Schreibeweise Straßenname

Hallo,

sorry, dass ich nochmal fragen muss. Wie ist die richtige Schreibweise?

Fichtenstraße 5a / 5A / 5 a oder 5 A

Danke

gruß

josch

Hallo Josch,

sorry, dass ich nochmal fragen muss. Wie ist die richtige
Schreibweise?

Fichtenstraße 5a / 5A / 5 a oder 5 A

dafür gibt es keine allgemeingültige Regel.
Es kommt ausschließlich darauf an, wie diese Hausnummer offiziell geschrieben wird. Groß- oder Kleinschreibung der Zusatzbuchstaben zur Hausnummer ist von Stadt zu Stadt verschieden.

Vielleicht hilft Dir ein Blick ins Telefonbuch weiter:

http://www.telefonbuch.de

Gruß Gudrun

Hallo Josch.

Es gibt ja die DIN 5008.
In ihr sind solche Sachen festgelegt.
Die wurde zum 1. Jan. 2005 geändert,
so dass du mal nach ihr suchen solltest.

lg dirk andreas

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Hallo zusammen!

Na, ich weiß nicht - die „offizielle“ Schreibweise ist nicht immer die korrekte. An der Fassade unseres städtischen Gymnasiums prangt in großen Lettern „BETTINA VON ARNIM-GYMNASIUM“. Das wird dadurch ja auch nicht richtiger.

Gruß
Aia

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Hallo Aia.

Nach der DIN ist dies durchaus korrekt.
Durch den Bindestrich wird der Name formal von der
Bezeichnung der Institution („Gymnasium“) getrennt.

Es wird nicht richtiger, aber systematischer -
in Zeiten der Informationsverarbeitung ein nicht zu
verachtender Voreil.

Liebe Grüße

Dirk Andreas

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DIN 5008 ???
Hallo Dirk,

Es gibt ja die DIN 5008.
In ihr sind solche Sachen festgelegt.
Die wurde zum 1. Jan. 2005 geändert,
so dass du mal nach ihr suchen solltest.

das interessiert mich jetzt aber.
Wo genau bitte steht in der DIN 5008 (= Gestaltungsregeln für Schreib- und Textverarbeitung), daß der Zusatzbuchstabe zu einer ganz bestimmten Hausnummer in einer ganz bestimmten Straße in einer ganz bestimmten Stadt groß oder klein geschrieben wird?

Das war nämlich die Frage.

Gruß Gudrun

Hallo!

Nach der DIN ist dies durchaus korrekt.
Durch den Bindestrich wird der Name formal von der
Bezeichnung der Institution („Gymnasium“) getrennt.

Aber eigentlich müßte es doch „BETTINA-VON-ARNIM-GYMNASIUM“ heißen…

Grüße,
Vlado

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Hallo Aia,

Na, ich weiß nicht - die „offizielle“ Schreibweise ist nicht
immer die korrekte. An der Fassade unseres städtischen
Gymnasiums prangt in großen Lettern „BETTINA VON
ARNIM-GYMNASIUM“. Das wird dadurch ja auch nicht richtiger.

das wäre eine Frage an die Stadtväter, was sie sich dabei gedacht haben. :wink:

Ist es das?
http://www.bva-dormagen.de/

Wo ist der Bindestrich an der Fassade? Ich seh keinen. :wink:

Die Bettina-von-Arnim-Straßen, so es sie denn gibt, sind garantiert korrekt beschildert, auch wenn es - wie üblich - falsche Google-Treffer gibt:
http://www.google.de/search?q=bettina-von-arnim-stra…

Gruß Gudrun

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Genau das meinte ich ja mit meiner Aussage, daß „offizielle“ Schreibweisen nicht immer korrekt sind und man sich besser nicht danach richten sollte.

Auch bei Straßennamen sind solche Fehler sehr häufig anzutreffen.

Den Hinweis auf die DIN in diesem Zusammenhang habe ich nicht recht verstanden.

Gruß
Aia

Hallo Gudrun.

das interessiert mich jetzt aber.
Wo genau bitte steht in der DIN 5008 (= Gestaltungsregeln für
Schreib- und Textverarbeitung), daß der Zusatzbuchstabe zu
einer ganz bestimmten Hausnummer in einer ganz bestimmten
Straße in einer ganz bestimmten Stadt groß oder klein
geschrieben wird?

Zumindest wird in Abschnitt 9.3 „Hausnummern“ empfohlen ein Leerzeichen zwischen Zahl und Buchstaben zu setzen. Damit ist eine Hälfte der Ursprungsfrage beantwortet. Die andere Hälfte hast du ja schon richtig beantwortet. D.h. es gibt keine Vorschrift wie man den Buchstaben schreibt, auch in der DIN 5008 nicht.

mfG Dirk

Hallo Aia,

Genau das meinte ich ja mit meiner Aussage, daß „offizielle“
Schreibweisen nicht immer korrekt sind und man sich besser
nicht danach richten sollte.

halt, halt! Wenn die offizielle Schreibweise nach irgendeinem Kriterium nicht korrekt ist, bleibt es dennoch die offizielle Schreibweise.

Auch bei Straßennamen sind solche Fehler sehr häufig
anzutreffen.

Wenn das Straßenschild falsch beschrieben ist, dann ist die falsche Schreibweise die offizielle und somit richtige Anschrift.

Den Hinweis auf die DIN in diesem Zusammenhang habe ich nicht
recht verstanden.

Ich auch nicht. :wink:

Gruß Gudrun

Hallo, Gudrun,

das interessiert mich jetzt aber.
Wo genau bitte steht in der DIN 5008 (= Gestaltungsregeln für
Schreib- und Textverarbeitung), daß der Zusatzbuchstabe zu
einer ganz bestimmten Hausnummer in einer ganz bestimmten
Straße in einer ganz bestimmten Stadt groß oder klein
geschrieben wird?

auf http://www.tastschreiben.de/p0400070.htm

steht unter 6.5 sogar ausdrücklich

„Seeufer 18 b oder 18 B“

Gruß
Kreszenz

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Manno, Gudrun -

der Bindestrich muß beim letzten Sturm runtergefallen sein. Hast aber gut recherchiert! Diese Version (ich hätte gewettet, es ist EIN Bindestrich da, Asche über meine Rübe!) ganz ohne Bindestriche ist ja NOCH schlimmer. Auf der Homepage (Startseite) findet sich dagegen die Version: Bettina-von-Arnim Gymnasium. Auch lustig. Der Schulstempel (jedenfalls das Faksimile auf der HP) sieht aber wenigstens so aus, wie ich eingangs beschrieb: Bindestrich zwischen „Arnim“ und Gymnasium. Im Text der HP sind aber die Bindestriche korrekt.

Ich weiß schon, warum ich meine Kinder auf die Konkurrenzschule schicke. Da hat bloß ein Heiliger ohne Nachnamen Pate gestanden…

Amüsierten Gruß
Aia

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[ot] offizielle Schreibweise
Hi Gudrun,

jetzt müssen wir nur noch herausbekommen, wer eine offizielle Schreibweise festlegt. Weißt Du’s? Ich nicht, ich vermute aber, dass die einzig „offizielle“ Schreibweise die ist, die bei der Gelben Post im Zusammenhang mit Adressensoftware notiert wird, also Software, die verbindlich vorschreibt, wie Adressen auszusehen haben, damit die Post von der Post zu günstigen Tarifen angenommen wird. Auf Gemeinden ist da jedenfalls kein Verlass: Wenn der Schildermaler ein Straßenschild falsch geschrieben hat, dann bleibt das so stehen, würde viel zu viel kosten, das auszubessern. Jedenfalls im Ooschtaalgei.

Völlig ot: Als meine Rechtschreibung noch benotet wurde, hieß es manchmal: „Schildermaler wirst Du jedenfalls nicht!“ Wie sich doch die Zeiten ändern…

Gruß Ralf

Hallo Kreszenz,

auf http://www.tastschreiben.de/p0400070.htm

steht unter 6.5 sogar ausdrücklich
„Seeufer 18 b oder 18 B“

danke für den Link.
Das klingt aber irgendwie so, als ob ich mir das nach meinem Gusto aussuchen könnte.
Ich behaupte aber, daß es danach geht, wie der Buchstabe tatsächlich auf dem Hausnummern-Schild draufsteht.

Die DIN ahnt ja nicht einmal, was es außer „b“ und „B“ noch alles gibt:
http://www.taz.de/pt/2001/07/20/a0220.nf/text

Die interessante Geschichte der Hausnummern:
http://science.orf.at/science/news/134566
http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=h&ress…

Gruß Gudrun

Hallo, ihr Diskutanten und -onkel,
Wenns doch nur so einfach wäre, mit dem Anhängen eines Buchstabens! Ob es das heute noch gibt, weiß ich nicht, aber in dem Dorf, in dem ich aufwuchs, gab es auch Hausnummern wie 15 1/4 (also fünfzehn ein Viertel) und ähnliches.

Die offizielle Datenbank der RegTP für Teilnehmerdaten im Telefonnetz sieht für Zusätze zur Hausnummer ein Feld von 5 Zeichen Länge vor.

Grüße
Eckard

Tja Aia,

googlen muß man können! :wink:

der Bindestrich muß beim letzten Sturm runtergefallen sein.
Hast aber gut recherchiert!

Das war der erste Treffer, also nicht besonders schwer.

Diese Version (ich hätte gewettet,
es ist EIN Bindestrich da, Asche über meine Rübe!) ganz ohne
Bindestriche ist ja NOCH schlimmer. Auf der Homepage
(Startseite) findet sich dagegen die Version:
Bettina-von-Arnim Gymnasium. Auch lustig. Der Schulstempel
(jedenfalls das Faksimile auf der HP) sieht aber wenigstens so
aus, wie ich eingangs beschrieb: Bindestrich zwischen „Arnim“
und Gymnasium. Im Text der HP sind aber die Bindestriche
korrekt.

Das ist mir auch aufgefallen und aus der Ferne weiß ich jetzt z.B. nicht, wie die offizielle Schreibweise wirklich lautet.
Vier verschiedene Schreibweisen - und das bei einer Schule - also nee, ein Aushängeschild ist das ja nicht! :wink:

Am ehesten würde ich jetzt vielleicht dem Stempel als amtlichem Siegel vertrauen, aber wer weiß, wer den bestellt hat?

Amüsierten Gruß

dto. zurück

Gudrun

Hallo Dirk,

Zumindest wird in Abschnitt 9.3 „Hausnummern“ empfohlen ein
Leerzeichen zwischen Zahl und Buchstaben zu setzen. Damit ist
eine Hälfte der Ursprungsfrage beantwortet.

Stimmt.

Die andere Hälfte
hast du ja schon richtig beantwortet. D.h. es gibt keine
Vorschrift wie man den Buchstaben schreibt, auch in der DIN
5008 nicht.

Ich behaupte aber genau das Gegenteil. Es gibt die Vorschrift, aber das ist keine DIN 5008-Angelegenheit, sondern Stadt- bzw. Gemeinderecht.

Gruß Gudrun

jetzt müssen wir nur noch herausbekommen, wer eine offizielle
Schreibweise festlegt. Weißt Du’s? Ich nicht, ich vermute
aber, dass die einzig „offizielle“ Schreibweise die ist, die
bei der Gelben Post im Zusammenhang mit Adressensoftware
notiert wird, also Software, die verbindlich vorschreibt, wie
Adressen auszusehen haben, damit die Post von der Post zu
günstigen Tarifen angenommen wird.

Moin Ralf,

wovon reden wir jetzt? *verwirrtguck*
Von Straßennamen? Von Hausnummern? Von korrekter Adressgestaltung eines Briefes?

Ich habe das Gefühl, Du schmeißt zwei Dinge in einen Topf.

Klar schreibt die Post vor, wie Adressen auszusehen haben.
Früher war mal die Reihenfolge „Name, Ort, Straße“, jetzt ist es „Name, Straße, Ort“.

Auf Straßenbenennung und Hausnummerierung hat die Post doch keinen Einfluß, das muß sie so hinnehmen, wie es Stadt- oder Gemeinderat festlegen.

Auf Gemeinden ist da
jedenfalls kein Verlass: Wenn der Schildermaler ein
Straßenschild falsch geschrieben hat, dann bleibt das so
stehen, würde viel zu viel kosten, das auszubessern.
Jedenfalls im Ooschtaalgei.

In echt???
Also Du meinst, der Gemeinderat beschließt „Waldweg“, der Schildermaler schreibt „Waltweg“ und dann bleibt das so und wird so falsch „offiziell“?

Im Zuge der Rechtschreibreform (jaja, das unendliche Thema!) muß festgelegt worden sein, daß sich bestehende Straßennamen nicht ändern. Wahrscheinlich wegen der Kosten für die Schilder! Leider hat mir noch niemand die Quelle für diese Ausnahmeregel nennen können, aber es muß sie geben.
Allfälligstes Beispiel hierfür ist „Schloßstraße“, weil man „Schloß“ ja neuerdings mit „ss“ schreibt.
Manche Bewohner einer „Schloßstraße“ schreiben das im Internet jetzt mit insgesamt 6 „s“, obwohl „Straße“ nach wie vor mit „ß“ geschrieben wird!
Nicht mal das Finanzministerium in Meck-Pomm kann seine eigene Anschrift richtig schreiben:
http://www.fm.mv-regierung.de/pages/anf_altstadt.htm

Völlig ot: Als meine Rechtschreibung noch benotet wurde, hieß
es manchmal: „Schildermaler wirst Du jedenfalls nicht!“
Wie sich doch die Zeiten ändern…

Du bist/warst also lernfähig …! :wink:

Gruß Gudrun