Mutter soll ins Altersheim,Rente wird nicht reichen,meine Schwester verwaltet das Konto meiner Mutter seid 17 Jahren, meiner 83 jährigen Mutter und mir gibt sie über das Konto keine Auskunft,ist es möglich einen schriftlichen Vertrag zu vereinbahren,das meine Schwester die eventuell anfallenden Mehrkosten übernimmt?Wird so ein Vertrag Gerichtlich anerkannt.(evtl. Gesetz???) Danke M.f.G.
Sehr geehrte Frau Herzog,
wenn Ihre Schwester keine Auskunft gibt, kann man einen anderen Weg gehen.
Sollte die Rente nicht ausreichen und auch kein Vermögen vorhanden sein (wie dies anscheinend ihre Schwester behauptet), so übernimmt in der Regel das Sozialamt die zusätzlichen Kosten, wenn von der Schwester und Ihnen nichts zu holen ist.
In diesem Fall müssen Sie und Ihre Schwester die gesamten Vermögenswerte offenlegen. Dazu ist allerdings kein Vertrag notwendig. Der Heimleiter und/oder die Pflegedienstleitung können Sie aber in aller Regel über die regionalen Besonderheiten informieren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Ich wünsche Ihnen und ihren Angehörigen ein frohes, gesundes und friedvolles neues Jahr.
MfG, René Marcel Sernow
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Hallo Ines,
um über das Konto der Mutter zu verfüge benötigt deine Schwester eine Vollmacht der Mutter, das heißt nicht, dass Sie deiner Mutter die Einsicht in das Konto verwären kann. Um einen Heimvertrag abzuschließen benötigt deine Schwester eine Vorsorgevollmacht (Bevollmächtigte, unterschrieben von deiner Mutter. Oder sie ist rechtliche Betreuerin. Dies muss durch eine Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht nachgewiesen werden. Ich würde mir von deiner Schwester eine Abtretungserklärung geben lassen, dass sie für die Restkosten aufkommt. Ob dies im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung reich ,dass weiß ich leider nicht und geht zu weit in die Rechtsprechung. Diese entzieht sich meiner Kenntnisse. Hier wäre es anzuraten einen Anwalt für Sozialrecht zu kontaktieren. Wenn deine Schwester dir keine Auskunft geben will, hat sie mit Sicherheit ihre Gründe, die sie Dir bitte erklären soll.
Alles Gute
Hallo Frau Herzog,
natürlich ist alles privatrechtlich zu vereinbaren (möglich). So ein Vertrag wird anerkannt. Es ist dabei jedoch das Unterhaltsrecht zu gerücksichtigen.
Dass Ihre Schwester seit 17 Jahren die Konten verwaltet bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie die Mehrkosten übernemen muss. Es stellt sich die Frage, ob diese Kontoverwaltung per einfacher Kontovollmacht geschieht oder über eine gerichtliche Betreuung offiziell verfügt ist. Beides sagt auch nichts darüber aus, wer die Mehrkosten zu ünbernehmen hat.
Bei weiteren Fragen bitte Melden.
Gruß
Fritz Halmburger
In meinen Ohren hört es sich nach Familienstreit an. Grundsätzlich müssen alle Einkünfte Ihrer Mutter zur Deckung der Heimkosten eingesetzt werden. Dazu gehören auch Sparguthaben, Aktien, Mieteinnahmen und Wohneigentum etc. Sollte Ihre Schwester nicht kooperieren dann gibt es ein kleines Problem. Ist Ihre Mutter noch voll geschäftsfähig so wir Sie den Heimvertrag selbst Unterschreiben. Mit der Unterschrift unter dem Heimvertrag erklärt Sie sich mit allen Punkten die damit zusammenhängen, einverstanden. In diesem Fall würde Sie monatlich die Rechnung erhalten und hat dafür zu sorgen das die Gelder pünktlich an das Heim überwiesen werden. Dem Heim ist es letztendlich egal woher Ihre Mutter das Geld nimmt. Hauptsache die Rechnung wird bezahlt. Das hört sich für sie vielleicht hart an.
Es ist inzwischen leider gängige Praxis das die Familienangehörigen gegenüber den Behörden die Angaben, auch über die eigenen Einkünfte verweigern. Altenheime sind Dienstleistungsunternehmen und können nicht mehr auf die einzelnen Belange der Kunden keine Rücksicht nehmen.
Sollte das Einkommen, die Guthaben etc. nicht die Heimkosten decken, so muss ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden das die Differenz vom Sozialamt übernommen wird. Das würde bedeuten, das sich das Sozialamt an Ihre Schwester ggf. auch an weitere Familienmitglieder wendet. Selbstverständlich wird das Sozialamt sich die Kontobewegungen genau anschauen. Ferner hat das Sozialamt ein Rückgriffsrecht auf Schenkungen vom Konto der Mutter über den Zeitraum der letzten 10 Jahre. Das bedeutet, hat Ihre Mutter innerhalb der letzten 10 Jahre Schenkungen an Ihre Kinder, Enkel etc. gemacht, wird das Sozialamt diese Gelder zurückfordern. Das bezieht sich nicht auf kleiner Summern die man zu Festtagen verschenkt.
M.f.G. R. Waleczek