Schreiben vom Amtsgericht. Muss man was tun ?

Guten Tag,

angenommen jemand bekommt Post vom örtlichen Amtsgericht.

Dort steht drin „…mit der Bitte um Kenntnis- und eventuelle Stellungnahme binnen…“

Nun ist es aber so das die Person die im Schreiben genannte Anschuldigung nicht einsieht und sich am liebsten nicht dazu äußern würde ( um evtl. weitere Schritte des Klägers abwartet )

Muss die Person trotzdem zum Amtsgericht gehen und dort eine Kenntnisnahme abgeben oder Stellung dazu nehmen ?

Oder kann man das Schreiben ignorieren ?

Gruß

Hi,

es wurde um „Kenntnisnahme“ gebeten. Diese ist ja durch Lesen erfolgt. Dann bittet man um eine eventuelle Stellungnahme". Also kein Zwang. Somit braucht man hier nichts weiter zu machen.

Gruss
K

es wurde um „Kenntnisnahme“ gebeten. Diese ist ja durch Lesen
erfolgt.

Ok, also muss man nicht aufs Amtsgericht gehen und die "Lesung " bestätigen ? Mit dem zustellen des Briefes ist die Kenntnisnahme erfolgt ?

Nicht das im nachhinein der Person was angehängt werden kann. Z.B. Wieso sie nicht reagiert hat

Gruß

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Ok, also muss man nicht aufs Amtsgericht gehen und die "Lesung
" bestätigen ? Mit dem zustellen des Briefes ist die
Kenntnisnahme erfolgt ?

Noch geht man in unseren Breitengraden davon aus, dass jemand einen Brief auch liest, den er erhält. Würde der Empfänger dafür eine Bestätigung haben wollen, würde er diese explizit anfordern („bitte um Rückmeldung bei Erhalt“).

Nicht das im nachhinein der Person was angehängt werden kann.
Z.B. Wieso sie nicht reagiert hat

Ich denke es käme diese Frage z. B. dann, wenn die Person im Nachhinein anfinge loszuwettern und da ist die Frage „warum hamsen das nicht schon eher jesacht?“ durchaus nachvollziehbar.

Ansonsten wie schon dargelegt, freiwillige Stellungnahme ist möglich.

Greetz
S_E

PS: Stelle mir gerade vor, wenn jeder bei Gericht den Ehalt eines Briefes bestätigen würde o.O