Hallo an alle!
Wenn man eine Aussage als Zeuge bei der Polizei macht als Unfallbeteiligter, so tut man dies innerhalb zwei Wochen.
Auch die Gegenseite wird eine Aussage einreichen. Darf die eingesehen werden?
Gruß PHANTOM
Hallo an alle!
Wenn man eine Aussage als Zeuge bei der Polizei macht als Unfallbeteiligter, so tut man dies innerhalb zwei Wochen.
Auch die Gegenseite wird eine Aussage einreichen. Darf die eingesehen werden?
Gruß PHANTOM
Hallo,
Auch die Gegenseite wird eine Aussage einreichen. Darf die
eingesehen werden?
Soweit ich weiß hat man als Beteiligter selbst keine Akteneinsicht, aber ein beauftragter Rechtsanwalt darf Akteneinsicht beantragen.
Gruß
Elke
Danke für die Antwort!
Und wenn man sich selbst vertreten will? Dann sollte man doch Einsicht erhalten, oder?!
Hallo!
Ja, § 49 OWiG
Okay, vielen Dank!
Ich zitiere:
„Die Verwaltungsbehörde kann dem Betroffenen Einsicht in die Akten unter Aufsicht gewähren, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.“
-> Wer ist die Verwaltungsbehörde?
Gruß Phantom