Hallo Mark,
Danke für die schnelle Antwort!
Gestern habe ich neben 50 (von 180) anderen die Kündigung
erhalten. 
50 von 180 Probearbeitsverhältnissen oder 50 von insgesamt 180 Arbeitnehmern. Alle 50 Probearbeitsverhältnisse?
Folgende Klausel findet sich in meinem Arbeitsvertrag zur
Probezeit:
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser
Frist kann das AV von beiden Seiten mit einer Frist von zwei
Wochen gekündigt werden.
Ist so nicht üblich, meistens wird 14 Tage vor Ende der Probezeit gekündigt. Ist auch ein ziemlich mieses Verhalten des Arbeitgebers Dich bis zum allerletzten Tag im unklaren zu lassen.
Heißt das nun 2 Wochen vor Ablauf der sechs Monate, oder war
gestern der letzte Zeitpunkt?
Gestern habe ich dir geschrieben dieser Punkt wäre strittig. Nun habe ich mich an anderer Stelle über diesen Punkt gestritten, und musste zur Überzeugung kommen, dass die Kündigung so nicht anfechtbar ist.
Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis
dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage
Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?
Das man Dir eine Begründung nennt ist für ein Probezeit nicht üblich. Dafür heißt es ja Probearbeitsverhältnis um ohne Begründung zu kündigen.
Die Auszahlung des Urlaubs kannst Du nur verlangen wenn die Kündigungsfrist nicht mehr ausreicht, um Ihn zu nehmen (z.B. wenn Du während der Kündigungsfrist krank wirst.)
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1)…
(2)…
(3)…
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Vielen Dank,
der (noch) arbeitslose Mark
Der über das Verhalten Deines Ex-Arbeitgebers ziemlich ärgerliche
Michael