Hallo,
was passiert wenn man vom Rechtsanwalt ein Schreiben bekommt, in dem man zu einer Zahlung aufgefordert wird?
Vorgeschichte: Es gab eine Anzeige wegen Nachstellung, das Verfahren wurde aber eingestellt. Nun fordert die Klägerin Schadensersatz für Nummernänderung, Türschlösser, Auskunft aus dem Melderegister und eine Fangschaltung.
Ist man zur Zahlung verpflichtet?
Zur Info: Gegen die Klägerin wurde zuvor selbst Anzeige wegen Nachstellung erstattet, das Verfahren läuft noch.
Hallo,
was passiert wenn man vom Rechtsanwalt ein Schreiben bekommt,
in dem man zu einer Zahlung aufgefordert wird?
- Man liest ihn.
- Man macht sich Gedanken darüber, ob man zahlen möchte oder nicht.
Vorgeschichte: Es gab eine Anzeige wegen Nachstellung, das
Verfahren wurde aber eingestellt.
Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens hat keine direkte Auswirkung auf das Zivilrecht zwischen A und B.
Nun fordert die Klägerin Schadensersatz für Nummernänderung, Türschlösser, :Auskunft aus dem Melderegister und eine Fangschaltung.
Welche Klägerin? Die Person, die seinerzeit eine Anzeige machte ist damit nicht eine Klägerin. Bisher ist sie doch wohl nur Mandantin eines Anwalts in einer zivilen Rechtssache.
Ist man zur Zahlung verpflichtet?
Nein. Aber dann wird die Gegenseite möglicherweise zivilrechtlich klagen, was den Vorgang bei einem späteren Unterliegen vor Gericht nicht verbilligt
Gruß
vdmaster
Hallo,
was passiert wenn man vom Rechtsanwalt ein Schreiben bekommt,
in dem man zu einer Zahlung aufgefordert wird?
Vorgeschichte: Es gab eine Anzeige wegen Nachstellung, das
Verfahren wurde aber eingestellt. Nun fordert die Klägerin
Schadensersatz für Nummernänderung, Türschlösser, Auskunft aus
dem Melderegister und eine Fangschaltung.
Ist man zur Zahlung verpflichtet?
Der Antwort von vdmaster ist bis hier nicht zuzufügen.
Zur Info: Gegen die Klägerin wurde zuvor selbst Anzeige wegen
Nachstellung erstattet, das Verfahren läuft noch.
Eine Verrechnung, wie wohl angedeutet wird, ist nicht möglich, denn die Klägerin macht ja „Schadensersatz“ hinsichtlich Türschlösser, Fangschaltung etc. geltend, also Kosten, die ihr entstanden sind, welche vom Verursacher, dem Beklagten, zu bezahlen sind.
Sollte die Klägerin aufgrund der Gegensanzeige verurteilt werden, kann natürlich gegen die dann Verurteilte Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, wobei hier natürlich der Schaden beziffert werden muss.