Schrift nennen, die man nicht gelesen hat?

Hallo Wissende,

gerade habe ich zufällig in einem Artikel den Titel von von Verschuers Habilitationsschrift gefunden. Ich werde diese Schrift nicht lesen, würde aber gerne den Titel in meiner eigenen Arbeit erwähnen, einfach weil es besser klingt, als zu schreiben: „der vV hat sich schon immer für Zwillingsforschung interessiert“.

Da ich die Schrift ja nicht vorliegen habe, hat sie meiner Meinung anch auch im Literaturverzeichnis nichts verloren, aber verwirrt das den Dozenten, wenn man in der Arbeit eine Schrift erwähnt, die nicht im Literaturverzeichnis ist?

Na ich les dann mal weiter.

Schöne Grüße

Petra

Hi

Wenn du nur schreibst „VV hat im Zuge seines Interesses für die Zwillingsforschung auch eine Arbeit mit dem Titel „Warum Zwillinge gleichzeitig popeln“ verfasst…“ dann musst du nur angeben, wo du das mit der Arbeit her hast, aber nicht die Arbeit selbst.

lg
Kate

hallo

Also grundsätzlich gilt, auch bei „nur“ übernommenen Überschriften, dass man eine Fußnote hinter der Überschrift macht und auf die Herkunft verweißt und dies wird dann auch in der Literaturliste angeben, da gibt es keine Pufferzone.

gruß
Jendrik

Dubiose Quellen für die Dozenten beilegen?
Hallo Kate,

danke für die erste Antwort. Ich hätte da gleich noch eine Zusatzfrage. Was macht man denn eigentlich mit „dubiosen Quellen“, die man nicht so ohne weiteres an einer Unibibliothek findet?

Konkret geht es um die beiden Ausgaben von Penthouse, in denen in den 1980er Jahren ein Interview mit Rolf Mengele veröffentlicht wurde. Weglassen kann man das nicht, finde ich, aber auch nicht unbedingt erwarten, dass der Dozent sich das jetzt selber auf eBay ersteigert (wenn er’s überhaupt noch findet). Ok, für einen Mann hätte so ein Magazin ja auch einen gewissen Unterhaltungswert - aber ich frage mich trotzdem, ob ich in dem Fall eine Kopie der verwendeten Artikel beilegen sollte, und falls ja, wie? Im Anhang? Darf ich das überhaupt? (So wegen Copyright und so.)

Meiomei, da hab ich wieder was angefangen.

Kann man eigentlich die Artikel aus solchen Zeitschriften anders einsortieren, z.B. alphabetisch unter „Bunte, Spiegel, Penthouse, Veja, Der Erbarzt, etc.“ und den Autor, falls er angegeben wird, erst an zweiter Stelle erwähnen?

Na ich les mal das Interview. Der Chaosartikel im Penthouse ist an fünf verschiedenen Stellen abgedruckt, den krieg ich nie wieder in seine Plastikhüllen zurück ;-(

Schöne Grüße

Petra

Konkret geht es um die beiden Ausgaben von Penthouse, in denen
in den 1980er Jahren ein Interview mit Rolf Mengele
veröffentlicht wurde. Weglassen kann man das nicht, finde ich,
aber auch nicht unbedingt erwarten, dass der Dozent sich das
jetzt selber auf eBay ersteigert (wenn er’s überhaupt noch
findet). Ok, für einen Mann hätte so ein Magazin ja auch einen
gewissen Unterhaltungswert - aber ich frage mich trotzdem, ob
ich in dem Fall eine Kopie der verwendeten Artikel beilegen
sollte, und falls ja, wie? Im Anhang? Darf ich das überhaupt?
(So wegen Copyright und so.)

Auch derlei findet sich in Bibliotheken, so daß man das nicht anders behandelt wie jede andere benutzte Quelle. In diesem Fall muß man zwar auf die DNB zurückgreifen, da das Magazin in Wien verlegt wird und somit keine deutsche Bibliothek ein Pflichtexemplar bekommt, aber in Frankfurt ist sie natürlich seit 1980 komplett verfügbar…

Ah so, na dann ist’s ja gut. Also nichts kopieren. In unserer Unibibliothek gab’s das nicht, deswegen habe ich mir gedacht, ich frage mal.

Schöne Grüße

Petra

Ah so, na dann ist’s ja gut. Also nichts kopieren. In unserer
Unibibliothek gab’s das nicht

Denk ich mir :wink:. Aber laut Zeitschriftendatenbank ist die Zeitschrift in der DNB in Frankfurt und wohl auch Leipzig verfügbar, kann also ganz normal behandelt werden. Wenn der Dozent sie einsehen möchte, soll er sich dorthin wenden.