Hallo,
ein älteres Ehepaar, 72 und 70 Jahre jung, beerben nach dem Tot des Ehemannes Ihrer Tochter, die Jahre zuvor verstorben war, einen Teil deren gemeinsamen Hauses.
Das Gericht erteilt einen Erbschein über je 1/8 für Herrn und Frau XXX.
Ein Notar wird eingeschaltet beim Verkauf des Hauses.
Der Notar erstellt einen Vorvertrag, in dem klar die Vorgabe des Gerichtes je 1/8 eingehalten wird.
Wie üblich gehen die älteren Herrschaften zum Vertragsleseung.
Alles beim alten Notar liest ordnungegemäß vor.
Wieder zum Notar zur Unterzeichung.
Nun der Knackpunkt, der dem Schwiégersohn der älteren Herrschaften nach über zwei Jahren auffällt.
Beide Verträge Vorvertrag und Hauptvertrag weichen in den Punkten, Anteile von je 1/8 auf plötzlich je 1/16 ab.
Dies erscheint dem Schwiegersohn sehr ungewöhnlich und er vermutet hier einen Schreibfehler von welcher Seite auch immer.
Die Frage, können die älteren Herrschaften nach über zwei Jahren noch dagegen angehen?
Ist die Angelegenheit verjährt?
Oder ist es gar Richtig das die Herrschaften nur je 1/16 bekommen?
Es wäre überaus nett, wenn ich baldmöglichst eine Antwort erhalten würde und verbleibe bis dahin,
mit lieben Grüßen
TinaRheine
Oder ist es gar richtig das die Herrschaften nur je 1/16
bekommen?
Woher soll man das hier wissen ???
Ein erster Ansatz wäre doch der folgende:
Die ganzen Bruchteile müssen ja insgesamt 1/1 ergeben.
Also könnte man nachverfolgen wie sich diese Verteilung entwickelt hat:
vom Erbschein -> zum Vorvertrag -> zum Kaufvertrag
Das fehlende 1/8 muss ja irgendwo „geblieben sein“ ?
Wurde es - was sehr ungewöhnlich wäre, aber nicht völlig ausgeschlossen ist - „vergessen“, so dass zwar das ganze Haus verkauft wurde, aber der Kaufpreis nur zu 14/16 verteilt wurde ?
Wem wurde das verschwundene Achtel zugeschlagen ? Wessen Anteil wurde im Zuge der verschiedenen Vertragsversionen erhöht ? Gibt es dafür vielleicht sachliche Gründe ? Haben die beiden 1/8-Erben vielleicht trotzdem 1/4 insgesamt des Kaufpreises bekommen ?
Offenbar sind die fiktiven Erben ja in Besitz der verschiedenen „Entwicklungsstufen“ des Kaufvertrags.
Also, nachlesen, nachrechnen, nachdenken.
die ganzen Bruchteile ergeben 1/1, aber nur deswegen, weil der zweite Erbe, der Bruder des verstorbenen, plötzlich 1/8 der älteren Herrschaften laut Kaufvertrag, aber nicht laut Erbschein dazugeschrieben wurde.
Also ist es doch evtl. offensichtlich, dass hier ein Rechenfehler oder Schreibfehler des Notares vorliegen könnte.
Lieben Gruß und danke für Deine Antwort
TinaRheine
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