Schriftlich Mitteilung über Überschussbeteiligung

Meinem Mann wurde rückwirkend nach jahrelangem Gerichtsverfahren eine BU-Rente zugesprochen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Überschussbeteiligung bei 3,75 %. Im Versicherungsschein steht, dass man bei Änderung dieses Satzes rechtzeitig informiert wird. Wir haben nun mit einer jährlichen Steigerung von 3,75 % gerechnet, leider lag die aber in den letzten Jahren nur bei 0,8-1 %. Die Versicherung sagt nun, dass man diese Sätze dem jährlichen Geschäftsbericht entnehmen kann.
Meine Frage: Ist es tatsächlich ausreichend, die geänderten Sätze nur im Geschäftsbericht auszuweisen oder muss man dazu auch ein persönliches Schreiben erhalten? Vielen Dank.