Schreibfehler im Bankeinzug muss ich dafür zahlen?

Hallo zusammen,

ich habe im Internet eine Bestellung gemacht und diese per Bankeinzug bezahlen wollen.

Dabei ist mir ein Schreibfehler passiert und ichn bin dann wenige Minuten bzw. eben am gleichen Tag noch von der Firma angeschrieben worden, dass ich doch bitte die Rechnung überweißen soll und dazu noch 10 € bearbeitungsgebühr. Ich antwortete dass ich dass für unverhältnismäßig halte, da kein Mehraufwand entstanden ist…

„Durch die Eingabe einer falschen oder fehlerhaften Bankverbindung kann ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen die Mahn- und Bankgebühr für die Rücklastschrift gemäß unseren AGB in Rechnung.“ Das war die Erklärung dafür…

5 Tage nach der Email bekam ich bereits eine 2. Mahnung mit nochmals 9 € Bearbeitungsgebühr.

Nun meine Frage, muss ich das bezahlen? Weiß jemand zufällig Gesetzesartickel oder ähnliches die da weiterhelfen?

Ich hab gehört dass die AGB’s sowieso oft ungültig sind weil sie nicht dem Gesetz entsprechen

Vielen lieben Dank liebe Community

Euer Jokeep

So viel ich weiß, kann man innerhalb einer Frist vom Kauf zurücktreten. Es wäre vielleicht besser gewesen, die Sache zu stornieren - und dann neu zu bestellen.
Was jetzt rechtlich richtig ist, weiß ich leider nicht - kann mir aber nicht vorstellen, dass es so rechtens ist. Gruß - Helena

Hallo,
hoffentlich kommt die Antwort jetzt nicht 2 Mal, eine ist im Nirvana verschwunden…

Also: Obwohl ich kein Experte in dieser Sache bin, kann ich sagen, das es richtig ist, das die Bank eine Rücklastschrift berechnet. Diese musst Du dann auch bezahlen, weil Du den Schaden ja auch „verursacht“ hast.

Inwieweit Dir die Firma noch einen extra Bearbeitungsaufschlag berechnen kann - das weiß ich nicht. Auf jeden Fall würde ich dort nichts mehr kaufen/bestellen - das ist sicher!

MfG

Hallo Jokeep,

Schicke mir doch mal den Link der Firma damit ich mir die AGB’s mal durchsehen kann.
Meistens aber ist es leider so, dass man die Bearbeitungsgebühren für die Aufwandsentschädigung bezahlen muss.
Ich bin selber Gewerbebetreibender und weiß was für ein Aufwand eine Fehlbuchung ist.
Das Geld was die Firma dann zu bekommen hat bleibt aus.
Die Laufenden Kosten der Firma müssen jedoch auch weiterhin bezahlt werden.
Die Buchhaltung muss bezahlt werden. Alles was zusätzlich benötigt wird kostet dann wieder geld.
Meistens muss dass dann der Kunde bezahlen.
Du müsstest aber eigentlich bestätigt haben, dass du deine Daten auch korrekt angegeben hast.
Also von daher müsstest du die Bearbeitungsgebühr dann auch bezahlen.
Leider kann ich dir aber keine Gewährleistung hierfür Gewehren, da ich nicht diese Firma bin.
Für Rechtsfragen setze dich bitte mit einem Anwalt auseinander. Kostet zwar geld. aber bevor du schulden machst, sollte man den Weg in kauf nehmen.

Mfg,
Marvin

Hallo,

so ärgerlich und unverhältnismäßig ich dieses Vorgehen des Onlineshops
halte, so schlecht ist Deine Chance aus der Sache raus zu kommen.

Zum einen hast Du bei der Bestellung ausdrücklich den AGB`s zugestimmt,
Zum anderen sind dem Onlineshop tatsächlich für die Rücklast von der Bank
Gebühren in Rechnung gestellt worden,
wie Du den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeder Bank entnehmen
kannst.
Hinzu kommt ein erhöhter Bearbeitungsaufwand, der Dir als Verursacher in
Rechnung gestellt wird.

Wie Du selbst geschrieben hast ist der Fehler Dir passiert, somit haftest Du
für die entstandenen Mehrkosten und den Mehraufwand gemäß AGB und BGB.
Leider kann ich Dir nichts positiveres antworten.

Vielleicht kennt jemand anders noch ein „Schlupfloch“ für Dich, ich leider
nicht.
Alles gute und viel Erfolg noch in dieser Sache.
Und trotz allem noch ein schönes Wochenende
wünscht Dir
Wolfgang

Hallo zusammen,

ich habe im Internet eine Bestellung gemacht und diese per
Bankeinzug bezahlen wollen.

Dabei ist mir ein Schreibfehler passiert und ichn bin dann
wenige Minuten bzw. eben am gleichen Tag noch von der Firma
angeschrieben worden, dass ich doch bitte die Rechnung
überweißen soll und dazu noch 10 € bearbeitungsgebühr. Ich
antwortete dass ich dass für unverhältnismäßig halte, da kein
Mehraufwand entstanden ist…

„Durch die Eingabe einer falschen oder fehlerhaften
Bankverbindung kann ein reibungsloser Ablauf nicht
gewährleistet werden. Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen die
Mahn- und Bankgebühr für die Rücklastschrift gemäß unseren AGB
in Rechnung.“ Das war die Erklärung dafür…

5 Tage nach der Email bekam ich bereits eine 2. Mahnung mit
nochmals 9 € Bearbeitungsgebühr.

Nun meine Frage, muss ich das bezahlen? Weiß jemand zufällig :Euer Jokeep

Hallo Jokeep,

das ist aus deiner Sicht natürlich eine ärgerliche Angelegenheit. Das Problem bei dieser Geschichte ist, dass eigentlich durch den Abschluss eines Kaufvertrags die AGB´s von dem Käufer anerkannt werden.

Für den Verkäufer muss ich nun auch einmal in die Bresche springen. Ich weiß nicht um welche/n Artikel es sich da handelt aber oft ist die Spanne zwischen Einkauf und Verkauf sehr gering. Die Banken sind an der Stelle, wenn es um Rücklastschriften geht wenig Human. Die Gebühren fallen da bei sehr knapper Kalkulation schon so schwer ins Gewicht, oft bleibt kein Gewinn mehr und manchmal wird sogar von dem Händler draufgezahlt. Deshalb kann ich da, was in der Praxis üblich ist, Verständnis für Aufbringen, wenn die Bankspesen dann an den „Verursacher“ weiter gegeben werden.
Was ich allerdings als sehr Übertrieben ansehe, ist eine Mahnung nach bereits 5 Tagen mit einer zusätzlichen Mahngebühr von 9,00 €. Hier kommt der Verdacht auf, das sich der Händler über „Inkassotätigkeit“ zusätzlich saniert. In diesen Fall sollte ein klärendes Gespräch oder eine Korrespondenz geführt werden, die die Verhältnismäßigkeit dieser Massnahme in Frage stellt. Will dieser Händler nur „Einmalgeschäfte“ tätigen oder ist er auch an zufriedenen Kunden und damit „Folgegeschäften“ interessiert? Dieses Sollte man dem Händler klar machen. Eine Möglichkeit eines „Vergleichs“ bietet sich an, dass zwar die zusätzlichen Bankspesen bezahlt, nicht aber die übertriebene Mahngebür wird. Ein Tip noch, darauf achten ob der Shop das Siegel „Geprüfter Shop“ hat, bei denen ist es Möglich bei Unstimmigkeiten die kostenlose Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. Bitte diese noch einmal prüfen, ob dieser Shop das Siegel hat. Wenn ja, dann auf das Siegel klicken und den Hinweisen folgen.

Beste Grüße und immer gut prüfen bevor ein Kauf bei einem Onlineshop getätigt wird.

Wolfgang (el_luthe)