Hallo,
ich wohne mit meiner kleinen Familie in einem 2 Familien Haus zur Miete. Seit längerer Zeit hat sich das Verhältnis zu unseren Nachbarn verschärft. Die Nachbarn stören den Hausfrieden ganz ungemein und sogar provokativ da man es auf unsere Wohnung für deren Kinder abgesehen hat. So uriniert man mit Gästen in das Grundstück, Lärmbelästigung bis in die Morgenstunden durch lautes „Gegröle“ und Musik. Rasenmähen auch an Feiertagen, Wochenenden auch in den Mittagsstunden. Beschwerdebriefe an den Vermieter haben bis heute keinen Erfolg, da der Vermieter befürchtet, nach einer Kündigung die Wohnung nicht weitervermieten zu können, bzw. einen nicht „Wasserdichten Rechtsstreit“ zu verlieren. Es wurden seitens der Vermieter schon 2 Termine zur gemeinsamen Aussprache anberaumt, zu denen die Nachbarn nicht erschienen.
Welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es, daß der Vermieter solchen Leuten kündigt, da Miete bezahlt wird? Lange Rede, kurzer Sinn - Wie kann man solche Mitmieter loswerden?
Na ja
Hallo
wegen des Verstoss gegen FAQ:1129 denke ich nur einmal „laut“
- Mietminderung
- Anzeige bei der Polizei wegen Lärm und Urin
- dem Vermieter einen anwaltlichen Tipp zukommen lassen
Christian
wahrscheinlich wird deine frage gelöscht,vorher meine einschätzung.
such dir ne neue bleibe,alles andere ist zeitverschwendung und kostet ne menge an nerven!
ich hatte das problem als vermieter mit den mietern der einliegerwohnung ,aber ich habe das glück gehabt,dass das pärchen sich heillos zerstritten hatte und dann kurzfristig ausgezogen ist.
Der Vermieter scheint etwas unsicher zu sein, wie er das rechtlich händeln soll. Bei großen Wohnungsbauunternehmen funktioniert es.
Mieter A beschwert sich beim Vermieter über Mieter B schriftlich!, B bekommt eine Abmahnung vom Vermiter, das ganze wiederholt sich genau dreimal, dann bekommt B vom Vermieter statt der Abmahnung die Kündigung zum Termin x.y.zz.
Wenn er sich nicht dran hält bekommt B nach dem Verstreichen des Termins eine Räumungsklage (Rechtsabteilung oder Anwalt einschalten). Das ganze dauert dann wieder ein paar Monate in denen der Vermieter Rückgrat oder eine gewiefte Rechtsabteilung haben muss.
Und nach spätestens einem halben Jahr ist derjenige raus.
Dies nur als hinweis, wie es andere machen, ich bin kein Anwalt und dies ist auch keine verbindliche Rechtsberatung, anschließend noch ein paar ganz persönliche Meinungen…
Wenn A Probleme hat den Vermieter dazu zu bewegen, dann hilft es mit dem eigenen Auszug zu drohen, was meint er, wieviel Wert seine Immo verliert, wenn er Zwei Wohnungen an „Bs“ vermietet. Oder hofft er darauf, dass die sich plötzlich benehmen können?
Die angesprochene Mietminderung ist auch ein Weg ihn zu bewegen. Mitgliedschaft im Mieterbund hilft, um einene Rechtsberatung und Unterstützung zu bekommen. Wer sich beschwert, dürfte für B nicht schwer zu erraten sein. Das kann zusätzliches Mobbing nach sich ziehen.
Ein Rechtsanwalt kostet den Vermieter nicht die Welt. Rein theoretisch reicht auch ein Rechtspfleger beim örtlichen Gericht um die Räumungsklage aufzunehmen.
Welche Art von Rechtstreit malt er sich denn da noch aus? wer sich nicht an den Mietvertrag hält und den Hausfrieden gefährdet oder gegen Sitte und Anstand verstößt oder was auch immer, kann aus der Wohnung fliegen. Und das Geschilderte Benehmen reicht aus um zu fliegen, sofern es nicht ein einmaliger Ausrutscher war, daher die mehrfachen Abmahnungen.
Gruß und viel Glück
Susanne
Hi,
Wenn er sich nicht dran hält bekommt B nach dem Verstreichen
des Termins eine Räumungsklage (Rechtsabteilung oder Anwalt
einschalten). Das ganze dauert dann wieder ein paar Monate in
denen der Vermieter Rückgrat oder eine gewiefte
Rechtsabteilung haben muss.
Und nach spätestens einem halben Jahr ist derjenige raus.
ich kann den VM verstehen. Eine Räumungsklage kann sehr sehr teuer werden. Wurde zwar inzw. billiger als früher (8-10TD€ Vorauszahlung) aber es bleibt ein enormes Kostenrisiko für den VM.
Marion
Hallo, manchmal hiilft ja aber schon die Kündigung und der Mieter geht von selbst. Das wäre das mindeste was der Vermieter tun könnte.
Für die Nachbarn hilft nur immer und immer wieder die grünen oder blauen Männer rufen. Beschwerden schreiben und mehr können sie nicht tun. Oden eben klein beigeben und ausziehen. Vielleicht ist das ja auch das was der Vermieter möchte…? Das sollte man mit ihm klären.
Allerdings wird es auch teuer, wenn die dann das gesamte Haus verwohnen. Dann wird eine Grundlegende Sanierung nötig, die schnell an die 100TEu kosten kann.
Gruß Susanne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mit legalen Mitteln sehr sehr schwer bis garnicht.
Ihr solltet zunächst mal Mietminderung machen. Den Vermieter unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern. Protokoll über die Mängel führen. Zeugen nicht vergessen. Bei Lärmbelästigungen die Polizei rufen. Wenn der Mieter einem droht, Anzeige erstatten usw. also das ganze volle erschöpfende legale Programm. Das kostet Zeit + Geld + Nerven + Gesundheit (wenns länger dauert).
Auch besteht das Risiko, das aufgrund der Mietminderung jetzt der Vermieter (weil diese Lusche sich nicht traut gegen den Unruhestifter vorzugehen) jetzt euch angeht und kündigt wegen Mietrückstand (vorausgesetzt das BGB wird eingehalten und er erkennt die Mängel niemals an).
Die andere Möglichkeit ist auszuziehen. Es ist unglaublich, dass dies so zu empfehlen ist, aber das Rechtssystem lässt gegen solche assozialen Elemente kein sofortiges Eingreifen und Abtransportieren zu.
Die Umzugskosten macht ihr als Schadenersatz gegenüber dem Vermieter geltend, da dieser seine Obliegenheiten verletzt hat, euch vor derartiger Unzumutbarkeit zu schützen. das müstet ihr allerdings einklagen. daher ist es besser gleich von Anfang an die Miete zu kürzen und letztlich einzubehalten um sie dann mit der Schadenersatzforderung aufzurechnen. Bei derartigen Rückständen würde euch der Vermieter dann ohnehin kündigen (vielleicht, man weiss es nicht, wenn sich die Lusche nicht traut gegen den Störenfried vorzugehen, traut er sichs ja bei euch auch nicht), was aber egal ist, da ihr ja eh ausgezogen seit. Und jetzt will er was von euch! D.h. er muss klagen und trägt das Prozessrisiko. Eure Chancen stehe gut. Aber alles aufzeichnen + Zeugen um es als Beweismittel später einsetzen zu können!!!
So und jetzt viel Erfolg.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
Wenn er sich nicht dran hält bekommt B nach dem Verstreichen
des Termins eine Räumungsklage (Rechtsabteilung oder Anwalt
einschalten). Das ganze dauert dann wieder ein paar Monate in
denen der Vermieter Rückgrat oder eine gewiefte
Rechtsabteilung haben muss.
Und nach spätestens einem halben Jahr ist derjenige raus.ich kann den VM verstehen.
entchuldige mal, wenn ich mich hier dazwischen klicke. du kannst waaaas? willst du eine änderung der situation??? dann vergiss mal die probleme des vermieters. der kümmerst sich um seine probleme und du um deine. der rest steht in meinem beitrag.
Eine Räumungsklage kann sehr sehr
teuer werden. Wurde zwar inzw. billiger als früher (8-10TD€
Vorauszahlung) aber es bleibt ein enormes Kostenrisiko für den
VM.Marion
Huhu jocki,
ich kann den VM verstehen.
entchuldige mal, wenn ich mich hier dazwischen klicke.
voll ok, wenn es sachlich bleibt, hier soll ja auch diskutiert werden ;-9
du
kannst waaaas? willst du eine änderung der situation??? dann
vergiss mal die probleme des vermieters.
Ich bezog ich auf die Empfehlung der Rämugsklage. Aber stimmt, das war nicht deutlich genug ausgedrückt. Dass er auf die Beschwerden nicht reagiert ist natürlich nicht ok. Da hast du völlig recht!
der rest steht in meinem
beitrag.
Dafür hast du auch einen * verdient
Wenn der VM allem aus dem Wege gehen möchte, auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe nicht reagiert und nicht fähig ist, unangenehme Entscheidungen zu treffen, muss man ihn halt über die finanzielle Schiene dazu bewegen Diesen Weg finde ich auch ok.
Allerdings schien mir der empfohlene Weg der Räumungsklage zu einfach geschildert. Dass ein VM damit vorsichtig ist finde ich nicht nur ok., sondern auch empfehlenswert und nur als letztes Mittel.
Dann aber bei rückständiger Miete und nicht bei Störung des Hausfriedens.
Verstehst du, was ich meine?
Marion
Hi Susanne,
Hallo, manchmal hiilft ja aber schon die Kündigung und der
Mieter geht von selbst. Das wäre das mindeste was der
Vermieter tun könnte.
das stimmt! Dagegen sagte ich ja auch nichts.
Für die Nachbarn hilft nur immer und immer wieder die grünen
oder blauen Männer rufen. Beschwerden schreiben und mehr
können sie nicht tun. Oden eben klein beigeben und ausziehen.
Vielleicht ist das ja auch das was der Vermieter möchte…?
Das sollte man mit ihm klären.
Auch ok.
Allerdings wird es auch teuer, wenn die dann das gesamte Haus
verwohnen. Dann wird eine Grundlegende Sanierung nötig, die
schnell an die 100TEu kosten kann.
Diese ‚Gefahr‘ kann ich durch gelegentliches Urinieren auf das Grundstück und Lärmbelästigung nicht sehen.
Es ging mir nur um deine ‚lockere‘ Darstellung bezüglich Räumungsklage und die Störenfreide sind in ein paar Monaten draußen. So einfach ist das nicht immer. Zumindest nicht unbedingt wegen Hausfriedensbruch und wenn die Leute die Miete zahlen. kommt auch darauf an, wieviele Mietparteien im Hause sind. Ist es ‚nur‘ Krieg zw. 2 von 10, sieht es anders aus, als bei 5 gg. 1.
Ist jedenfalls meine Einschätzung. Dass ein VM icht gleich mit Kanonen wie Räumungsklage aufwartet kann ich verstehen. Nichts zu tun halte ich auch für inakzeptabel.
Marion
kommt auch darauf an, wieviele Mietparteien im Hause
sind. Ist es ‚nur‘ Krieg zw. 2 von 10, sieht es anders aus,
als bei 5 gg. 1.
Im Ausgangsposting stand was von 1 ZFH mit nur 2 Mietparteien und aufgrund des zögerlichen Verhaltens wohl einem Privaten Vermieter, da aber alles hier spekulativ ist, darf natürlich auch der Fall alle anderen gegen einen angenommen werden. Da hat man aber mehr Zeugen und auch weniger die Gefahr, dass der unliebsame Nachbar herausbekommt, wer sich speziell wegen was beschwert hat. Der hier angenommene Fall ist halt eine schwierigere Nuss.
Gruß Susanne
Hi,
Wenn er sich nicht dran hält bekommt B nach dem Verstreichen
des Termins eine Räumungsklage (Rechtsabteilung oder Anwalt
einschalten). Das ganze dauert dann wieder ein paar Monate in
denen der Vermieter Rückgrat oder eine gewiefte
Rechtsabteilung haben muss.
Und nach spätestens einem halben Jahr ist derjenige raus.ich kann den VM verstehen. Eine Räumungsklage kann sehr sehr
teuer werden. Wurde zwar inzw. billiger als früher (8-10TD€
Vorauszahlung) aber es bleibt ein enormes Kostenrisiko für den
VM.
Hallo Marion, wie ich schon schrieb, so machen es die Großen. Dass es für einen kleinen Privatvermiter natürlich schwieriger ist, ist klar. Bei dem sind Ausfall einer Mietzahlung auch gleich Ausfall von 50% der Einnahmen und nicht nur eine Wohnung von 100.
Es sollte nur deutlich werden, dass es durchaus legale Mittel und Wege gibt, dagegen vorzugehen. Und die im Ausgangsposting genannten Gründe weshalb er sich windet (weiß nicht, ob die Wohnung schnell wieder vermietet werden kann, ob die rechtliche mittel einlegen, Rechtsanwalt teuer), sind nun echt lachhaft gegen das was die Nachbarn durchmachen müssen. Anscheined muss er erst einmal dazu bewogen werden, diejenigen zu kündigen. Und das geht über mehrmaliges vorheriges Abmahnen besser als einfach so. Und wenn sie (die Bösen) Rechtsmittel einlegen, was solls, durch die schriftlichen Beschwerden, die schriftlichen Abmahnungen hat man genug in der Hand. Da sie womöglich gerne gegen nicht speziell in der Hausordnung geregelte Fälle (Urinieren im Vorgarten) verstoßen, kann man die Hausordnung verschärfen, schriftlich aushängen und Verstöße dagegen ebenfalls wieder abmahnen. Auch nachträgliche Ergänzungen zum Mietvertrag sind möglich (wird normalerwiese gemacht wenn Tierhaltung generell nicht erlaubt ist, aber in einem von 10 Häusern eben doch, oder wenn nachträgliche Umbauten sowas erfordern)
Der Vermieter kann also eine ganze Menge tun, wenn er sich nur rührt. Ich denke das ist vor allem das Problem.
Wie schon gesagt, die großen haben dafür eine Rechtsabteilung, die kleinen brauchen oft erst mal Rückgrat.
Gruß Susanne
Hallo
Ist wahrscheinlich schon gesagt worden, hab nicht alles gelesen:
Bei jedem Verstoß die Polizei holen und darüber den Vermieter unterrichten. Lärmbelästigung zählt nur, wenn die Polizei geholt wird.
Ob man das Urinieren nachweisen kann (dass es die Nachbarn waren), weiß ich nicht. Das heißt, natürlich könnte man es, aber ob das praktisch machbar ist. Aber vielleicht könnte man ja auch deswegen mal die Polizei holen.
Bei 2 oder 3 maliger Abmahnung durch die Polizei kann der Vermieter was machen, und du kannst dann auch die Miete mindern, wenn er nichts macht. Frag mal bei der Polizeidienststelle nach. Vielleicht kannst du auch was Schriftliches von denen bekommen, wenn die bei euch für Ruhe sorgen müssen.
Viele Grüße
Simsy