Guten Tag,
angenommen jemand bekommt Post vom örtlichen Amtsgericht.
Dort steht drin „…mit der Bitte um Kenntnis- und eventuelle Stellungnahme binnen…“
Nun ist es aber so das die Person die im Schreiben genannte Anschuldigung nicht einsieht und sich am liebsten nicht dazu äußern würde ( um evtl. weitere Schritte des Klägers abwartet )
Muss die Person trotzdem zum Amtsgericht gehen und dort eine Kenntnisnahme abgeben oder Stellung dazu nehmen ?
Oder kann man das Schreiben ignorieren ?
Gruß