Ich habe mündlich mit einer Vermieterin einen Mietvertrag geschlossen. Wollte vor ein paar Tagen einziehen, abe dann gemerkt, dass es überall in der Wohnung schimmelt. Jetzt werde ich in diese Wohnung nicht einziehen und weiß nicht, wie ich mit der Vermieterin zu verfahren habe. Es ist wohl so, dass ich ihr per Einschreiben einen Brief zukommen lassen muss, dass ich aus dem mündlich geschlossenen Mietvertrag zurücktrete.
Was muss in diesem Schreiben stehen??
Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen, da ich keine Expertin bin.
Gruß
Regina
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Hallo Reucu1,
Ich habe gerade in einer gleichgelagerten fall geantwortet. Die könntest du ebenfalls verwenden.
Du knnst in einem solchen Fall das Mietverhältnis fristlos kündigen, da die Wohnung zum Gebrauch der Mietsache nicht gegeben ist. Füge Dir die Antwort bei, du brauchst sie nur auf Deine Erfordernisse zu ändern.
Mit freundlichem Gruß
Willi
Hallo, liebe Katja,
da Du einen Zeitmietvertrag hast, ist sicher die Laufzeit vereinbart. Solange bist Du zumindest an den Mietvertrag gebunden. Sollte jedoch es so sein, wie Du es schilderst, dass durch Ausdünstungen, Schimmelbildung et cetera Du gesundheitlich gefährdet bist, solltest Du Deinen Vermieter schriftlich darauf hinweisen, eine entsprechende Frist zur Beseitigung dieser Mängel setzen und ihm androhen, sofern diese Mängel nicht unverzüglich behoben werden, Du das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist Kündigen wirst.
Was Deine neue Wohnung betrifft hinsichtlich der Renovierung betrifft, verweise ich Dich auf die §§ 535 und 536 BGB, diese kannst Du Dir unter www.dejure.org aufrufen und die benötigte Information erhalten. Soviel vorab. Der Vermieter ist verpflichtet, Dir den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Sollte er dem nicht nachkommen, hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an Dich einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, so hast Du für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
Zu Deiner zweiten Frage kann ich Dir den Hinweis geben, das sollte der VermieterIn Dir die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Gebrauch übergeben, dann ist die Mietsache nicht den geforderten Mietpreis wert.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Da ich hier nur Interessierte bin, weil ich selbst so einen Fall noch nicht hatte, könnte ich nur raten, in dem Rücktrittsschreiben klar den Grund des Rücktritts anzugeben, ruhig auch auf die Gesundheitsgefährdung eingehen und dass man eine solch kontaminierte Wohnung eigentlich nicht zur Miete anbieten kann und man deshalb von der mündlichen Absprache zurücktritt. Vielleicht sollten Sie auch mal bei google schauen, ob sich nicht eine Seite findet, die genau auf solche Sonderfälle eingeht.
Viel Erfolg !