Schreibgebühr Mietvertrag

Hallo zusammen,

ist es ok, wenn der Vermieter vom Mieter eine „Schreibgebühr“ für das Unterschreiben des Mietvertrags verlangt? Wenn ja, wie hoch darf diese Schreibgebühr max. sein?

Ich habe von einem Fall gehört, in dem der Vermieter diese Schreibgebühr in Höhe von ca. 1/3 der Miete verlangt und das kommt mir etwas schräg vor (mal ganz davon abgesehen, dass ich von so einer Schreibgebühr generell noch nie gehört hab, aber das heisst ja nichts).

Vielen Dank im Voraus für aufschlussreiche Antworten
und viele Grüße
Xelya

Hallo

verlangen kann ein Vermieter alles. Ist jedoch die Frage: warum soll man eine Schreibgebühr bezahlen? Der Vermieter kann doch froh sein wenn er seine Wohnung vermietet und „Schreibgebühr“ hört sich so nach „verkappter Provision“ an.

Man sollte ggf. erst mal ablehnen.

Hallo

man könnte sich nur vorstellen, dass dies eine Position in der Kostenaufstellung für ‚vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses‘ ist.
Aber auch dort riecht es ziemlich stark nach Abzocke. Auch für mich als Vermieter.

vnA

Moin,

ist es ok, wenn der Vermieter vom Mieter eine „Schreibgebühr“
für das Unterschreiben des Mietvertrags verlangt?

nur wenn der Mieter diese Gebühr ebenfalls verlangen darf.

Ich hoffe doch sehr, Du bist hier einer Latrinenparole aufgesessen. Dümmer geht’s doch kaum noch - zwei Leute wollen einen Vertrag abschließen, und einer von den beiden möchte sich seine Unterschrift bezahlen lassen?

Gruß Ralf

Hallo Xelya,

von einer Schreibgebühr habe ich noch nie etwas gehört - ich bin selber Vermieterin. Das riecht sehr nach Abzocke.

Gruß

Samira

Hallo nochmal,
vielen Dank für eure Antworten… ich konnte es mir auch nicht vorstellen, aber es ist wahr und keine Geschichte.
Kann man denn etwas dagegen tun? Oder ist das Kind dann in den Brunnen gefallen, wenn die fiktive Person bereits eingezogen ist?
Viele Grüße
Xelya

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Hi,

ist diese „Gebühr“ denn Teil des Mietvertrages bzw. ist sie in ihm aufgeführt?

Wenn nein: nett und freundlich die Zahlung dieser Gebühr ablehnen.
Niemand wird dann so dämlich sein, einen Versuch zu starten, dieses Geld einzutreiben.

Wenn dieser Humbug tatsächlich im Mietvertrag aufgeführt ist, würde ich zu einer kurzen anwaltlichen Beratung raten, Stichwort: „überraschende Klausel“.

Gruß
Christian

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