Guten Tag,
ich darf ja nicht in der ich-Form schreiben.
Daher eine „Was-wäre-wenn“ Frage:
Mal angenommen, jemand hätte im Jahr 2005 eine Speicherkarte bei Ebay ersteigert, Preis 91 €. Der Artikel wurde aus China geliefert.
Heute hätte diese Person ein Schreiben des Hauptzollamts bekommen mit folgendem Wortlaut:
„Der Versender hat die o.g. Sendung unzutreffend in der Zollinhaltserklärung des Pakets als Geschenksendung oder als Sendung mit geringerem Wert deklariert mit der Folge, dass die Ware vom Postzustelldienst irrtümlich ohne zollamtliche Abfertigung an Sie ausgeliefert wurde.“ …
„… Einfuhrschuld entstanden. Als Zollschuldner kommen neben dem Versender und dem Verbringer auch Sie als Empfänger in Betracht.“ …
„Zu Ihrer Entlastung gebe ich Ihnen deshalb gem. § 91. Abs. 1 AO Gelegenheit, mir vor Erlass eines Einfuhrabgabenbescheids an Sie die ordungsgemäße Überführung der Ware in den zollrechlich freien Verkehr durch Selbstverzollung nachzuweisen.“ …
„Aufgrund des relativ geringen Verkürzungsbetrages sehe ich jedoch von einer Einleitung eines Strafverfahrens gegen Sie gem. § 398 AO ab.“ …
Festzustellen wäre: Der Artikel wurde tatsächlich bei Ebay gekauft und geliefert.
Zollgebühren wurden von der Person (aus Unwissenheit!) nicht gezahlt.
Was kommt auf diese Person zu?! Nur die Nachzahlung der Zollgebühr? Oder auch noch ein Ordnungsgeld, Anzeige etc.?! Oder ist das ausgeschlossen (da von einer Einleitung eines Strafverfahrens abgesehen wird).
Braucht diese Person einen Anwalt?!
Leider kann Näheres nicht mit dem Zollamt geklärt werden (da Wochenende).
Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee und kann diese Person ein wenig beruhigen?!
Vielen Dank schonmal!