Schreiben anderer Mietparteien

Hallo, angenommen Mieter M bekommt von im gleichen Haus wohnenden Mieter X ein Schreiben worin er aufgefordert wird seine Waschmaschine und seinen Trockner im Trockenraum des Hauses übereinanderzustellen, anstatt nebeneinander. X räumt M dafür eine Frist von 14 Tagen ein bevor er den VErmieter und den Verwalter informiert.
Im Waschraum besagten Hauses wäre aber genügend Platz, wie sieht hier die rechtliche Situation aus ?
Könnte X tatsächlich Erfolg mit seiner Forderung haben? Und wenn ja, in welchen Fällen?
Angenommen Mieter M hätte den Vermieter V eingeschaltet, wie sollte dieser richtigerweise reagieren?

Gruß,
WKN

Hallo WKN,

eigentlich finde ich den Fall witzig. Da bellt einer und macht damit auch noch Eindruck. Mir fehlt es an einer Begründung für die Forderung.

Im Waschraum besagten Hauses wäre aber genügend Platz, wie
sieht hier die rechtliche Situation aus ?

Sag ich ja: Was ist die Begründung?

Könnte X tatsächlich Erfolg mit seiner Forderung haben? Und
wenn ja, in welchen Fällen?

Wenn der Verwalter/Vermieter sich auch so sehr beeindrucken läßt, dass er den Mieter verwarnt, bzw. anmahnt. Aber wo soll das dann hinführen?

Angenommen Mieter M hätte den Vermieter V eingeschaltet, wie
sollte dieser richtigerweise reagieren?

Vernünftig. Als VM würde ich einfach mal fragen, was denn der Grund für dieses merkwürdige Begehren ist. Wenn der nicht überzeugt, überzeugt er eben nicht.

Frage bleibt: Was ist eigentlich der Grund für diese Forderung?

Gruß!

Horst

Begründung
Hallo,

Frage bleibt: Was ist eigentlich der Grund für diese
Forderung?

Eine technische Richtlinie aus dem Jahr 1987. Die Vibration durch das Schleudern von Waschmaschinen bei einer Drehzahl über 960 U/min können unter der Berücksichtigung der Bauart der Waschmaschine zu einer erhöhten Eigenschwingung des Gerätes führen. Bei einer entsprechenden Eigenfrequenz der Waschmaschine kann es zu einer Überlagerung der Frequenzen [Eigenfrequenz Waschmaschine und der Vibrationsschwingung durch den Schleudergang] kommen, welche dann zu einer Zerstörung der Waschmaschine führen kann. Umherfliegende Bauteile können die Nachbarschaft verletzen.

Stellt man nun den Trockner auf die Waschmaschine, wird der Masseschwerpunkt zum geometrischen Schwerpunkt verlagert und die Eigenfrequenz so verändet, das eine Zerstörung - wie vor beschrieben - erst ab einer Drehzahl grösser als 3750 U/min eintreten kann.

Stellt man die Waschmaschine auf den Trockner ist der Effekt ähnlich aber die Drehzahl wird auf über 4180 U/min angehoben.

Christian

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Eine technische Richtlinie aus dem Jahr 1987. Die Vibration
durch das Schleudern von Waschmaschinen bei einer Drehzahl
über 960 U/min können unter der Berücksichtigung der Bauart
der Waschmaschine zu einer erhöhten Eigenschwingung des
Gerätes führen. Bei einer entsprechenden Eigenfrequenz der
Waschmaschine kann es zu einer Überlagerung der Frequenzen
[Eigenfrequenz Waschmaschine und der Vibrationsschwingung
durch den Schleudergang] kommen, welche dann zu einer
Zerstörung der Waschmaschine führen kann. Umherfliegende
Bauteile können die Nachbarschaft verletzen.

Das ist ein Scherz, oder ?

Wie viel Prozent aller lebenden Waschmaschinen werden
denn von Trocknern geschützt ?

Und was mache ich, der nur eine WaMa, aber keinen Trockner hat ?

Gruß, trobi

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Hallo Christian,

…wow!!! Hab sofort meinen Trockner auf die Waschmaschine gestellt. Bringt es was, wenn ich auch noch den Geschirrspüler draufstapele?

Gruß!

Horst

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Hi Christian,

diese „technische Richtlinie“ (wenn es sie denn gibt) ist ein typisches Sesselfurzerprodukt. Ein Trockner wiegt im Verhältnis zur Waschmaschine so gut wie nichts, deshalb dürfte eher der Trockner anfangen zu segeln, bevor er die Unwucht der Waschmaschine dämpft. Und für Waschmaschinen, die sich beim Schleudern selbst zerlegen, sollten die Jungs gleich ein Patent anmelden, die Wertstoffhöfe suchen schon lang nach einer solchen Arbeitserleichterung.

Gruß Ralf

Und was mache ich, der nur eine WaMa, aber keinen Trockner hat

Egal… Vorschrift ist Vorschrift :wink:

Ergänzung
Hallo,

ja aber nur mit linksdrehender Spülbürste bei mind. 32,5 Grad Spülwasser und einem pH-Wert kleiner als 9.

Christian

Gesetzeslücke
Hallo,

nicht erfasst von der Richtlinie sind Waschmaschinen mit integriertem Trockner. Blöde Gesetzeslücke oder ?

Christian

Trocknerbeauftragter
Hallo,

wende Dich diesbezüglich an Deinen örtlichen Trocknerbeauftragten.

Christian

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Hi
würde mich eine 2cmx60x60 starke Stahlplatte auf der waMa vor dem Tod durch Schrapnelle retten oder würde die beim Schleudern wandern und mir auf den Fuss fallen?
HH

Erklärung
Also, in diesem angenommenen Fall sind die Verfasser des Schreibens natürlich permanente Nörgler, die es nicht schaffen den persönlichen Kontakt zu suchen und sachlich darüber zu sprechen, obwohl Vermieter als auch Mieter im geleichen Haus wohnen.
Als Begründung stünde im angenommenen Schreiben natürlich, dass ein Übereinanderstellen der Geräte „üblich“ wäre.Außerdem würden Sie sonst nicht an Ihre Steckdose kommen, was allerdings Blödsinn wäre.
Die Frage nun tatsächlich wie der Vermieter angemessen reagiert. Schließlich möchte er mit Sicherheit nicht, dass seine Mieter so schikaniert werden, andererseit wäre ihm bnestimmt um des lieben Frieden willen an einer Lösung gelegen…

Die Lösung!
Da ich versuche, mein bescheidenes Einkommen durch das Sammeln von Alteisen etwas aufzubessern, bin ich in der Lage, denjenigen, die über keinen Wäschetrockner verfügen, zu günstigen Konditionen einen zwar nicht mehr funktionierenden, für diesen Zweck aber völlig ausreichenden Wäschetrockner anzubieten, um Leib, Leben und Waschmaschine zu schützen.
Gruß!
Armin

Hallo nochmal,

um des lieben Friedens Willen sollte man Dauernörglern nicht allzu viele Erfolgserlebnisse gönnen. Das ermuntert sie nur, weitere Ordnungswidrigkeiten ausfindig zu machen und zu ahnden.

Demnächst erklären sie, es ist üblich, in Pantoffeln die Treppe hinunter zu gehen, um die Geräusche zu dämmen, es ist üblich, nicht mehr nach acht aufs Klo zu gehen und vor allen Dingen, nicht im Stehen zu pinkeln.

Hat weniger was mit Mietrecht zu tun, ist einfach eine Frage des sozialen Umgangs.

Gruß!

Horst

Hallo,

Und was mache ich, der nur eine WaMa, aber keinen Trockner hat
?

noch viel schlimmer: Bei uns haben alle sieben Wohnparteien eine Wa-Ma, aber es gibt nur einen Allgemein-Trockner! Den muss also dann jeder vor Waschbeginn auf seien Wa-Ma umsetzen?!

Interessante Übung auch für die beiden alten Ehepaare im Haus (mindestens über 70).

Gruß
Nita

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Was ist ein Vermieter?
Hi,

es gibt Dinge, um die sich ein Vermieter nicht kümmern sollte. Dazu gehören Hilferufe von Mietern, die nicht in der Lage sind, sich gegen sinnlose Anliegen anderer Mieter zu wehren. Ein Vermieter ist nur ein Vermieter, kein Seelsorger und auch kein Erzieher.

Gruß Ralf

hm, aber ist ein Vermieter nicht auch in gewisser weise für das „Wohlfühlen“ seiner Mieter verantwortlich?

Hi,

hm, aber ist ein Vermieter nicht auch in gewisser weise für
das „Wohlfühlen“ seiner Mieter verantwortlich?

verantwortlich ganz gewiss nicht. Der Vermieter stellt eine Wohnung zur Verfügung, in der sich ein Mieter wohlfühlen kann, dafür kassiert er die Miete. Punkt.

Wie die Mieter miteinander umgehen, muss den Vermieter nur dann interessieren, sobald gegen die Hausordnung verstoßen wird. Wenn sich Erwachsene streiten, hält sich der Vermieter raus, dafür stehen andere Institutionen bereit.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

da in dem hier beschriebenen fiktiven Fall vom schreibenden Mieter schon angedroht wird, sowohl VM als auch Verwalter zu informieren, wird sich der gleichgültige VM sehr schnell in seiner Rolle als Verantwortlicher wiederfinden.

Soweit es nur einen Streit zwischen zwei Mietparteien geht die mit der Mietwohnung oder den Gemeinschaftsräumen an und für sich nix zu tun haben würde ich dir ja durchaus zustimmen („Sie tragen ihren Müll immer abends um 22h raus. Das mag ich nicht!“). Es ist in der Tat schon verwunderlich, für was sich VM alles verantwortlich zeigen sollen.
Wenn es aber darum geht, dass ein Mieter sich zum „Hauswart“ erklärt, ist m.E. doch der VM der Richtige diese „Befugnisse“ zu beschneiden.

Gruß
Nita

Hallo,

wer fragt denn eigentlich? Der fiktive VM dieser Wohnungen? Oder der angeschriebene Mieter?

Also im Falle VM wäre zu prüfen, ob wirklich Steckdosen nicht erreichbar oder nur schwer zugänglich wären. Wäre dies der Fall muss natürlich Abhilfe geschaffen werden (ob durch Stapeln der Maschinen oder sonstwie).
Im Falle des Mieters würde ich zunächst ebenfalls prüfen, ob Steckdosen verdeckt werden. Sollte dies nicht der Fall sein würde ich die Angelegenheit aussitzen und abwarten, ob sich wirklich der VM meldet. Persönlich halte ich es für gar nicht mal so ungefährlich einfach zwei Maschinen ohne besondere Sicherungsmaßnahmen aufeinander zu stapeln.

Gruß
Nita