) - geht es ohne eine Ablöse etc. an den Verein über ? Fakt ist - verkauft werden soll es schon - aber dem Verein beitreten möchte Person X deshalb auch nicht jetzt extra noch nachträglich - weil sie eben nicht Ihre Pflichten (Pflege, Versammlungen, allgemein übliche Gemeinschaftsarbeiten aller Mitgleider) nicht nachkommen kann. Ist somit das Haus, bzw. sein Wert - einfach so für Person X verloren ? Über Antwort von Ihnen würde Ich mich sehr freuen. Mfg, Ina.M

Hallo Ina,

das ist meistens in der Satzuung des Vereins festgeschrieben. Meist muss der Nachpächter eine Ablösesumme an den Vorbesitzer zahlen.

Gruß elmore