Schreiben vom Inkassobüro: Empfänger verstorben

Guten Tag,

heute beschäftigt mich eine Frage, die ich mit Googeln nicht beantworten kann.

Hypothese:

Was wäre, wenn ein Mensch verstorben ist, und nach seinem Tod folgende Maschinerie in Gang gesetzt würde:

Mittels Nachsendeantrag würde dem Bruder des Verstorbenen das Schreiben eines Inkassobüros mit der Forderung für eine offene Zahlung zur Teilnahme an Gewinnspielen zugestellt.

Man möchte eine Summe von über 100 Euro eintreiben.

59,90 Euro für die Gewinnteilnahme plus Mahnkosten 8,50 Euro plus vorgerichtliche Inkassokosten 39,50 Euro, also insgesamt 107,90 Euro.

Allerdings würde nirgends der Begriff „Mahnbescheid“ stehen, sondern er würde angedroht für den Fall der Nichtzahlung.
Ebenso wie Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung etc. etc.

Der Name des Verstorbenen wäre falsch geschrieben, ob der Verstorbene jemals solch einen Vertrag abgeschlossen hat wüsste der Bruder nicht.

Es wäre eine Frist von 1 Woche zur Zahlung angegeben, die aber durch den Nachsendeantrag schon beim Eintreffen des Briefes verstrichen wäre.

Wie sollte man theoretisch darauf reagieren?

Danke
sagt der Wackelpudding

Hallo,
sollte die Forderung berechtigt wurde die auch vererbt (ich nehme mal an die Post ging an den/einen Erben).
Als Erbe könnte man dann erstmal die Unterlagen des Verstorbenen durchsehen, ob es da (regelmäßige) Zahlungen an die Firma gab, die einen Vertrag vermuten lassen. Findet man nichts, kann man die Firma (mit einer Kopie der Sterbeurkunde, damit klar ist, daß der Kunde verstorben ist) höflich auffordern ihre Forderung zu begründen. Es könnte ja eine Masche von denen sein aus den Traueranzeigen …
Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, muß sofort gehandelt werden. Dem Inkasso kann man noch gelassen zusehen wie sie ihre Drohungen aufbauen (vorausgesetzt, man verkraftet das in dieser nicht ganz leichten Situation).

Cu Rene

Hmmm…

das erinnert irgendwie an den Film „Papermoon“, dort wurde den Trauernden eine Bibel geliefert, die die Verstorbenen zu Lebzeiten angeblich bestellt hätten.
Sicher ginge das auch mit Gewinnspielen, an denen er angeblich teilgenommen hätte.

Gruss

Iru

Guten Tag,

zunächst Danke an die Antworter.

Zur Theorie:
angenommen, in den Unterlagen wäre kein Vertrag zu finden, und weiter angenommen, der Verstorbene hätte die letzten 9 Monate in Pflege außerhalb seiner Wohnung verbracht, aufgrund eines Krebsleidens nicht in der Lage selbstständig zu telefonieren.

Wäre es nicht sinnvoll, der Forderung vollinhalt zu widersprechen und eine Sterbeurkunde vorzulegen?

Und ggf. eine Kopie des Vertrages zu fordern, falls denn einer bestünde.

Mein Weg wird am Montag mit ebendiesen Fragen zur Verbraucherzentrale führen.

Wackelpudding

Hallo,
es soll auch Jahresverträge geben, auch wenn wohl vieles dagegen spricht, daß die Forderung berechtigt ist.
Man könnte auch mal die google bemühen. Solche Firmen schicken nicht nur eine Forderungen raus, so daß man im Netz schnell andere Rat suchende in der selben Angelegenheit finden wird.
Aber, wie schon geschrieben, wenn man den Druck aushält, den solche Firmen durchaus aufzubauen verstehen, kann man ruhig warten, bis ein Mahnbescheid vom Gericht kommt.

Cu Rene

Hallo Pudding
Dieser Trick ist so alt wie die Zeitung.
Immer schon gab es Leute, die Todesanzeigen studierten, um Pornobilder etc. nachträglich zu verhökern, im günstigen Fall wurde auch noch irgendwelcher Schund geliefert.
Hier sieht es etwas anders aus, zunächst sollte die belästigte Person nicht reagieren und den Mist in den Abfall werfen.
Sollte wider Erwarten jemand hartnäckig sein, soll er erstmal die vertraglichen Daten bereitstellen.
Gruß
Rochus

Guten Tag,

genau das ist das Problem.

Angenommen ich hätte Google rauf und runter bemüht, doch es wäre keine Firma aufzufinden, die so heißt wie die, in deren Auftrag das Inkassobüro angeblich tätig ist.
Schon seltsam, oder?

Wie gesagt, morgen gehe ich zur Verbraucherzentrale.

Grüße vom
Wackelpudding