Schriftliche Äußerung als Beschuldiger Körperverl

hallo!

wie hat man eine schriftliche äußerung als beschuldigter wg. vorsätzlicher körperverletzung zu verstehen.

daneben steht „versuch: nein“

mehr als tatzeit und tatort sind nicht angegeben!

ist es nun eine anzeige gegen denjenigen oder handelt es sich nur um eine routineuntersuchung der polizei?

vielen dank im voraus!

viele grüße!

ist es nun eine anzeige gegen denjenigen

Klar eine Anzeige muss es da wohl gegeben haben, sonst würde die Polizei nicht ermitteln und man wäre kein „Beschuldigter einer Straftat“.

oder handelt es sich nur um eine routineuntersuchung der polizei?

Bei der Anzahl der Körperverletzungsdelikte in Deutschland könnte man da schon von Routine sprechen. :wink:

Gruß Andreas

Hallo,

wenn dieses Schreiben mit einer Belehrung verbunden ist, dann ist das die Gewährung rechtlichen Gehörs, ohne die ein Strafverfahren gar nicht rechtswirksam durchgeführt werden kann. Erst dann wird man zum „Beschuldigten“.
Es muss dabei darüber belehrt werden, welche Tat genau vorgeworfen wird.
Eine Pflicht zur Äußerung gegenüber der Polizei besteht nicht.

Gruss

Iru

wenn dieses Schreiben mit einer Belehrung verbunden ist, dann
ist das die Gewährung rechtlichen Gehörs, ohne die ein
Strafverfahren gar nicht rechtswirksam durchgeführt werden
kann. Erst dann wird man zum „Beschuldigten“.

So ein Unsinn. In einem Strafverfahren ist man immer Angeklagter.
Ein mutmasslicher Mörder wird sich auch nie äussern, trotzdem kommt es zur Hauptverhandlung.

Es muss dabei darüber belehrt werden, welche Tat genau
vorgeworfen wird.
Eine Pflicht zur Äußerung gegenüber der Polizei besteht nicht.

Eine Pflicht zur Äusserung besteht nie für einen Angeklagten.

Wer keine Ahnung hat…
… sollte die Klappe halten.

So ein Unsinn. In einem Strafverfahren ist man immer
Angeklagter.

Im Verfahren ist es ein Beschuldigter. Erst bei der Verhandlung wird angeklagt.

Stimmt, §157 StPO
Trotzdem bleibt Körperverletzung eine Straftat.

Trotzdem bleibt Körperverletzung eine Straftat.

Brilliant, wie du Grundlagen für das Beteiligen am Themas so auf den Punkt bringst…

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