Hallo,
in Mustersatzungen für Vereine wird die Schriftform für einen Aufnahmeantrag festgelegt. Ist ein Antrag auf Mitgliedschaft per E-Mail oder Webformular zulässig, wenn das in der Satzung steht?
Grüße
Ulf
Gesetzlich ist keine Form vorgeschrieben - also klar auch per Email oder per Handschlag wenn dies die Satzung zulässt.
ml.