Guten Tag,
heute beschäftigt mich eine Frage, die ich mit Googeln nicht beantworten kann.
Hypothese:
Was wäre, wenn ein Mensch verstorben ist, und nach seinem Tod folgende Maschinerie in Gang gesetzt würde:
Mittels Nachsendeantrag würde dem Bruder des Verstorbenen das Schreiben eines Inkassobüros mit der Forderung für eine offene Zahlung zur Teilnahme an Gewinnspielen zugestellt.
Man möchte eine Summe von über 100 Euro eintreiben.
59,90 Euro für die Gewinnteilnahme plus Mahnkosten 8,50 Euro plus vorgerichtliche Inkassokosten 39,50 Euro, also insgesamt 107,90 Euro.
Allerdings würde nirgends der Begriff „Mahnbescheid“ stehen, sondern er würde angedroht für den Fall der Nichtzahlung.
Ebenso wie Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung etc. etc.
Der Name des Verstorbenen wäre falsch geschrieben, ob der Verstorbene jemals solch einen Vertrag abgeschlossen hat wüsste der Bruder nicht.
Es wäre eine Frist von 1 Woche zur Zahlung angegeben, die aber durch den Nachsendeantrag schon beim Eintreffen des Briefes verstrichen wäre.
Wie sollte man theoretisch darauf reagieren?
Danke
sagt der Wackelpudding