Schreiben zur Abholzung von 3 Buchen

Hallo Leute,

ich habe vor einigen Wochen schon mal wegen der Abholzung von 3 Buchen geschrieben. Jetzt habe ich ein Schreiben aufgesetzt und wollte damit nächste Woche zum Gemeindeamt.
Wie liest sich dieses Schreiben nach eurer Meinung:

"Genehmigung zur Abholzung von 3 Bäumen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stellen wir eine Genehmigung nach §5 (2) Baumschutzsatzung.

Wir beabsichtigen die 3 auf dem Lageplan markierten Bäume (siehe Anlage) abzuholzen. Es handelt sicht hierbei um 3 Buchen von ca. 25m Höhe und einem Stammumfang in einer Höhe von 100 cm: 1.) 165 cm, 2.) 240 cm, 3.) 137 cm.

Die Bäume beeinflussen leider unsere Lebensqualität bzw. unser häusliches Wohlbefinden auf sehr negative Weise. Die Bäume und speziell die 3 markierten, direkt hinter unserem Haus, verdunkeln unser Haus fast den gesamten Tag, dass so gut wie keine Sonne durchkommt. Wir müssen sogar im Sommer teilweise tagsüber das Licht anschalten.

Des Weiteren ist es in unserem Haus das gesamte Jahr über kalt und teilweise feucht. Selbst an Tagen mit einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius müssen wir permanent (mit Heizöl) heizen. Dies verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern belastet die Umwelt durch den zusätzlichen Schadstoffausstoß. Ein Schimmelbefall durch die kalte und feuchte Luft ist zwar noch nicht festzustellen, aber für die nahe Zukunft nicht auszuschließen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von den Bäumen unzumutbare Nachteile ausgehen und eine Abhilfe auf andere Weise nicht möglich ist.

Ein weiterer Punkt ist die erhöhte Gefahr, die durch die Bäume ausgeht. Nicht nur das durch einen starken Sturm oder möglichen Blitzeinschlag die Gefahr besteht, dass ein oder mehrere Bäume aufs Haus fallen können, es fallen bereits bei einem weniger starken Sturm regelmäßig größere Äste von den Bäumen, die teilweise aus sehr großer Höhe kommen und speziell für Personen eine stark erhöhte Gefahr darstellen. Eine andere zumutbare Gegenabwehr, außer der Abholzung ist auch hier nicht gegeben.

Es befinden sich zwar noch 6 weitere Buchen und 1 Eiche auf dem Grundstück die ebenfalls Schatten geben und ein gewisses Restrisiko darstellen, aber wenn wir diese Bäume in einem angemessenen Maße zurückschneiden, würden die geschilderten Probleme und Risiken in Verbindung mit dem Abholzen der 3 Bäume erheblich zurückgehen.
Auch das Wohlbefinden und die Lebensqualität würden hierdurch erheblich gestärkt.

Wir bitten um schnellstmögliche Genehmigung, damit wir noch zeitig vor dem 15.03.2009 mit der Abholzung beginnen können.

Mit freundlichen Grüßen"

Vielen Dank an alle.
Sandy

Hallo Sandy,

Wie liest sich dieses Schreiben nach eurer Meinung:

Ich denke mal, Ihr seid auf dem richtigen Weg.

Eine Kleinigkeit:

hiermit stellen wir eine Genehmigung nach §5 (2)

Stellt Ihr nicht den Antrag auf eine Genehmigung…? :wink:

Sicher ist viel von den örtlichen Satzungen bzw. den Mitarbeitern auf dem entsprechenden Amt abhängig, uns hat vor einigen Jahren sehr geholfen, das wir in einem ähnlichen Fall angeboten haben, nach der Fällung niedrig bleibende Büsche zu pflanzen.
Wir mussten 2 steinalte Lebensbäume fällen, weil vor allem das, was sie so verloren, unseren Balkon und das vor einigen Jahren neu gedeckte Dach ziemlich verschmutzten.
Dazu kam allerdings noch, das Arbeiten an der Fasade gemacht werden mußten.

Ich wünsch euch viel Erfolg!
Uta

Hallo Uta,

Danke für deine Antwort.
Haben die Mitarbeiter eures Amtes Schwierigkeiten gemacht oder ging es relativ glatt?

Ich bin mir relativ sicher die Genehmigung zu erhalten, mach mir allerdings Sorgen, dass die Behörde die Sache unnötig in die Länge ziehen wird (war bei Leute eine Straße weiter der Fall). Ich möchte auf keinen Fall noch einen Gutachten bestellen und bezahlen müssen.
Das Amt ist übrigens in Schleswig Holstein, Kreis Stormarn.

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Hallo Sandy,

Haben die Mitarbeiter eures Amtes Schwierigkeiten gemacht oder
ging es relativ glatt?

Nein, wir hatten uns vorher informiert, aus welchem Grund wir die Bäume fällen durften. Wir sind in Thüringen und das ganze ist schon ein paar Jahre her, denk aber mal, die Verfahresweise wird sich kaum geändert haben, könnt auch sein, in sturmgefährteten Ecken ist man nicht so schlimm, weil die Ämter auch Erfahrung mit Sturmschäden haben.

Die Begründung unserer Erlaubnis klang damals so:
„Die von Ihnen in ihrem Antrag aufgeführten Gründe wurden durch dne Ordungsamtleiter der VG…bestätigt. Aufgrund dessen kann der Bürgermeister Ausnahmen vom Beseitungsverbot nach §5 der Baumschutzverordnung genehmigen, wenn von einem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutedem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbaren Aufwand beseitigt werden kann.
Nebenbestimungen: Auf die Anordnung selbiger wird hier verzichtet, da sie selbst anführten, nach Beendigung Ihrer Baumaßnahmen eine Begrünung Ihres Grundstücks vorzunehmen.“

Besonders also die Gefahr für euch oder eurer Haus sollte eigentlich Grund genug sein. Dass ihr den ganzen Tag Licht anmachen müsst, aber soviel ich weiß, nicht.

Klar hat es mir damals auch weh getan, ist ja nicht so, dass man die Bäume weg macht, weil sie einem nicht mehr gefallen. Aber grad ums Haus rum, werden sie eben leider mit der Zeit zu groß. Daran denkt man beim pflanzen eben nicht.

Viel Erfolg für euch und noch nen schönen Sonntag!
Uta