Ich wurde zum 01.12.12 von meinem Arbeitgeber gekündigt. In dem Kündigungsschreiben heißt es wortwörtlich „…müssen wir sie Betriebsbedingt Kündigen.“
Ganz abgesehen von den vielen anderen Rechtschreibefehlern hätte das „Sie“ hätte ja eigentlich groß geschrieben werden müssen, um es als Anrede an meine Person gelten zu lassen. Rein logisch gesehen, könnten mit „sie“ ja andere Personen gemeint sein.
Meine Frage ist nun, ob die Kündigung eventuell wegen dieses Fehlers unwirksam ist.
Wohl kaum, wenn die Anschrift stimmt wird sie wirksam … es sei denn, dagegen wird geklagt.