Schreiben vom Hauptzollamt!

Guten Tag,
ich darf ja nicht in der ich-Form schreiben.
Daher eine „Was-wäre-wenn“ Frage:

Mal angenommen, jemand hätte im Jahr 2005 eine Speicherkarte bei Ebay ersteigert, Preis 91 €. Der Artikel wurde aus China geliefert.

Heute hätte diese Person ein Schreiben des Hauptzollamts bekommen mit folgendem Wortlaut:
„Der Versender hat die o.g. Sendung unzutreffend in der Zollinhaltserklärung des Pakets als Geschenksendung oder als Sendung mit geringerem Wert deklariert mit der Folge, dass die Ware vom Postzustelldienst irrtümlich ohne zollamtliche Abfertigung an Sie ausgeliefert wurde.“ …
„… Einfuhrschuld entstanden. Als Zollschuldner kommen neben dem Versender und dem Verbringer auch Sie als Empfänger in Betracht.“ …
„Zu Ihrer Entlastung gebe ich Ihnen deshalb gem. § 91. Abs. 1 AO Gelegenheit, mir vor Erlass eines Einfuhrabgabenbescheids an Sie die ordungsgemäße Überführung der Ware in den zollrechlich freien Verkehr durch Selbstverzollung nachzuweisen.“ …
„Aufgrund des relativ geringen Verkürzungsbetrages sehe ich jedoch von einer Einleitung eines Strafverfahrens gegen Sie gem. § 398 AO ab.“ …

Festzustellen wäre: Der Artikel wurde tatsächlich bei Ebay gekauft und geliefert.
Zollgebühren wurden von der Person (aus Unwissenheit!) nicht gezahlt.
Was kommt auf diese Person zu?! Nur die Nachzahlung der Zollgebühr? Oder auch noch ein Ordnungsgeld, Anzeige etc.?! Oder ist das ausgeschlossen (da von einer Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen wird).
Braucht diese Person einen Anwalt?!

Leider kann Näheres nicht mit dem Zollamt geklärt werden (da Wochenende).
Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee und kann diese Person ein wenig beruhigen?!

Vielen Dank schonmal!

Hallo,

der Zoll will Geld sehen, also würde ich es ihm geben. Dann dürfte die Sache erledigt sein. Ein Strafverfahren hat das HZA ja schon ausgeklammert.

Gruss

Iru

Hallo,

Leider kann Näheres nicht mit dem Zollamt geklärt werden (da
Wochenende).

Dann klärt man das am Montag.

Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee und kann diese Person
ein wenig beruhigen?!

Bestimmt kein Drama.

Cheers, Felix

Hi, ich hatte vor Jahren einmal etwas aus USA bestellt, normalerweise macht da UPS die Zollabwicklung.
Nach ein paar Tagen standen Kartons mit der Ware vor der Türe (was UPS normalerweise auch nicht macht), ich war zum Zeitpunkt der Zustellung nicht da.
Nun ja ich mache die Pakete ahnungslos auf und realisiere erst dann dass diese offenbar am Zoll vorbeimaschiert sind. Sprich UPS hatte die Zollstellung schlicht vergessen.
Na dann bin ich mit der Rechnung aufs Zollamt gefahren.
Dort ist ein älterer Beamter völlig ausgeflippt und hat mich angebrüllt.
… und außerdem hätte ich die Pakete nicht öffnen dürfen… blablabla.

Ich hatte dann die normalen Einfuhrabgaben bezahlt und fertig.

OL

Den Herrschaften mal freundlich erklären, dass diese angelegenheit wohl verjährt ist.

wie heisst es doch so schön?:

Verjährung
Nach Ablauf von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zollschuldentstehung, darf keine Mitteilung des Abgabenbetrages an den Zollschuldner mehr erfolgen, eine Geltendmachung des Abgabenanspruchs seitens der Zollverwaltung ist dann unzulässig (Artikel 221 Abs. 3 ZK). Bei strafbaren Handlungen verlängert sich die Verjährungsfrist nach nationalem Recht auf zehn Jahre (Artikel 221 Abs. 4 ZK i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO);