Wegen Unterlassung eines Arbeitgebers musste Arbeitnehmer zum Rechtanwalt wenden, damit Abmeldebscheinigung und Abschlusszeugnis vom Arbeitgeber endlich zu bekommen. Auf den Brief des RA kam die Antwort des Arbeitgebers, wo kein Wort im wesentlichen war und statt dessen nur Beleidigungen und Verleumdung an die Adresse Arbeitnehmer, der 70% schwerbehindert ist.
Ist es sinnvoll, eine Klage nach STGB gegen Arbeitgeber zu unternehmen? Welche Prognose ist um Schadenersatz zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
MfG
GalynaV
Wegen Unterlassung eines Arbeitgebers musste Arbeitnehmer zum
Rechtanwalt wenden, damit Abmeldebscheinigung und
Abschlusszeugnis vom Arbeitgeber endlich zu bekommen. Auf den
Brief des RA kam die Antwort des Arbeitgebers, wo kein Wort im
wesentlichen war und statt dessen nur Beleidigungen und
Verleumdung an die Adresse Arbeitnehmer, der 70%
schwerbehindert ist.
Ist es sinnvoll, eine Klage nach STGB gegen Arbeitgeber zu
unternehmen? Welche Prognose ist um Schadenersatz zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!
MfGK
GalynaVder
Hallo, am besten wieder den Rechtsanwalt fragen,der müsste sich besser auskennen. Mein Fachgebiet ist Arbeitssicherheit, nicht Arbeitsrecht.
Ich denke mal das der Rechtsanwalt die richtigen Schritte
einleiten wird.
mfg
Brigitte
Liebe Brigitte,
Danke für Antwort.
Aber welcher RA? Jetziger beschäftigt sich nicht in diesem Bereich des Rechts. Der Arbeitnehmer ist nun ALG-II Empfänger und hat schon eine Beratungshilfe vom Amtsgericht bekommen. Darf er noch einen Anspruch erheben?
Sorry, ich dachte die Person wäre bereits beim Anwalt gewesen - wenn der erste Beratungsschein für dieses letzte Gespräch war dann hätte man sich gleich einen richtigen Anwalt nehmen sollen - der kann nämlich sagen
wie und ob es weiter geht.
Beratungsschein gibt es immer nur einen.
Ah da fällt mir noch was ein - man könnte sich an die Arbeitskammer wenden, die sind auch auf solche Sachen spezialisiert und kosten nichts - da zahlen wir ja monatlich 1 oder 2 Euro Beitrag - übrigens jeder Arbeitnehmer. Also bitte sofort einen Termin bei der Arbeitskammer geben lassen.
Ich hoffe dass ich weiter helfen konnte.
MfG
Brigitte
Liebe Brigitte,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Aber bin ich dumme Gans! Ich finde die Arbeitskammer in Österreich und in Deutschland nur in Bremen und Saarland. Vielleicht kennen Sie, ob etwas Ähnliches in NRW ist?
Jetziger RA beschäftigt sich im Arbeitsrecht und hilft Probleme mit dem Arbeitgeber zu lösen.
Wenn schriftliche Beleidigung und Verleumdung des Arbeitgeber in separaten Prozeß absondern werde, darf man dann noch einen Beratungsschein zu bekommen?
Na das ist doch super wenn der RA hilft - man kann nur einen Beratungsschein bekommen - aber ich denke mal dass der Arbeitnehmer das „Armenrecht“ bekommt und den Anwalt nicht zahlen braucht.
MfG
Brigitte
Hallo GalynaV
Sorry das ich erst jetzt antworte.
Leider muss ich ihnen mitteilen, das ich für diese Problematik der falsche Ansprechpartner bin.
Ich habe absolut keine Ahnung in diesem Bereich.
Sorry nochmals.