Schreiben an Mieter an Arbeitsplatz zustellbar?

Hallo,

angenommen ein Mieter zieht aus, ohne seine neue Adresse zu hinterlassen. Kann der Vermieter Schreiben an den Mieter, z. B. Nebenkostenabrech-nungen, per Einschreiben an den Arbeitsplatz zustellen lassen, wenn er diesen kennt, und das Schreiben gilt dann genauso als zugestellt wie wenn es an die Privatadresse des Mieters geschickt werden würde?

Für Antworten danke ich im Voraus!

Hallo,

Auch ein Hallo,

es wäre die Frage, ob der Vermieter überhaupt zu solch einer zusätzlichen Arbeit verpflichtet wäre, die Abrechnungen etc. über den Arbeitsgeber zuzustellen, denn es ist Sache des Mieters dafür zu sorgen, dass die Abrechnungen ihn erreichen können und wenn er die neue Anschrift nicht mitteilt, kann ihm die Abrechnungen auch nicht zugestellt werden.

Wenn der Vm dies an den Arbeitgeber weiter schickt und diese nicht zurück kommen, könnte man davon ausgehen, dass diese dem ehem. Mieter erreicht haben.

Schönen Tag noch.

angenommen ein Mieter zieht aus, ohne seine neue Adresse zu
hinterlassen. Kann der Vermieter Schreiben an den Mieter, z.
B. Nebenkostenabrech-nungen, per Einschreiben an den
Arbeitsplatz zustellen lassen, wenn er diesen kennt, und das
Schreiben gilt dann genauso als zugestellt wie wenn es an die
Privatadresse des Mieters geschickt werden würde?

Für Antworten danke ich im Voraus!

Hallo,

danke für die Antwort, aber ich verstehe sie nicht. Wieso denn zusätzliche Arbeit? Ob man auf den Briefumschlag die Adresse des Arbeitgebers draufschreibt oder die Privatadresse kommt doch aufs Gleiche raus. Und die Frage war ja gerade, ob man als Vermieter, wenn der Mieter einfach abhaut, ohne die neue Adresse zu hinterlassen, ein Schreiben so an ihn schicken kann und dieses rechtlich gesehen dann als zugestellt gilt, obwohl es nicht an die Privatadresse geht.

Hallo,

wenn der Mieter lediglich seine Adresse über seinen Arbeitgeber hinterlassen hat, ist dies Sache des Mieters und nicht des Vermieters; da dies die einzige Adresse ist, hat der Mieter Vermieter ja keine andere Möglichkeit als diese zu nutzen.

Schönen Abend noch.

Der Mieter hat gar keine Adresse hinterlassen, der Vermieter weiß aber, wer der Arbeitgeber ist.

Hallo,

es wäre die Frage, ob der Vermieter überhaupt zu solch einer
zusätzlichen Arbeit verpflichtet wäre, die Abrechnungen etc.
über den Arbeitsgeber zuzustellen, denn es ist Sache des
Mieters dafür zu sorgen, dass die Abrechnungen ihn erreichen
können und wenn er die neue Anschrift nicht mitteilt, kann ihm
die Abrechnungen auch nicht zugestellt werden.

Und was macht der Vermieter dann mit seinen Nachforderungen? Verzichten?

Wenn der Vm dies an den Arbeitgeber weiter schickt und diese
nicht zurück kommen, könnte man davon ausgehen, dass diese dem
ehem. Mieter erreicht haben.

Es ging hier um ein Einschreiben. Also vermutlich um den Nachweis, dass der Empfänger die Sendung auch erhalten hat. Das ist in einer Firma nicht gegeben, und dass der Brief nicht zurück kommt ist schon gar kein Beweis für irgendwas. Also: dumme Idee.
Gruß
loderunner (ianal)

jetzt mal die weitere annahme, es besteht eine nachforderung und die wird nicht bezahlt. wäre es dann nicht im vorfeld ggf. einfacher eine postanfrage oder meldeamtanfrage (beides allerdings kostenpflichtig) zu stellen? manchmal hilft auch ein gespräch mit dem zuständigen postboten, wenn man zb. eh im gleichen haus wohnt.

Es ging hier um ein Einschreiben. Also vermutlich um den
Nachweis, dass der Empfänger die Sendung auch erhalten hat.
Das ist in einer Firma nicht gegeben, und dass der Brief nicht
zurück kommt ist schon gar kein Beweis für irgendwas. Also:
dumme Idee.
Gruß
loderunner (ianal)

wo ist das problem? einen brief kann man an alle bekannten aufenthaltsorte senden lassen.
mach mal den test: sende einen brief an deinen namen, fz opel - dein kennzeichen - und als adresse parkplatz musterstrasse, musterort.

parke dort, und du wirst dehen, dass am anderen tag ein freundlicher postbote an der scheibe klopft.

zum fall zurück:
kommt das einschreiben zurück, ist es nicht angenommen worden. wenn nicht, kann man davon ausgehen, dass der postbote seinen pflichten nachgekommen ist, und der brief korrekt zugestellt wurde.

kommt das einschreiben zurück, ist es nicht angenommen worden.
wenn nicht, kann man davon ausgehen, dass der postbote seinen
pflichten nachgekommen ist, und der brief korrekt zugestellt
wurde.

Ja. Sogar, wenn man ein Einschreiben nach Wagaduku an eine unbekannte Adresse schickt. Wenn er nicht zurück kommt, ist er beweiskräftig zugestellt.
Oder es hat einfach jemand anders aus der Firma, zum Beispiel der Pförtner, unterschrieben.

Träum ruhig weiter. Ist ja alles nicht Dein Problem, nicht wahr?

Hallo,

nicht jede Zustellung über die Post muss sinnig sein.
Was würde dagegen sprechen, den Brief durch einen Gerichtsvollzieher persönlich zustellen zu lassen und dem Gerichtsvollzieher den Arbeitsplatz als Aufhaltsort zu nennen`? So teuer ist das gar nicht :wink:

Gruß