Schriftliche Abmahnung Unkollegiales Verhalten

Arbeitnehmer nimmt sich aufgrund fehlender voller Personalwasser-Flaschen mehrfach( sowohl mit als auch ohne Anzufragen)von anderen Kollegen die Flaschen,um daraus zu trinken.Kollegen „beschweren“ sich beim Supervisor darauf,dieser macht ein Gespräch mit Arbeitnehmer, worauf dieser das zugibt und sich entschuldigt. Jedoch schreibt Supervisor darauf noch zusätzlich eine Mail an Restaurant chef, dieser gibt diese postwendend an den yOperationsdirector weiter,und dieser zitiert Arbeitnehmer nochmals zu sich ,um im Gespräch noch eine schriftliche Abmahnung anzukündigen.

Kurze Anfrage…überzogen…Oder nicht…?

Danke,David

Hm, ianal, aber das klingt eigentlich nach Diebstahl (und nebenbei ne kollegiale und hygienische Sauerei), was wohl auch eine fristlose Kündigung durchaus rechtfertigen würde.
Also m.E. nicht überzogen sondern eher milde.

Grüße,
Grünblatt

Was sind

Wer stellt die bereit? Und warum fehlen die? Besteht darauf irgendein (vertraglicher) Anspruch?

Und der Kollege der sich die Flaschen (was für welche) der Kollegen nimmt - wurde der auf frischer Tat ertappt?

Und von was für einem Umfeld reden wir, dass es da einen „Supervisor“ gibt und einen „Restaurant chef“ sowie noch einen „Operationsdirector“? Wer von denen hat die Personalverantwortung für den Fremdtrinkenden Menschen?

Und diese Abmahnung: gab es die nun (siehe Titel) oder wurde die „nur“ angekündigt? Was bedeutet „angekündigt“? „Ich schreibe jetzt ne Abmahnung“ oder „Wenn sowas nochmal passiert, gibt’s ne Abmahnung“?

Oder nicht.

Die fristlose wäre angemessen gewesen. Wenn in der Abmahnung nur was von „unkollegialem Verhalten“ steht, ist sie allerdings ziemlich ungeschickt formuliert.

In ein Restaurant, wo ich nicht wissen kann, wer schon vor dem Auftragen an meiner Suppe herumgeschlabbert hat, möchte ich lieber nicht gehen.

Schöne Grüße

MM

hallo, hab ich das recht verstanden ein Kollege nimmt sich Flaschen von anderen Kollegen. Stehen jedem eine gewisse Anzahl am Tag frei oder wie ist das genau ? LG

Der Mann rüsselt an Flaschen rum, aus denen nachher wieder ein anderer trinken möchte, für den die Flasche eigentlich da steht.

Noch Fragen?

MM

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Hi David,
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Restaurant ist kein gemütlicher Job, dass Leute zwischendurch trinken können müssen versteht sich, auch kann nicht jeder der wie auch immer an die Arbeitsstelle anreist, seine Wasserflaschen selber mitbringen.
Ich gehe davon aus, dass das Wasser von der Restaurantleitung gestellt wird.
Der Supervisor hat also dafür zu sorgen, dass jederzeit genügend ungeöffnete Personalwasser zur Verfügung stehen oder Plastikbecher hinzustellen.
Das wäre der Weg gewesen, sowohl zunächst vom Arbeitnehmer, als auch mit Unterstützung der Kollegen dahingehend den Supervisor anzusprechen.
Ok, eine vertragliche Verpflichtung gibt es dafür sicher nicht, aber man kann nachfragen und darum bitten.
Oder notfalls kann ja auch einer mal Plastikbecher selber mitbringen.

Erst fragen und fremdtrinken, dann irgendwann nicht mehr fragen hat sich wahrscheinlich eingeschlichen und ist sicher für die Kollegen lästig, wenn auch nicht gemeingefährlich, sofern der fremdsüffelnde Arbeitnehmer nicht ständig Sabber oder noch das Frühstück im Bart hängen hat.
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Und so eine „Problemstellung“ kann nicht auf erster oder zweiter Ebene lösungsorientiert behandelt werden?
Dann hat es der Arbeitnehmer mit Idioten zu tun.
Solche Geschichten wie deine, bestätigen meine wiederkehrende Annahme, dass die Welt da draußen verrückt geworden ist.
Wenn du die Möglichkeit hast, such dir einen anderen Job, bei dem die Leute sich untereinander noch einigermaßen normal verhalten, und eine Verhältnismäßigkeit haben, was ein Problem ist und was nicht. Das meine ich völlig ernst.

Gruß
Heidi

Hallo,

Leitungswasser gibts aber, oder?
Das heißt nicht grundlos „Trinkwasser“.

Gruß, Paran

Hm, von wem hätte da die Initiative ausgehen können…?

Zumindest mutmaßlich mit einem.

Nich gleich den Shakespeare rausholen, das ist ja fast so brachial wie die Nazikeule :wink:

Das wäre zumindest für den Fremdflaschennuckler, der ja nicht unbedingt der UP sein muss, ein guter Vorschlag.

Ich auch. Wenn jemand mir regelmäßig meine Lebensmittel wegsäuft oder frißt, gäbe es mächtig Ärger und zusammenarbeiten würde ich mit so einer Peron auch nicht mehr wollen.

Grüße,
Grünblatt

Hi Grünblatt,

Von jedem der Beteiligten hätte irgend eine Initiative ausgehen können. So schwer kann das wohl nicht sein.
Entweder der Dürstende packt sich selber ein paar Flaschen in den Rucksack, man stellt Becher hin und/oder der Personalchef sorgt für genügend Flaschen.
Das muss nur kommuniziert werden.

Einschränkend gibt es zu sagen, dass im Gastrobereich das händische Spülen von Gläsern mittlerweile hygienevorschriftsmäßig verboten ist. Falls Gastrospülmaschine aus Gründen nicht verfügbar-> deshalb die Plastikbecher.

Vielmehr noch der Arbeitgeber.
Mir riecht das nach Ketten-Syndrom, wo keiner ist, der eine vernünftige Ansage macht.
Ich weiß nicht, ob sich ein Einzelunternehmen solcher Berufsbezeichnungen bedienen würde.
Dass so ein lausiger Blödsinn :angry: , völlig lösungsbefreit bis ins mittlere Management hochgezogen wird,
da hätte ich als Inhaber oder Franchisenehmer Sorgen, ob mir der Laden an Ressourcenverschwendung Pleite geht.
Darum geht es m.E., das ist überzogen.

ja klar, das würde ich auch nicht tolerieren. Aber du weißt ja wie das hier ist mit undurchsichtigen Darstellungen, „fehlender voller Personalwasser-Flaschen“, was soll das heißen?
Werden die Flaschen nun vom Betrieb gestellt, oder bringt sich jeder seine selber mit? Ich hab`s so aufgefasst, dass es eher um die Hygiene als um das Wegsaufen geht.
Mir scheint dieses Restaurant ein rätselhaftes Problem mit Trinkgefäßen zu haben.

Grüße
Heidi

Es ging schlichtweg darum,dass sich der Arbeitnehmer sowohl ohne zu fragen,als auch mit Nachfragen Wasser genommen hat,da keine volle Personalwasser-Flaschen mehr da waren.
In einem allgemeinen Gespräch über das Thema Personalwasser sagten einige Angestellte dem Supervisor ,das betreffende Angestellte Wasser von Diesen genommen hätte.
Der Supervisor führte ein Gespräch und schrieb aber extra noch dazu eine Mail nach oben,wodurch diese Abmahnung zustande kam.

Das kannst Du noch hundertmal wiederholen, ohne dass das irgendwas erklärt. Vielleicht fängst Du einfach mal damit an, die Rückfragen zu beantworten? Sonst wird das nichts mit einer sinnvollen Antwort.
Gruß
anf

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Ganz einfach. Diebstahl…Kündigung. Falls der AN der Meinung ist, dass das wegen zwei Flaschen Wasser überzogen ist, hier mal ein kleiner Überblick, was Gerichte bei Bagatelldiebstählen geurteilt haben.
Der Arbeitnehmer sollte schön die Füße stillhalten, die Abmahnung fressen und sich vielleicht demnächst seine Getränke von zu Hause mitbringen.

Data

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VOM WEM???

Becher gab es nicht, Trinkwasser aus der Leitung gab es auch nicht, eigenes Wasser mitzubringen geht auch nicht?

Dümm Tüch.

Da du leider immer noch nich beschrieben hast, was da eigentlich genau passiert, rate ich mal.

Der Betrieb stellt den Angestellten kostenlos Mineralwasserflaschen zur Verfügung.
Eine der Angestellten hat Durst, es sind aber keine vollen Flaschen dieses kostenlosen Wasser mehr vorhanden.
Unklar ist:
1.Gibt es gar keine Flaschen mehr (auch keine halbvollen) und klaut derjenige nun Wasser von Kollegen?
Oder
2. Gibt es angebrochene Flaschen, die aber von einem Kollegen zugeordnet sind (etwa mit einem selbst angebrachten Aufkleber „Steffi“), woraus er sich (teils mit, teils ohne Nachfrage) ein Glas von nimmt?
Oder
3. Gibt es angebrochene Flaschen, aus denen derjenige DIREKT trinkt (Flasche an den Mund)?

Fall 1 wäre Diebstahl und eine Abmahnung auf jeden Fall wert. Mindestens.
Fall 3 wäre ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Grundsätze der Hygiene und - gerade im Gastro-Bereich! - auch mindestens eine Abmahnung wert.
Fall 2 ist Auslegungssache. Die Flaschen sind für alle da, denke ich. Dann müsste der Betrieb mal klarstellen, ob diese durch Kennzeichnung in Beschlag genommen werden dürfen. Wenn so eine Kennzeichnung betriebliche Übung ist, dann befindet sich die Flasche nach der Kennzeichnung wohl im Besitz des Kennzeichnenden.

Warum sorgt man sich vor einer Abmahnung?
Eine Abmahnung hat zwei Folgen:
Sie kann einer Beförderung im Weg stehen.
Sie kann eine Kündigung begründen (im Wiederholungsfall).

Wenn eine Beförderungsoption gar nicht besteht, dann würde ich die Abmahnung nicht bekämpfen, sondern mich einfach an sie halten. Kommt es zu einer verhaltensbedingten Kündigung, die sich auf diese Abmahnung bezieht, hat man immer noch die Möglichkeit, gegen diesen „Grund“ anzugehen.
Es kann strategisch klüger sein, eine offensichtlich unbegründete Abmahnung hinzunehmen (Nicht: Den Grund anerkennen. Einfach nur zur Kenntniss nehmen und gut ist!). Soll der Chef doch glauben, er habe eine scharfe Waffe in der Hand, wenn er kündigen will. Der Arbeistrichter wird ihm dann schon erklären, dass es Platzpatronen sind, mit denen er schießt.

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