ich habe eine Frage, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Also folgendes ist passiert:
Herr X hat bei Ebay für einen Verkäufer eine negative Bewertung abgegeben.
Herr X hat keinen Artikel bekommen. Deswegen negativ bewertet.
Daraufhin hat Herr X eine Email von einem Rechtsanwalt bekommen, in der steht:
Die negative Bewertung soll zurückgenommen werden, ansonsten reicht er eine Klage bei Gericht ein.
In der Email steht auch ein Streitwert (wegen dieser negativen Bewertung) von 5000 Euro.
Es geht ausschliesslich um die negative Bewertung.
Nicht um den esteigerten Artikel oder sonstiges.
Seid wann schreibt denn ein Rechtsanwalt eine Email???
Ich meine, einen Brief ja, aber eine EMAIL ???
Kommt mir alles etwas koscha vor.
Soll man so eine Email überhaupt ernst nehmen??
Herr X wird die negative Bewertung aufkeinen Fall zurücknehmen, da der Verkäufer sie ganz klar verdient hat!
Natürlich können Anwälte E-Mails schreiben. Wieso auch nicht? Ob es sich hier so verhält oder ob alles ein Fake ist, wird dir hier keiner sagen können. Wir sind ja keine Hellseher.
Der Streitwert ist lustig. 5.000 Euro für eine negative Bewertung … wow! Das wird das Gericht vermutlich anders sehen (und das Gericht setzt den Streitwert fest).
Ob es sich hier so verhält oder ob alles ein Fake ist
Danke für die Antwort.
ja und nun? was soll man nun machen?
da ist ein datum vorgegeben bis wann man die schlechte Bewertung zurückzunehmen hat, ansonsten wird Klage bei Gericht eingericht, und man muss die Kosten tragen.
Was nun? Eigenen Rechtsanwalt aufsuchen und ihm die Email zeigen?
Wann, wenn nicht in einem solchen Fall, würde man diese in
Anspruch nehmen?
Hallo,
Muss man das denn vorher mit dem Rechtschutz abklären ob die einen Rechtsanwalt zahlen falls man hingeht???
Also muss man einen schadensantrag stellen oder so??
Oder kann man einfach zum Rechtsanwalt gehen, sich beraten lasssen, und er rechnet dann alles weitere mit dem Rechtschutz ab???
Seit wann schreibt denn ein Rechtsanwalt eine Email???
Ich persönlich habe damit 1995 angefangen. 2003 wurde ich Rechtsanwalt. Niemand hat mir inzwischen befohlen, fortan nur noch auf Büttenpapier zu kommunizieren.
Rechtsanwalt. Niemand hat mir inzwischen befohlen, fortan nur
noch auf Büttenpapier zu kommunizieren.
Hallo,
vielen dank für ihre Antwort.
Und was sagen sie so zu dem Rest was ich geschrieben habe?
Dass der Verkäufer wegen einer negativen Bewertung eine Email vom Rechtsanwalt schreiben lässt?
was soll man in dem Fall tun?
Abwarten, oder selbst einen Rechtsanwalt aufsuchen?
es besteht Privat Rechtschutz.
Der Rechtsanwalt schreibt mir auch, dass er für diese Beauftragung der Email ein paar hundert Euro haben möchte, ausgehend von dem 5000 Euro Streitwert.
Geht im Prinzip beides. Gleich einen RA zu beauftragen ist zwar idR sinnvoller wegen der Schadenmeldung, wenn dann aber keine Deckung besteht muss man seinen RA zahlen. Es sei denn man macht das mit dem RA vorher anders aus.
ja und nun? was soll man nun machen?
da ist ein datum vorgegeben bis wann man die schlechte
Bewertung zurückzunehmen hat, ansonsten wird Klage bei Gericht
eingericht, und man muss die Kosten tragen.
Soweit ich weiss, hat Ebay mit den Änderungen auch das Zurücknehmen der Bewertungen eingestellt. Soll heissen, auch wenn man wollte - kann man nicht mehr zurück nehmen.
Das ist keine typische Abmahnwelle. Ebay will es anscheinend so haben, denn einen vernünftigen Grund für die vor kurzem erfolgte Abschaffung der einvernehmlichen Bewertungsrücknahme gibt es nicht.
Also was soll man anderes tun, wenn man eine negative Bewertung erhalten hat? Ich bin jetzt in einem Fall so vorgegangen, dass ich den Käufer aufgefordert habe, eine Erklärung abzugeben, dass er gegen die ebay-Grundsätze verstoßen hat. Die liegt mir jetzt vor, und nun steht es in den Sternen, ob ebay sich darauf einlassen wird oder nicht. Stellt sich ebay quer, MUSS ich den Käufer verklagen, denn ebay verlangt ein rechtskräftiges Urteil. Und das, obwohl der Käufer selbst versucht hat, die LÖschung seiner Bewertung zu erreichen.
In diesem Fall habe ich vielleicht das Glück, dass eindeutig ein Verstoß gegen ebay-Richtlinien vorliegt, weil sich die Bewertung nicht auf das bewertete Geschäft bezieht. Aber bei Beleidigungen, Schmähkritik usw. wird es fortan nur noch den Weg über die Gerichte geben, egal wie einsichtig die Parteien sind.