Schrifftliche Überweisung mit fehlerhafter BLZ

Guten Tag,
am 19.07. habe ich eine schriffftliche Überweisung bei meiner Bank eingeworfen,die dann am 21.07.von meinem Konto abgebucht wurde.
Jetzt hat sich herausgestellt,dass es keine Bank mit der von mir angegebenen BLZ gibt (Fehler von mir od. dem Empänger!?).
Den Namen der Bank habe ich offensichtlich richtig (ab)geschrieben,allerdings ohne den Ort.
Die Bank hat ohne Rückfrage an mich die BLZ berichtigt u. die Überweisung getätigt.Darf Sie das?
Ich hatte davor einen Zahlendreher bei einer Konto.-Nr.u. das Geld wurde binnen 4 Tage rückgebucht(nur eine Null zuviel am Ende!) u. ich dachte ,dass es beim obigen Fall auch so wäre u. habe nicht gleich reagiert.
Was kann ich jetzt machen,dass ich mein Geld wieder zurückgebucht bekomme?
Ich kenne die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zw. meiner Bank u. die des Empfängers,aber damit werde ich 100% mein Geld nicht zurück bekommen,da der/die Empfänger/innen „kriminelle Energien besitzen“ (Betrugs-Anzeige ist erfolgt)!
Morgen steht ein Besuch bei der Hausbank an u. es wäre toll wenn ich darüber mehr Infos von Euch bekommen würde ob es noch eine Möglichkeit gibt wie ich mein sauer verdientes Geld zurück bekomme.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
MfG
tompa

Viell. ein wichtiger Hinweis,da ich hier schon was von Überweisungsprüfung u. minderen Beträgen gelesen habe:
Die Überweisung beläuft sich auf rund 250€ u. ich weis nicht ob die Summe ausreicht um eine stonierung der Überweisung bei fehlerhafter BLZ einzuleiten?!

Hallo,

Jetzt hat sich herausgestellt,dass es keine Bank mit der von
mir angegebenen BLZ gibt (Fehler von mir od. dem Empänger!?).
Den Namen der Bank habe ich offensichtlich richtig
(ab)geschrieben,allerdings ohne den Ort.
Die Bank hat ohne Rückfrage an mich die BLZ berichtigt u. die
Überweisung getätigt.Darf Sie das?

natürlich. Die Bankleitzahl ist - wie die Kontonummer - nur eine Vereinfachung, damit die Daten maschinell verarbeitet werden können. Im Endeffekt geht es aber um den Namen des Kontoinhabers bzw. des Kreditinstitutes.

Was kann ich jetzt machen,dass ich mein Geld wieder
zurückgebucht bekomme?

Nichts. FAQ:2935

Gruß
Christian

Hallo Christian,
danke für deine schnell Rückantwort!

Ok,dass bedeutet,die Bank kann jegliche Daten auf meine Überweisung ändern bis es irgend wie zum Namen passt?
Das bedeutet,ich stelle das nächste mal nur den Namen des Empfängers u. der Bank aus>sollte reichen,oder?

Also bleibt mir wohl kein anderer Weg als auf Rückbuchung bei meiner Hausbank zu beantragen,die wiederum an die Bank des Empfängers schreibt etc.
Das Geld werde ich wohl nicht wiedersehen,da der Empfänger sicher nicht berit ist das Geld zurück zu überweisen.
Denke auch,dass das Konto jetzt leer ist u. event. gekündigt.
Dann gibts da eh nichts mehr zu holen.

Schade,dass meine Hausbank nicht wie beim Zahlendreher-Konto.Nr.reagiert hat u. zurüchgebucht hat bzw. mich benachrichtigt hat.

Na viell. lässt sich beim morgigen Besuch meiner Hausbank doch noch etwas machen.

Hat sonst noch jemand Infos/Tipps?

MfG
tompa

Hi

Ok,dass bedeutet,die Bank kann jegliche Daten auf meine
Überweisung ändern bis es irgend wie zum Namen passt?

Nein, das wird eine Bank nicht machen. Denn sie kann ja z.B. nicht wissen wie die richtige Kontonummer bei einem anderen Institut lautet (ich vermute nämlich, daß im Zahlendreherfall die Empängerbank das Geld an Deine Bank zurückgeschickt hat und die hat Dich daraufhin informiert)

Wenn die angegebene Bankleitzahl nicht existiert, der Auftraggeber aber den Namen der Empfängerbank angegeben hat, dann ist es von der Bank eigentlich ein Dienst für den Kunden die Bankleitzahl richtigzustellen und die Überweisung durchzuführen.

Gruß
Edith

Hallo,

Ok,dass bedeutet,die Bank kann jegliche Daten auf meine
Überweisung ändern bis es irgend wie zum Namen passt?

nein, sie kann aber offensichtlich falsche Angaben bei der BLZ korrigieren.

Das bedeutet,ich stelle das nächste mal nur den Namen des
Empfängers u. der Bank aus>sollte reichen,oder?

Kaum, denn dann wird die Überweisung gar nicht erst angenommen.

Schade,dass meine Hausbank nicht wie beim
Zahlendreher-Konto.Nr.reagiert hat u. zurüchgebucht hat bzw.
mich benachrichtigt hat.

Das hat Dein KI sicherlich nicht selbst gemacht, wie Edith schon schrieb. Die richtige Kontonummer kennt nur das KI des Empfängers.

Gruß
Christian

Guten Tag,

Hallo Edith,
danke auch für deine Antwort.
Dann war es wohl im ersten „Zahlendreherfall“ ein Verdienst der Empängerbank,dass ich mein Geld nach 4 Tagen zurückerstattet bekommen habe.
Das wäre ja mal nett von denen u. schlecht für meine Bank,die die Überweisung ungeprüft rausgelassen hat.
Der „Dienst am Kunden“ in meinem 2.Fall hat sich dann wohl als „Bärendiesnt“ erwiesen.
Es genügt dann also nur den Namen der Bank anzugeben,egal ob ein Ort dabei steht oder nicht?
Wenn das Geld zu einer Empfängerfiliale z.B. nach Berlin soll,ich aber die BLZ nicht richtig geschrieben habe u. es unklar ist welche Filiale in Berlin das Geld bekommen soll,dann kann doch meine Hausbank nicht einfach die Filiale zuweisen,oder?
Ich hätte ja auch andere Zahlen verwechseln haben können u. eigentlich eine Filiale in München mein Geld überweisen wollen…
Schade,dass man bei Überweisungen von 250€ so leichtfertig umgeht.Ein kurzer Anruf hätte genügt>Dienst am Kunde!.Schade.
Also rein Rechtlich habe ich inzwischen einiges durchgelesen,aber bezüglich diesen Änderungen noch nichts gefunden.
Hat mir da jemand einen Link?
Danke.
MfG
tompa

Hallo,

Dann war es wohl im ersten „Zahlendreherfall“ ein Verdienst
der Empängerbank,dass ich mein Geld nach 4 Tagen
zurückerstattet bekommen habe.
Das wäre ja mal nett von denen u. schlecht für meine Bank,die
die Überweisung ungeprüft rausgelassen hat.

was soll denn Deine Bank prüfen? Ob es eine bestimmte Kontonummer bei einem anderen Institut gibt und zu welchem Kunden die gehört? Quelle kennt doch auch nicht die Artikelnummern von Neckermann.

Der „Dienst am Kunden“ in meinem 2.Fall hat sich dann wohl als
„Bärendiesnt“ erwiesen.

Sinn der Veranstaltung ist es, eine Zahlung auszuführen. Daß Du in dem einen Fall darauf hoffst, daß das nicht passiert, kann ja niemand ahnen. Die meisten Kunden wissen, was sie tun und wollen, daß die Überweisung ankommt - logischerweise.

Es genügt dann also nur den Namen der Bank anzugeben,egal ob
ein Ort dabei steht oder nicht?

Das kommt darauf an, ob die Angabe dann eindeutig ist.

Wenn das Geld zu einer Empfängerfiliale z.B. nach Berlin
soll,ich aber die BLZ nicht richtig geschrieben habe u. es
unklar ist welche Filiale in Berlin das Geld bekommen
soll,dann kann doch meine Hausbank nicht einfach die Filiale
zuweisen,oder?

Das wird auch niemand machen.

Ich hätte ja auch andere Zahlen verwechseln haben können u.
eigentlich eine Filiale in München mein Geld überweisen
wollen…

Filialen haben normalerweise keine eigenen Bankleitzahlen. Und selbst bei den existierenden Ausnahmen wäre das kein Problem: Normalerweise sind Kontonummern innerhalb eines Institutes eindeutig, d.h. selbst wenn die Zahlung in die falsche Stadt gerät, kann sie zugeordnet werden.

Schade,dass man bei Überweisungen von 250€ so leichtfertig
umgeht.Ein kurzer Anruf hätte genügt>Dienst am Kunde!

Wie gesagt: die meisten Kunden, die eine Überweisung ausfüllen, zur Bank tragen und dort abgeben oder einwerfen, wollen, daß das Geld beim Empfänger ankommt und zwar möglichst schnell und ohne weiteren Aufstand. Daß Dir nun nach Überweisung aufgefallen ist, daß Du lieber nicht gezahlt hättest, ist aus Deiner Sicht wohl ein Problem, kann aber nicht Maßstab für das Geschäftsgebaren der Kreditinstitute sein.

Gruß
Christian

Guten Tag,

Hallo Christian,
deine Antworten in Ehre,aber über Geschäftsgebaren der Kreditinstitute hier zu diskutieren würde hier zu weit führen u. für mich zu keinen relevanten Infos führen.
Mir geht es hier rein um sachliche rechtliche Infos.
Darf die Hausbank eigenmächtig eine Überweisung ändern ohne Rücksprache mit dem Kunden zu haben?
Und bittem,lassen wir das mit „Dienst am Kunde“ u. sonstige Mutmaßungen.
Danke.
Hoffe auf weiter Infos.
Danke
Mfg
tompa

Hallo,

Darf die Hausbank eigenmächtig eine Überweisung ändern ohne
Rücksprache mit dem Kunden zu haben?

ich antworte dann noch ein letztes mal: die Bankleitzahl ist eine computerverständliche Übersetzung des Kreditinstitutes des Empfängers. Dieses steht in Klarschrift auf dem Überweisungsträger und gibt daher nur wenig Möglichkeiten zur Unklarheit.

Wenn also offensichtlich ein Tippfehler in der BLZ ist, hat das KI das Recht diese zu ändern. Genauer gesagt gibt es etliche Gerichtsentscheidungen, daß die KI den Kundenwillen primär den schriftlichen Angaben entnehmen müssen. Diese Urteile betreffen zwar regelmäßig die Paarung Kontonummer/Kontoinhaber aber lassen sich problemlos auf BLZ/Ziel-KI übertragen.

Und bittem,lassen wir das mit „Dienst am Kunde“ u. sonstige
Mutmaßungen.

Schreibe doch in Zukunft bitte dazu, welche Antworten Du hören willst. Das erspart allen Beteiligten viel Arbeit.

Und noch einmal: die meisten Kunden wollen, daß eine Überweisung ausgeführt wird. Nur weil Du Deine Meinung in letzter Sekunde geändert hast, ist das kein Anlaß, alle Gepflogenheiten und Urteile im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr in Deutschland in den Wind zu schießen.

Anders formuliert: Du suchst nach einem abstrusen Ausweg, einen drohenden Vermögenschaden zu vermeiden. Das wird Dir über die Schiene nicht gelingen.

C.

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Darf die Hausbank eigenmächtig eine Überweisung ändern ohne
Rücksprache mit dem Kunden zu haben?

Die Überweisung wurde nicht geändert. Die Empfängerbank war ja namentlich und eindeutig erwähnt, nur die zugehörige Bankleitzahl nicht korrekt. Das Geld ist doch anscheinend bei dem Empfänger angekommen, für den es bestimmt war, somit hat Deine Bank nichts _falsch_ gemacht.
Die Bank ist gemäß § 676 a BGB verpflichtet, dem Begünstigten - also dem von Dir benannten Empfänger - den Betrag zur Gutschrift zur Verfügung zu stellen. Das ist geschehen.

Dass Dir lieber wäre, Du hättest die Überweisung doch nicht getätigt, kann Deine Bank ja nicht ahnen. Du hättest, sobald Dir einfiel, dass Du doch lieber nicht überweisen möchtest, Dich bei der Bank melden sollen, um ggf. die Überweisung noch zu stoppen.

Wärs umgekehrt so gewesen, dass Du bei einer Überweisung, zu der Du auch nach Auftragserteilung weiterhin stehst, die BLZ falsch eingegeben hättest, hättest Du Dich vermutlich darüber gefreut, dass Deine Bank der Empfängerbank die richtige BLZ zuordnet und es somit keine zeitliche Verzögerung aufgrund einer Rückfrage bei Dir gibt. Oder?

Übrigens lassen sich auf http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsver… alle gültigen Bankleitzahlen einsehen, PDF-Datei: http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/ba…

Dann kannst Du bei künftigen Überweisungen selbst nachprüfen, ob die Angabe des Empfängers stimmt oder ob ein Zahlendreher vorliegt.

Gruß
ute

hm, die Bank hat den Kundenfehler erkannt und berichtigt…
das ist natürlich absolut nicht ok…

ist die frage, wie du es sehen würdest wenn du eine wichtige
zahlung z.b. kaufpreis grundstück nicht bezahlt hättest…wegen diesen fehlers

dann wäre die bank, weil sie den fehler nicht korriegiert hätte schlecht, oder?

Bist Du sicher, daß Du mich ansprechen wolltest?

C.

Die Sache mit BLZ korrigieren wurde wohl inzwischen geklärt.

Noch 'n Tipp, falls deine Banker noch mit dir reden :wink: oder du mit Ihnnen :smiley:

Gibt einen so genannten Nachforschungsauftrag auf. Dann wendet sich deine Bank an die Bank des Empfängers und fragt, ob das Geld beim richtigen (auch namentlich) Empfänger gutgeschrieben wurde. Die Bank des Empfängers schickt dann eine schriftliche Bestätigung und teilt mit, was mit dem Geld passiert ist (entweder gutgeschrieben oder zurück an Empfänger).

Diese Schriftliche Bestätigung darf/muss die Bank dir aushändigen (sie enthält nur Informationen zu deiner Überweisung, keinerlei andere über das Konto bzw. den Empfänger). Diese Antwort würde ich dann an deiner stelle zu der gestellten Betrugsanzeige als Beweis nachreichen. Und dann ab zum Anwalt!

Gruß
JRop

Hallo Ute,
danke für die Rückantwort.

Darf die Hausbank eigenmächtig eine Überweisung ändern ohne
Rücksprache mit dem Kunden zu haben?

Die Überweisung wurde nicht geändert. Die Empfängerbank war ja
namentlich und eindeutig erwähnt, nur die zugehörige
Bankleitzahl nicht korrekt. Das Geld ist doch anscheinend bei
dem Empfänger angekommen, für den es bestimmt war, somit hat
Deine Bank nichts _falsch_ gemacht.
Die Bank ist gemäß § 676 a BGB verpflichtet, dem
Begünstigten - also dem von Dir benannten Empfänger - den
Betrag zur Gutschrift zur Verfügung zu stellen.
Das ist
geschehen.

Danke für den Gesetzeshinweis,werde ich später nachlesen.
So wie Du schreibst ist das richtig.

Dass Dir lieber wäre, Du hättest die Überweisung doch nicht
getätigt, kann Deine Bank ja nicht ahnen. Du hättest, sobald
Dir einfiel, dass Du doch lieber nicht überweisen möchtest,
Dich bei der Bank melden sollen, um ggf. die Überweisung noch
zu stoppen.

Das habe ich ja,aber ich war nicht schnell genug,also nicht inerhalb 24h u. da ich davon ausgegangen bin,dass die Überweisung eh (wie meine 1.Überweisung mit der Konto.Nr. fehler)wieder Rückgebucht wird.Nach eben 3-4 Tagen.Das war die Zeit die ich verstreichen lassen habe.

Wärs umgekehrt so gewesen, dass Du bei einer Überweisung, zu
der Du auch nach Auftragserteilung weiterhin stehst, die BLZ
falsch eingegeben hättest, hättest Du Dich vermutlich darüber
gefreut, dass Deine Bank der Empfängerbank die richtige BLZ
zuordnet und es somit keine zeitliche Verzögerung aufgrund
einer Rückfrage bei Dir gibt. Oder?

Generell ziehe ich ,bei Fehlern meinerseits od. der Hausbank ,ein kurze Rücksprache mit mir vor bevor die Überweisung getätigt wird.Das nenne ich Service am Kunde.
Bei der 1. Überweisung ist genau das eingetreten was Du beschrieben hast.Die Überweisung hat sich Zeitlich verzögert und es gab für mich extra Arbeit (Tel.u. neue Überweisung einreichen u. auf die Ware warten),aber das war völlig ok,den der Fehler lag bei mir,weil ich am Ende der Kontonr. eine Null zu viel geschrieben habe.

Übrigens lassen sich auf
http://www.bundesbank.de/zahlungsverkehr/zahlungsver…
alle gültigen Bankleitzahlen einsehen, PDF-Datei:
http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/ba…

Danke für den Link,habe das später selbst „gegoogelt“.

Dann kannst Du bei künftigen Überweisungen selbst nachprüfen,
ob die Angabe des Empfängers stimmt oder ob ein Zahlendreher
vorliegt.

Das auf alle Fälle>Fehler lag beim Empfänger,aber das ist jetzt wohl schon durch…

Gruß
ute

Grüße zurück
Tom

hm, die Bank hat den Kundenfehler erkannt und berichtigt…
das ist natürlich absolut nicht ok…

Das meine ich doch auch.
Fehler erkennen ist super > berichtigen ohne Rücksprache nein.
Im ersten Überweisungsfall hatt meine Hausbank den Fehler auch nicht berichtigt.

ist die frage, wie du es sehen würdest wenn du eine wichtige
zahlung z.b. kaufpreis grundstück nicht bezahlt
hättest…wegen diesen fehlers

dann wäre die bank, weil sie den fehler nicht korriegiert
hätte schlecht, oder?

Wenn ich einen Fehler mache,dann stehe ich dazu u.trickse mich nicht um meinen Fehler herum.

Aber wenn die Vorgehensweise meiner Hausbank bankrechtlich gesehen i.O. ist u. ich etwas Handfestes nachlesen kann,dann ist es eben so.
Persöhnlich habe ich mein Geld eh schon abgeschrieben.
Aber jeder wird verstehen,dass man alles versucht doch noch an sein sauer verdientes Geld heranzukommen.

Gruß
Tom

Fehler erkennen ist super > berichtigen ohne Rücksprache nein.
Im ersten Überweisungsfall hatt meine Hausbank den Fehler auch
nicht berichtigt.

Liest Du eigentlich die Antworten, die man Dir gibt? Mittlerweile wurde Dir bereits dreimal gesagt, daß das überhaupt nicht möglich war, weil Deine Bank die Kontonummern eines anderen KI gar nicht prüfen KANN!

1 „Gefällt mir“

hi

Fehler erkennen ist super > berichtigen ohne Rücksprache nein.
Im ersten Überweisungsfall hatt meine Hausbank den Fehler auch
nicht berichtigt.

Weil sie gar nicht erkannt hat, daß Du einen Fehler gemacht hast. Schließlich kennt Deine Hausbank die Kontonummern von anderen Banken ja nicht - deren Bankleitzahlen allerdings schon.

Aber jeder wird verstehen,dass man alles versucht doch noch an
sein sauer verdientes Geld heranzukommen.

Das verstehe ich schon, aber es hat einfach keinen Sinn es auf den Weg zu versuchen, den Du hier einschlagen willst.

Gruß
Edith

Hallo,

Das habe ich ja,aber ich war nicht schnell genug,also nicht
inerhalb 24h u.

in der Regel reichen 24 Minuten schon nicht aus:
FAQ:2935

Gruß
C.

hallo,

ups— nee da bin ich in der zeile verrutscht
lg