es wurde eine Schreckschusswaffe erworben. Bei der Ausstellung eines kleinen Waffenscheines wurde von der Behörde ein Merkblatt beigelegt, in dem steht, dass das Abschießen von pyrotechnischer Munition nur innerhalb des umfriedeten Besitztums gestattet ist, wenn das Geschoss das Besitztum nicht verlassen kann, wo von in dicht besiedelten Gebieten grundsätzlich nicht auszugehen sei. Von dieser Regeleung ausgenommen wäre Kartuschenmunition (Platzpatronen).
Jetzt ist aus der Formulierung nicht erkennbar, ob sich die Ausnahme auf die dichte Besiedelung oder auf das umfriedete Besitztum bezieht.
Oder kurz: darf reine Knallmunition zu Silvester - wenn ein gültiger Waffenschein vorhanden ist - auch auf der Straße oder nur im umfriedeten Besitztum abgefeuert werden?
das Abschießen von Pyrotechnik ist nur dann auf befriedetem Besitztum erlaubt, wenn das Geschoss nicht das befriedete Besitztum verlassen kann. Liegt das Grundstück inerhalb einer dicht besiedelten Zone, so geht die Behörde grundsätzlich davon aus, dass das Geschoss das Grundstück verlassen kann, also ein Abschießen bis zum Beweis des Getgenteils nicht erlaubt ist.
Ja, schön dass du meinen Eintrag mit eigenen Worten wiederholt hast. Jetzt wäre noch eine Antwort auf die Frage nennt, wie es um Platzpatronen steht, bei denen nicht das Besitztum verlässt, weil nicht mal irgendetwas den Lauf verlässt.
Ja, schön dass du meinen Eintrag mit eigenen Worten wiederholt hast.
Finde ich auch, denn darin steckt doch die Lösung auf deine Frage; man muss sie nur lesen.
Zu den Knallpatronen: du kannst auf deinem Grundstück soviel rumknallen wie du willst, bis sich irgendwann die Nachbarn ob des Lärm beschweren. Außerhalb des umfriedeten Besitztums ist es nicht erlaubt.