Schreibt die Polizei Rechnungen..?

Hallo,

es geht um eine Diskussion im Bekanntenkreis.

Schreibt die Polizei Rechnungen, wenn sie zu einem Einsatz gerufen wird, der sich dann als „falscher Alarm“ entpuppt??
Beispiel: Jemand ruft die Polizei in der Befürchtung ein kleiner Laden sei überfallen worden (weil nicht zur üblichen Zeit geöffnet). Der Ladeninhaber hat aber nur verschlafen und deswegen später geöffnet.
Muß irgendwer den Einsatz zahlen?(Kann ich nicht glauben…)

VG,

Birgit

Hallo Birgit,

Schreibt die Polizei Rechnungen, wenn sie zu einem Einsatz
gerufen wird, der sich dann als „falscher Alarm“ entpuppt??

Nein. (Für Fehlalarmierungen durch Alarmanlagen schon… eine Pauschale von ca. 150 Euro, die die Einsatzkosten nie decken würde.)

Beispiel: Jemand ruft die Polizei in der Befürchtung ein
kleiner Laden sei überfallen worden (weil nicht zur üblichen
Zeit geöffnet). Der Ladeninhaber hat aber nur verschlafen und
deswegen später geöffnet.

Die Befürchtung muss ausreichen um die Polizei nicht missbräuchlich gerufen zu haben. Es würde der Grundidee der Polizei zuwider laufen, wenn man Sie aus Angst möglicherweise etwas bezahlen zu müssen, diese nicht ruft.

Muß irgendwer den Einsatz zahlen?(Kann ich nicht glauben…)

Ja… der Steuerzahler.

Gruss Ivo

Danke *
Danke Ivo!!!

Danke Ivo!!!

Ergänzend: Für bewusste Falscharlarmierungen von Polizei oder Feuerwehr kann man schon zur Kasse gebeten werden, nur fließen solche Gelder natürlich nicht Polizei oder Feuerwehr zu, sondern dem öffentlichen Haushalt - und ob sie die Einsatzkosten decken ist die nächste Frage. ;o)

Gruß Andreas

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Ergänzend: Für bewusste Falscharlarmierungen von Polizei oder
Feuerwehr kann man schon zur Kasse gebeten werden, nur fließen
solche Gelder natürlich nicht Polizei oder Feuerwehr zu,
sondern dem öffentlichen Haushalt - und ob sie die
Einsatzkosten decken ist die nächste Frage. ;o)

Gruß Andreas

Dafür habe ich durchaus Verständnis. Ich wollt mal wieder ein Blaulicht sehen kann ja nicht angehen…

Danke,

Birgit

Noch eine Ergänzung:

Ergänzend: Für bewusste Falscharlarmierungen von Polizei oder
Feuerwehr kann man schon zur Kasse gebeten werden,

Dafür habe ich durchaus Verständnis. Ich wollt mal wieder ein
Blaulicht sehen kann ja nicht angehen…

Dieses ist auch strafbar, bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe (die dann zusätzlich ist).

Gruß Stefan