Schriftliche Aussage als Beschuldigter?!

Hallo zusammen,

A soll zu einer Anzeige als Beschuldigter seine Aussage machen.

Damit er bei der Aussage nichts vergisst, möchte er diese vorab niederschreiben und der Polizei übermitteln.

Ist das möglich, erlaubt …?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Hallo!

Natürlich ist das erlaubt. Ob es auch schlau ist, ist eine andere Frage.

Ich kann dem Vorredner nur zustimmen. Erlaubt ist das. Positiv ist vielleicht dass, wenn man auf keine weiteren Fragen der Polizei eingeht, die Person sich auch nicht weiter belasten würde.
Man sollte jedoch daran denken, dass man als Beschuldigter nicht seine Unschuld beweisen muss sondern die Ermitlungsbehörden die Schuld zu beweisen hat.
Manchmal ist es besser nichts zu Sache zu sagen. Außer vielleicht den Satz:
„Die gegen mich erhobenen Vorwürfe treffen nicht zu“.
Eine Wahrheitspllicht besteht in diesem Fall nämlich auch nicht.
Nur andere Straftaten darf eine Person mit seiner Aussage natürlich auch nicht begehen, wie die bewusste und falsche Beschuldigung anderer. Verdachte darf man schon äußern denn die Staatsanswaltschaft hat eigentlich auch in für die Person entlastende Richtung zu ermitteln.

hallo 666,
du kannst als Beschuldigter deine Aussage verlesen und verlangen, dass das Manuskript in die Akten aufgenommen wird.
Bumi

Es kommt vor, dass in den Urteilsbegründungen Aussagen der Beschuldigten außen vor gelassen werden. Nicht einmal der Beschuldigte bekommt ohne Anwalt eine Kopie der Gerichtsakten. Deshalb ist es nicht verkehrt, seine Aussagen als Beschuldigter dokumentierbar zu halten. Auch wenn das die Kontrolle der Staatsmacht im Einzelnen nicht wirksam erhöhen mag.