Vor etwa 4 Wochen bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt, dass durch eine erneute Außenprüfung bei meinem Ex-Mann alle Einkommenssteuerbescheide inkl. Soli-Zuschläge von 2003 - 2008 berichtigt wurden und insgesamt etwa 84.000,- Euro nachzuzahlen wären. Bin jetzt seit ca. 1,5 Jahren geschieden und war bis einschließlich 2008 gemeinsam veranlagt.
Einspruch wurde eingelegt - einerseits von mir - andererseits auch vom Steuerberater, der auch eine Splittung beantragt hat, da es sich um Steuerschulden rein von meinem Ex-Mann handelt.
Das FA hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie es zur Kenntnis genommen haben, es aber keine schuldbefreiende Wirkung hat.
Ich solle ebenfalls mitteilen, ob ich steuerlich vertreten werde.
Meine Fragen: Kann ich wirklich mit dafür haftbar gemacht werden? Kann mir etwas vom Gehalt gepfändet werden?
Ist es besser, mir einen eigenen Steuerberater zu suchen, um nicht „über den Tisch“ gezogen zu werden???
Also das mit der Pfändung must Du mit Deinem
Steuerberater oder mit Deiner Hausbank abklären.
Das kann man nicht verallgemeinern.
Du kannst Dir jederzeit einen eigenen Steuerberater
nehmen. Da Du ja geschieden bist, ist ja bereits
alles andere auch getrennt.
Da kann ich nur dringend raten, einen professionellen Beistand heranzuziehen. Allerdings sehe ich keine große Change für Sie, ganz von der Steuerschuld loszukommen, denn Sie schon schreiben, es war eine gemeinsame Steuererklärung, die Sie mitunterschrieben haben. Durch diese Veranlagung haben auch Sie Steuern gespart, eine rückwirkende Splittveranlagung gibt es nach meiner Kenntnis nicht.
Ich kann mich aber ehrlich gesagt nicht erinnern, jemals etwas mitunterschrieben zu haben bei dem Steuerberater…
Meinen Sie einen Anwalt?
Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater. Mit Sicherheit haben Sie auf der ersten Seite der STeuererklärung mitunterschrieben, die Verantwortung tragen immer die Steuerpflichtigen, nicht der Steuerberater, auch wenn dieser was falsch gemacht hat. sorry
Ich kann mich aber ehrlich gesagt nicht erinnern, jemals etwas
mitunterschrieben zu haben bei dem Steuerberater…
Meinen Sie einen Anwalt?
Gem. § 268 Abgabenordnung kann ein Antrag dahingehend gestellt werden, dass die Vollstreckung dieser Steuern jeweils auf den Betrag beschränkt wird, der sich nach Maßgabe der §§ 269-278 AO bei einer Aufteilung der Steuern ergibt.
Nach § 270 AO ist die rückständige Steuer nach dem Verhältnis der Beträge aufzuteilen, die sich bei getrennter Veranlagung ergeben würde.
Einfacher Fall: Ehemann erzielt die Einkünfte, Ehefrau hat keine Einkünfte oder nur Lohnabzug: Die Nachzahlung entfällt alleine auf den Ehemann die Ehefrau haftet nach gestelltem Aufteilungsantrag nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Sinngemäß:" Da Sie vorher mit Ihrem Mann zusammen veranlagt wurden können Sie im Nachhinein nicht sagen damit nichts zu tun gehabt zu haben." Auch wenn die Einkünfte alleine Ihrem Mann zuzurechnen sind, Sie haben in den Vorjahren zusammen die Vorteile des Ehegattensplittings für sich beansprucht. Somit kann das FA auch gar nicht anders als die geänderten Bescheide nun auch gegen Sie und Ihren Ex-Mann festzusetzen. Im Nachhinein sagen ich habe damit nix tun … geht leider nicht mehr, da zuvor ja auch von beiden Ehegatten die Erklärung abgegeben und unterschrieben wurden.
Wenn Ihr Ex-Mann an und für sich ehrlich ist wird er die endgültige Summe zahlen. Wenn er Ihnen eins „reinwürgen“ möchte…könnte er seine "Hälfte zahlen und das FA für den Rest an Sie verweisen… wie gesagt…könnte.
Wie Sie mit Ihrem Ex-Mann kommunizieren und dessen StB… davon kann einiges abhängen. Wichtig ist : Aussetzung der Vollziehung zu beantragen… damit keine Vollstreckung der Summen betrieben wird bis das Verfahren abgeschlossen ist. Nur ein Einspruch hat keine Aufschiebende Wirkung für die Fälligkeit der Zahlung.
Viel Erfolg!
Einkommenssteuerbescheide inkl. Soli-Zuschläge von 2003 - 2008
war bis einschließlich 2008 gemeinsam veranlagt.
Also handelt es sich um eine gemeinsame Steuerschuld!
Die Steuererklärungen 2003-2008 wurden ja auch von ihnen mit unterzeichnet.
auch vom Steuerberater, der auch eine Splittung beantragt hat,
Splittung dann ab 2009.
da es sich um Steuerschulden rein von meinem Ex-Mann handelt.
Es handelt sich umgemeinsame Steuerschulden, da gemeinsam veranlagt.
Das FA hat mir jetzt mitgeteilt, dass sie es zur Kenntnis
genommen haben, es aber keine schuldbefreiende Wirkung hat.
Ich solle ebenfalls mitteilen, ob ich steuerlich vertreten
werde.
Meine Fragen: Kann ich wirklich mit dafür haftbar gemacht
werden?
Kann mir etwas vom Gehalt gepfändet werden?
Kommt auf die Höhe des Einkommens an. Sie sollten sich beraten lassen.
Ist es besser, mir einen eigenen Steuerberater zu suchen, um
nicht „über den Tisch“ gezogen zu werden???
Schaden kann es nicht.
#Mfg Hase
Hallo,
danke für die Antwort.
Kann ich die Aussetzung direkt an das Finanzamt stellen? Gibt es da einen Vordruck oder reicht eine Selbstformulierung?
Hallo,
Leider müssen Sie die Schulden mitabbezahlen.
Als erstes rate ich ihnen,suchen Sie sich einen guten Rechtsanwalt der Sie in dieser Sache vertritt.Es gibt vielleicht die Möglichkeit das Sie nur einen sehr geringen Teil der Steuerschulden übernehmen müssen!(Nachweise das Sie von den Schulden nichts wussten,dass Sie an der Firma nicht beteiligt waren).
Falls zu diesem Zeitpunkt die Einkommenssteuer von einem Steuerberater gemacht wurde,sollte der Rechtsanwalt nachforschen ob der Steuerberater für Sie, oder für sich selbst, oder fürs Finanzamt gearbeitet hat.
Ich hatte vor 28 Jahren auch einen Steuerberater der nur für sich selbst und fürs Finanzamt gearbeitet hatte.Ich konnte die vierteljährlichen Abgaben kaum noch bezahlen,von wegen Geld für mich selbst zum Leben.
Als zweites Rate ich ihnen, suchen Sie sich einen neuen Steuerberater,lassen Sie wenn möglich alles noch einmal über die ganzen Jahre prüfen ob Sie wirklich diese hohen Steuerschulden nachzahlen müssen.
(Vielleicht im gemeinsamen Sinne mit ihrem Ex-Mann)
Sollte sich herausstellen das der Steuerberater für sich oder fürs Finanzamt gearbeitet hat,dann erstatten Sie Anzeige und verlangen eine Entschädigung + das gesamte Honorar zurück.
Wenn nach allen Prüfungen dann einmal feststeht wie hoch die Steuerschulden wirklich sind,müssen Sie einen Nachweis vorlegen wieviel Sie momental verdienen und welche Ausgaben Sie haben.Dann entscheidet das Gericht wieviel Sie monatlich zurückzahlen können.
Geben Sie dem Finanzamt die Vollmacht den Betrag abzubuchen,dann erfährt ihr Arbeitgeber nie etwas davon. Das ist besser so.
Viel,viel Glück
monika61
Hallo,
den Antrag direkt an das Finanzamt stellen, zur Not mit dem Hinweis die A.d.V. ausschließlich für sich zu beantragen. Sollte es keine Kommunikation mehr mit Ihrem Ex_Mann bzw. dessen StB. geben, sind Sie wenigstens auf der sicheren Seite.
Hier wäre es auch interessant für Sie zu erfahren ob das FA Sie gleichzeitg mit Ihrem Ex-Mann angeschrieben hatte oder ob Sie einen separaten Bescheid erst erhielten, nachdem „jemand“ das FA explizit auf die Trennung aufmerksam gemacht hatte und wollte dass Sie einen Bescheid erhielten.
Sollten Sie da im Dunkeln tappen, vereinbaren Sie einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter und lassen sich hierüber aufklären.
Tip: Den Antrag auf A.d.V. persönlich beim FA einreichen und sich eine Empfangsbestätigung geben lassen. Am besten noch vom SB mit welchem Sie dann evt. den Sachverhalt klären können.
Wichtig ist: Rühren und zeigen Sie sich! Dann kann man vieles auch mit dem Finanzamt klären.
Hallo,
danke für die Antwort.
Kann ich die Aussetzung direkt an das Finanzamt stellen? Gibt
es da einen Vordruck oder reicht eine Selbstformulierung?
Hallo, „Haftung“ war der Suchbegriff für mich wohl, ich kenne mich aber nicht mit Steuerrecht aus,
viele Grüße
Andreas
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist es ohne Bedeutung, dass Sie seit 1,5 Jahren geschieden sind. Für den Zeitraum 03-08 waren Sie zusammen mit Exmann gemeinsam veranlagt und haften auch zusammen. Sie können aber m.E. eine Aufteilung beantrgen. In jedem Fall würde ich mir einen anderen Steuerberater suchen (P.S. evtl. übernimmt Rechtschutzverischerung diesen).
Hallo,
ihr habt damals die Einkommensteuererklärung zusammen eingereicht. Das heißt ihr seit Gesamtschuldner. Wenn einer zahlt, dann hat sich die Schuld für den anderen auch erledigt. Jeder schuldet die Summe zu 100%.
Hiergegen kann man aber eine Antrag zur Aufteilung der Steuerschuld (§ 268 AO) stellen. Versuche es erst damit und dann kann man immer noch einen Steuerberater suchen.
Der Einspruch verhindert nicht, dass man auch zahlen muss!!! Das verhindert nur die Aussetzung der Vollziehung und dafür braucht man eine Begründung und die hat nur der Ehemann.
Gruß
Meine Fragen: Kann ich wirklich mit dafür haftbar gemacht
werden? Kann mir etwas vom Gehalt gepfändet werden?
Ist es besser, mir einen eigenen Steuerberater zu suchen, um
nicht „über den Tisch“ gezogen zu werden???
Hallo,
Der BGH hat am 13.05.2006 entschieden dass Erstattungs- bzw. Nachzahlungsansprüche zusammen veranlagter Ehegatten im Innenverhältnis grundsätzlich auf der Grundlage fiktiver getrennter Veranlagung der Eheleute zu erfolgen hat. Bei Steuerschulden ist (auch bei bestehender Ehe) von dem Grundsatz auszugehen, dass jeder Ehegatte für seine eigene Steuerschuld verantwortlich ist. Rückwirkend müsste also eine Einzelveranlagung durchgerechnet werden - Daher empfiehlt sich in jedem Fall die Beiziehung eines rechtlichen oder steuerlichen Beraters wenn du Nachteile vermeiden willst, denn vielleicht gibt es auch noch aktuellere Urteile als das aus 2006.
Gutes Gelingen, AoG, Björn