Schreiben an ex Eigentümer - Zwangsversteigerung

Hallo,
wir möchten dem Ehemaligen Eigentümer der Immobilie (Einfamilienhaus) schriftlich eine Frist von 3 Wochen zum Auszug setzen.
Wie formuliert man so ein Schreiben und was muss alles aufgeführt und beachtet werden.
Hat jemand für so einen Fall ein Musterschreiben?

MfG
Christian

Hallo, die 3-Wochen-Frist ist auf jeden Fall u kurz. Siehe §§ 57 und
57a ZVG. Gruß

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Hallo,
handelt es sich bei 57 und 57a nicht um Mieter und Pächter? In meinem
fall wohnt der ehmalige Besitzer im Haus.

Gruß Christian

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Hallo,

wenn ich mich richtig erinnere, lehnen sich hier die Fristen an die für Mieter an. Du solltest auf jeden Fall eine angemessene Frist setzen, ein Räumungsverfahren kann sich ewig hinziehen und kostet auch Geld.

Gruß
Tina

Nein - da gibt es keine Frist. Theoretisch müßte der Eigentümer schon draußen sein. Frist hatte er während des gesamten Versteigerungsverfahrens, dass sich sicherlich seit mindestens einem Jahr hinzieht…
Sofort GV beauftragen…dauert dann wahrscheinlich immer noch mehrere Monate. (Hast ja sicher schon im Termin schon ne vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschluss beantragt!)
In der Zwischenzeit diplomatisch mit dem Eigentümer verhandeln…Ihm z.B. anbieten Spedition zu bezahlen, wenn er rechtzeitig auszieht. Der Löwenanteil der GV-Kosten entstehen erst, wenn es wirklich zur Räumung kommt.
Gruß n.

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