Schriftform bei AV ?

Hallo Rechtsexperten!

Heute läuft der letzte Tag meiner 6-monatigen Probezeit ab. Vor drei Wochen hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef und einem Vertreter der Personalabteilung. Es wurde besprochen, daß ich im Anschluß einen befristeten Arbeitsvertrag auf 3 Monate bekomme.

Diesen habe ich aufgrund einer Hinhaltetaktik (meine Meinung) bisher nicht unterschreiben können. Ich habe die Vermutung, daß ich heute gekündigt werden soll (also einen Tag vor Ende der Probezeit.

Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag, dem ich seinerzeit zugestimmt habe gültig?

Für eine schnelle Beantwortung wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank,

Mark

Hi!

Der Vertrag ist zweifelsfrei gültig, doch Dein Problem wird sein, daß du dsa Zustandekommen nicht beweisen kannst und damit ist er hinfällig!

Interessanter ist hier die Frage, welche Kündigungsfrist hier bei dir gilt, denn der Ablauf der Kündigungsfrist liegt ja nach der Probezeit! Da kann ich Dir aber net weiterhelfen.
Naja, sollten die dsa vorhaben ist es auf jeden Fall unseriös und von daher dürfte auch ein „Trick“ deinerseits akzeptabel sein! Melde dich krank (so ein heimtückischer Migräneanfall ;o))) und verschwinde nach Hause! Dann kann dir die Kündigung nicht zugestellt werden und die Kündigung erfolgt nicht mehr während der Probezeit ;o))

Bernd

Hi Mark,
hast du für die Probezeit einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten?
Was ist da in Bezug auf die Kündigungsfrist während der Probezeit geregelt?

Gruß
Francesco

Hallo Mark,

ein Arbeitsvertrag kommt durch drei Möglichkeiten zustande. Erstens schriftlich, zweitens mündlich und drittens durch schlüssigem Handeln.

Dein Arbeitsverhältnis kann in den ersten 6 Monaten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Ob Du also zum Monatsende gekündigt werden kannst ist zumindest strittig.

Anders ist es wenn Du einen auf sechs Monate befristeten Arbeitsvertrag hast, der läuft dann einfach aus.

Erarbeiteten Urlaub hättest du vor Ende des Arbeitsverhältnisses bekommen müssen.

Gehst Du nach Ende der Probezeit arbeiten, ohne dass es zu einem schriftlichen Arbeitsvertrag gekommen ist, kommt in aller Regel ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande (schlüssigees Handeln), ausgenommen Du und Dein Arbeitgeber erinnern sich an die mündliche Absprache.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die schnelle Antwort!

Gestern habe ich neben 50 (von 180) anderen die Kündigung erhalten. :frowning:

Folgende Klausel findet sich in meinem Arbeitsvertrag zur Probezeit:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Frist kann das AV von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Heißt das nun 2 Wochen vor Ablauf der sechs Monate, oder war gestern der letzte Zeitpunkt?

Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?

Vielen Dank,

der (noch) arbeitslose Mark

Danke für die schnelle Antwort!

Gestern habe ich neben 50 (von 180) anderen die Kündigung erhalten. :frowning:

Folgende Klausel findet sich in meinem Arbeitsvertrag zur Probezeit:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Frist kann das AV von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Heißt das nun 2 Wochen vor Ablauf der sechs Monate, oder war gestern der letzte Zeitpunkt?

Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?

Vielen Dank,

der (noch) arbeitslose Mark

Danke für die schnelle Antwort!

Gestern habe ich neben 50 (von 180) anderen die Kündigung erhalten. :frowning:

Folgende Klausel findet sich in meinem Arbeitsvertrag zur Probezeit:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Frist kann das AV von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Heißt das nun 2 Wochen vor Ablauf der sechs Monate, oder war gestern der letzte Zeitpunkt?

Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?

Vielen Dank,

der (noch) arbeitslose Mark

Urlaub
Hi!

Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis
dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage
Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?

Wenn er Dir nicht vorher gewährt wird, muss er ausbezahlt werden!

der (noch) arbeitslose Mark

Kopf hoch - Du findest schon was!

Übrigens: Der Arbeitgeber hat Dich für Maßnahmen zur Arbeitssuche (z.B. Vorstellungsgespräche) freizustellen! Wenn Su also in den nächsten zwei Wochen…

Grüße
Guido

Hallo Mark,

Danke für die schnelle Antwort!

Gestern habe ich neben 50 (von 180) anderen die Kündigung
erhalten. :frowning:

50 von 180 Probearbeitsverhältnissen oder 50 von insgesamt 180 Arbeitnehmern. Alle 50 Probearbeitsverhältnisse?

Folgende Klausel findet sich in meinem Arbeitsvertrag zur
Probezeit:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser
Frist kann das AV von beiden Seiten mit einer Frist von zwei
Wochen gekündigt werden.

Ist so nicht üblich, meistens wird 14 Tage vor Ende der Probezeit gekündigt. Ist auch ein ziemlich mieses Verhalten des Arbeitgebers Dich bis zum allerletzten Tag im unklaren zu lassen.

Heißt das nun 2 Wochen vor Ablauf der sechs Monate, oder war
gestern der letzte Zeitpunkt?

Gestern habe ich dir geschrieben dieser Punkt wäre strittig. Nun habe ich mich an anderer Stelle über diesen Punkt gestritten, und musste zur Überzeugung kommen, dass die Kündigung so nicht anfechtbar ist.

Noch etwas. Es wurde betriebsbedingt zum 15.06. gekündigt. Bis
dahin werde ich noch bezahlt. Allerdings habe ich noch 10 Tage
Urlaub. Kann ich die Auszahlung dieses Urlaubs verlangen?

Das man Dir eine Begründung nennt ist für ein Probezeit nicht üblich. Dafür heißt es ja Probearbeitsverhältnis um ohne Begründung zu kündigen.

Die Auszahlung des Urlaubs kannst Du nur verlangen wenn die Kündigungsfrist nicht mehr ausreicht, um Ihn zu nehmen (z.B. wenn Du während der Kündigungsfrist krank wirst.)

Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1)…
(2)…
(3)…
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Vielen Dank,

der (noch) arbeitslose Mark

Der über das Verhalten Deines Ex-Arbeitgebers ziemlich ärgerliche
Michael

Hi!

Da kann ich Dur nur vorschlagen, daß du dich für die letzten zwei Wochen krank schreiben läßt (in meiner Heimatstadt hatte ich einen Arzt, der dies bei Begründung auch gemacht hat - aber nur WICHTIGE Begründungen).
Dann läßt du dir am Ende der Arbeitszeit den Urlaub auszahlen!

Ist zwar nicht ganz korrekt, aber bei solchen ARSCHLÖCHERN in der Firma brauchst keine Gewissensbisse haben!

Bernd

off topic (MOD’s schaut doch mal rein)
ViKa bitte abändern.

Wohnort: Müllkippe oder Gosse

Bei der Ausdrucksweise bzw. bei solchen Aufforderungen zu illegalen Handlungen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, deine Ausdrucksweise ist ja sooo seriös

Bernd
*dersichgernüberTro…amüsiert*

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]