Hallo,
wenn jemand für einen anderen eine schriftliche Aussage bzw. Stellungnahme abgeben möchte bei Gericht, die denjenigen zumindest auch mal positiven Charakters beschreiben soll,
kann ein das Gericht dann trotzdem nochmal zur mündlichen Aussage vorladen. ? Auch wenn man schreibt, das man mündlich nicht bereit ist vor die Gegenpartei zu treten. ?
Danke
Dagmar
Hallo Dagmar,
ja das ist moeglich.
Sollte ein richterlicher Beschluss ergehen dass man vor Gericht geladen wird, ist diesem ohne Ausnahme folge zu leisten.
Die Aussage kann nur verweigert werden sollte in gewisses Verwadtschaftsverhaeltnis vorliegen oder man sich selbst belastet.
Es ist weiterhin dem Gericht vorbehalten die schriftliche Aussage anzuerkennen oder nicht.
Viele Gruesse aus Auckland/Neuseeland