Moin,
ich hab mir eine Schreeckschuffwaffe gekauft, für Silvester. Nun möchte ich aber gucken, ob die Waffe auch funktioniert.
Ich weiss das ich die Waffe nur mit kleinem Waffenschein mitnehmen, aber auf dem eigenen Besitztum ohne Schein haben muss.
Also darf ich Schreckschuss auch unter den Jahren abfeuern?
?
Hallo Gustav,
versuchen wir es mal.
ich hab mir eine Schreeckschuffwaffe gekauft, für Silvester.
Ich nehme an, dass Du meinst, dass Du Dir für die Sylvesterknallerei eine Schreckschusswaffe gekauft hast.
Nun möchte ich aber gucken, ob die Waffe auch funktioniert.
Ich nehme an, dass Du eine Funktionsprüfung meinst.
Ich weiss das ich die Waffe nur mit kleinem Waffenschein
mitnehmen, aber auf dem eigenen Besitztum ohne Schein haben
muss.
Ich nehme an, dass Du ausdrücken möchtest, dass Du die Rechtslage kennst (dies wiederum lässt mich weiter schliessen, dass Du in Deutschland lebst)
Also darf ich Schreckschuss auch unter den Jahren abfeuern?
Hier muss ich wirklich raten. Ich habe tatsächlich im Duden nachgesehen aber keine befriedigende Erklärung gefunden. Ich vermute also, dass Du mit „…unter den Jahren…“ den Zeitraum zwischen letztem Sylvester und nächsten Sylvester meinst - also das ganze Jahr über.
Du möchtest also wissen, ob Du die Funktionsprüfung jederzeit durchführen darfst?
Ja und nein.
Besser nicht in dichtbesiedeltem Gebiet (so ein Schuss kann als sehr laut und störend empfunden werden) und auf keinen Fall des nachts.
Ich hoffe, dass diese Einlassungen hilfreich im Sinne der Anfrage waren.
Freundliche Grüsse
Ray
Na, siehste, war doch nicht so schwer geschrieben, hast selbst du Verstanden,
Spass beiseite, als zwischen den Ruhezeiten (Nacht und Mittagszeit) darf man Munition abfeuern, kennst du dazu auch einen Paragraphen der dies belegt?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
!
ja
Hm, ja, und wie heisst der? Kannste mir das noch verraten?
ja
Moin,
ich hab mir eine Schreeckschuffwaffe gekauft, für Silvester.
Nun möchte ich aber gucken, ob die Waffe auch funktioniert.
Ich weiss das ich die Waffe nur mit kleinem Waffenschein
mitnehmen, aber auf dem eigenen Besitztum ohne Schein haben
muss.
nicht muss sondern „darf“
Also darf ich Schreckschuss auch unter den Jahren abfeuern?
Moin…
Das Schießen:
§ 2 Abs. 2 WaffG,
§ 10 Abs. 5 WaffG,
§ 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG.
Sylvester wäre erlaubt, aber nur auf eigenem umfriedetem Besitztum. Ansonsten ist es NICHT erlaubt. Schießt du, es kostet es bis 10.000 Euro Bußgeld.
Hier ist mal ein Link: http://www.oftersheim.de/mitteilung/1066
Aber ich gehe mal zu deinen Gunsten davon aus, dass deine Frage, obwohl in der Ich-Form, rein fiktiv war. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer einfach so mit einer Pistole rumballert. Nicht dass sich noch jemand angegriffen fühlt. Es gibt Polizeieinheiten, die auf solche Klienten spezialisiert sind und die sind schneller da als man denkt und mit denen man eigentlich keine Bekanntschaft als Zielperson machen möchte. Wenn schon ballern, dann nur im tiefen Keller oder auf einer zugelassenen Schiessstätte.
Gruss
Iru
Na, siehste, war doch nicht so schwer geschrieben, hast selbst
du Verstanden,
Spass beiseite, als zwischen den Ruhezeiten (Nacht und
Mittagszeit) darf man Munition abfeuern, kennst du dazu auch
einen Paragraphen der dies belegt?
Warum hast du dich nicht vor deiner Anfrage über die Gesetzeslage informiert? Anscheinend bist du, wenn ich deine Worte richtig deute, in der Lage, Gesetze nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen.
Meine sachliche Antwort in dieser Sache ist weiter oben.
Gruss
Iru
ot: Sylvester vs. Silvester
Hallo allerseits,
Sylvester wäre erlaubt,
das wage ich zu bezweifeln, da es sich bei Sylvester in der Regel um ein Katertier handelt, welches nach einer berühmten Zeichentrickfigur benamt wurde: http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvester_und_Tweety
Wird allerdings an Silvester geschossen, stellt dies einen gänzlich anderen Tatbestand dar: http://de.wikipedia.org/wiki/Silvester
Beste Grüße
=^…^=
Hallo allerseits,
Sylvester wäre erlaubt,
das wage ich zu bezweifeln, da es sich bei
Sylvester in der Regel um ein Katertier
handelt, welches nach einer berühmten Zeichentrickfigur benamt
wurde: http://de.wikipedia.org/wiki/Sylvester_und_Tweety
Latürnich ist es Sylvester erlaubt, innerhalb des umfriedeten Besitztums des Tweety den Tweety zu jagen. Ausserhalb natürlich nicht.
Wird allerdings an Silvester geschossen,
stellt dies einen gänzlich anderen Tatbestand dar:
http://de.wikipedia.org/wiki/Silvester
Ob ein Tweety-Besitzer damit einverstanden ist, dass ein Sylvester seinen Tweety jagd? Ich glaube nicht. Er würde sicher auf Sylvester schießen.
Gruss
Iru
Hallo Ray,
nachgesehen aber keine befriedigende Erklärung gefunden. Ich
vermute also, dass Du mit „…unter den Jahren…“
Kleiner Tipp: Dann lies bei „unterjährig“ nach… )
Gruß
Didi
Hallo!
Sylvester wäre erlaubt, aber nur auf eigenem umfriedetem
Besitztum. Ansonsten ist es NICHT erlaubt. Schießt du, es
kostet es bis 10.000 Euro Bußgeld.
Sorry, aber das stimmt m.E. nicht!
§ 12 Abs. 4 WaffG besagt:
(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
Da eine Schreckschusswaffe Kartuschenmunition verwendet, ist nach dem WaffG ein „Schießen“ auf befriedeten Besitztum erlaubt.
Gruß
Beowolf
Hi!
Der passende Paragraf lautet § 12 Abs. 4 WaffG
(Inhalt siehe Posting weiter oben)
Gruß
Beowolf
Sorry, aber das stimmt m.E. nicht!
Oke, du hast recht, Asche auf mein Haupt. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Dennoch wäre ich mit der Schießerei auch auf eigenem Grund und Boden mehr als als vorsichtig. Wer kann schon Kartuschenmunition von echter unterscheiden und ein SEK ist schneller vor Ort als man denkt.
Gruss
Iru
Hi!
Dennoch wäre ich mit der Schießerei auch auf eigenem Grund und
Boden mehr als als vorsichtig.
Sicher, da stimme ich Dir zu!
Daher würde ich auch jedem empfehlen, vor dem Funktionstest einer SSW die Nachbarn zu informieren, damit es kein böses Blut und keine Missverständnisse gibt.
Gruß
Beowolf
und ein SEK ist
schneller vor Ort als man denkt.
Hallo Iru,
also ich bin bei der Bundespolizei,
und glaube ein SEK rückt nicht aus,
wenn auf befriedetem (anfangs war von einem Testschuss die rede.)
Besitztum geballert wird.
Da gehört ein bisschen mehr zu, bevor die angefordert werden.
(von selbst kommen die nicht, kein Streifendienst o.ä.)
Sollte wirklich mal ein Polizist in der Nähe sein und zudem noch das hören, wird er (vielleicht)höfflich nachfragen was das soll.
Auch in Zeiten des globalen Terrors, geht die deutsche Polizei(alle Abteilungen und Sonderdienste)nicht davon aus, das unbescholtene Bürger plötzlich Amoklaufen.
Sollten sich die Nachbarn beschweren, rückt, wenn die Beschwerden nicht abreissen, ein (1) Streifenwagen aus. Der Polizei(nichtSEK).
Vielleicht sollte die Testaktion nicht gerade mitten in der Nacht stattfingen.
OwiG-Ruhestörender Lärm.
grüsse borthi
Sachma Kaminkatze,
du streunst auch überall rum.
Das ist hier eine ernste Angelegenheit:wink:
grüsse borthi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi Borthi,
Sachma Kaminkatze,
KamikazeKatze bitteschön - soviel Zeit muss sein … ;o)
du streunst auch überall rum.
Na, wie Du siehst, ist es ja auch notwendig, überall nach dem Rechten zu sehen!
Das ist hier eine ernste Angelegenheit:wink:
In der Tat - die korrekte Verwendung der deutschen Sprache ist eine ernsthafte Angelegenheit! Und die Benutzung des Wortes ‚Sylvester‘ im Zusammenhang mit Jahresendfeiern verursacht mir schon nahezu körperliche Schmerzen …
Fehlerlose Grüße
=^…^=
Hallo Iru,
also ich bin bei der Bundespolizei,
Aha, wo und als was?
und glaube ein SEK rückt nicht aus,
wenn auf befriedetem (anfangs war von einem Testschuss die
rede)Besitztum geballert wird.
Meine Erfahrung sagt was anderes. Nicht immer und unbedingt ein SEK, ein „normaler“ Polizist reichte bisher aus.
Iru
Off-Topic - Re: !
Du solltest in Zukunft darauf achten, einen Titel zu nehmen, der noch schwerer anzuklicken ist als ein Ausrufezeichen. Ich empfehle da einen Punkt!
ja
Spass beiseite, als zwischen den Ruhezeiten (Nacht und
Mittagszeit) darf man Munition abfeuern, kennst du dazu auch
einen Paragraphen der dies belegt?
Hallo Gustav,
einmal ist die Mittagsruhe nicht in allen Bundesländern gesetzlich geregelt.
In NRW zum Beispiel nicht.
(private Nebenabsprachen wie Hausordnung oder Satzungen im Kleingärtnerverein(oje, hoffentlich ist das richtig geschrieben:wink:), einmal ausgenommen.
Aber… du mußt dich schon entscheiden, ob du nun zum Zwecke der Funktionstüchtigkeit deiner Schreckschußpistole, einmal knallen willst oder einen Kleinkreig anfangen willst.
Natürlich darfst du keine MUNITION abfeuern.
grüsse borthi