Schriftliche Ermahnung wegen Handybenutzung

Guten Tag,

mein Freund hat auf Arbeit mit seinem Handy eine SMS geschrieben. Der Chef hat es gesehen und hat ihn jetzt eine schriftliche Ermahnung gegeben, die er unterschreiben soll. Es besteht jedoch kein schriftlicher Bescheid (Aushang in Firma) darüber, dass das verboten ist. Es wurde nur mal mündlich erwähnt, dass dies nicht gern gesehen wird.

Muss mein Freund diese Ermahnung unterschreiben?

Wäre sehr nett, wenn jemand darauf antworten würde. Vielleicht auch mit einen Gesetz/Entscheidung ob dies rechtens ist.

Vielen Dank im voraus.

Mfg
Mary

Der Arbeitgeber darf auf Grund seines Weisungs- oder Direktionsrechts den Handygebrauch im Betrieb einschränken, unter Umständen sogar ganz verbieten. Er muss dabei allerdings seine Weisungen „nach billigem Ermessen” erteilen, wie dies in § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgegeben ist. Das bedeutet, dass die Vorgaben des Arbeitgebers nicht willkürlich sein dürfen. Er hat die Interessen des Arbeitnehmers zu beachten, wenn er Anordnungen trifft.
Der Arbeitgeber muß während der von ihm bezahlten Arbeitszeit nicht dulden, daß der Arbeitnehmer private Verrichtungen durchführt. Dies gilt auch für die Nutzung von Handys. Aus diesem Grunde kann der Arbeitgeber generell verlangen, daß Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ihre Handys abschalten und damit weder telefonieren noch angerufen werden. Auch Anrufe von Dritten während der Arbeitszeit stellen eine Störung der Arbeitsleistung dar.
Es gibt kein Recht des Arbeitnehmers auf freien Telefon- und Nachrichtenempfang von Außen während der bezahlten Arbeitszeit.
Sofern Arbeitnehmer trotz eines Verbots des Arbeitgebers, während der Arbeitszeit privat auf dem Handy telefonieren oder mit ihm arbeiten, begehen sie einen sog. “Zeitbetrug”. Dies bedeutet, daß der Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit Vergütung bezahlt, in der rein private Verrichtungen durchgeführt wurden.
Der Arbeitgeber braucht sich einen solchen Zeitbetrug nicht gefallen lassen. Er kann abmahnen und danach bei weiteren Verstößen ggf. auch kündigen. Bei schweren Verstößen, z.B. bei erheblichem Zeitaufwand durch Privatgespräche kann er auch ohne Abmahnung kündigen.
Etwas anderes gilt während der unbezahlten Pausen. Der Arbeitgeber kann im Normalfall nicht verbieten, daß der Arbeitnehmer z.B. während seiner Mittagspause privat auf seinem Handy telefoniert oder angerufen wird.

Für mich deutet alles darauf hin, dass der Arbeitgeber erst ermahnt hat und im Wiederholungsfall abmahnen will. Ob diese Ermahnung unterschrieben wird oder nicht ändert an der Tatsache

Allerdings hat der Arbeitgeber den Fehler gemacht, dass er nur „mündlich“ sagte, dass er dies nicht gern sieht. Mit diese Äusserung hat er nicht eindeutig das Verbot ausgesprochen. Das ist aber nur ein formaler Fehler.

Der Arbeitgeber kann meiner Meinung nach keine Unterschrift erzwingen. Das spielt aber keine Rolle, da in so einem Fall die Ermahnung mit einem Hinweis auf die Weigerung zur Unterschrift trotzdem in die Personalakte kommt und die gleiche Wirksamkeit erlangt. Durch die Weigerung zur Unterschrift verhärten sich also nur die Fronten, ohne das ein Unterschied herhauskommt.

Gruß

Günther

Hallo Mary,
in unserer Firma ist eine Handynutzung untersagt. Dies wird den Mitarbeitern in einer jährlichen Sicherheitsunterweisung regelmäßig mitgeiteilt.Die Mitarbeiter unterschreiben auch hierfür. Wird ein Mitarbeiter dennoch am Handy während der Arbeit erwischt, bekommt er zurst eine mündliche Ermahnung. Beim erneuten vergehen jedoch eine schriftliche Abmahnung.
Die Frage ist:
1.) Gab es Unterweisungen u.a. auch auf Handyverbot ? Wenn ja, dann kennt jeder Mitarbeiter die Verbote. Wenn nein, sollte der Betriebsrat mit eingeschaltet werden, um eine einheitliche Lösung vorzuschlagen.
2.) Gibt es einen Betriebsrat ? wenn ja, informieren. Wenn nein, würde ich in einem normalen Gespräch mit dem Vorgesetzten vorschlagen: eine schriftliche Unterweisung durchzuführen, danach dann könnte ermahnt werden.
3.) War das telefonieren in einer gekennzeichneten Verbotszone ? Wenn ja, dann hat der MA verbotener weise telefoniert. Ob SMS oder telefoniert, spielt keine Rolle.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

MfG
Brase

Hallo Mary,

leider kenne ich solch einen Fall aus der Praxis nicht. Über Google unter dem Suchbegriff „handy während der arbeitszeit benutzen“ gibt es aber massig Informationen zu diesem Thema. Auf den ersten Blick schaut es so aus, dass der Arbeitgeber ein Recht darauf hat Erledigungen von Privatangelegenheiten (dazu gehören aus SMS) zu untersagen und den Mitarbeiter auch schriftlich zu ermahnen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße!

Sorry,
bin wohl für eine Antwort zu spät dran…
Hoffe die anderen konnten Dir helfen.

Hallo Mary,
bitte entschuldige, dass ich Dir jetzt erst antworte.

Der Chef Deines Freundes ist im Recht. Er hat als Arbeitgeber das Hausrecht. Wenn er mündlich ein Verbot erteilt hat, hat das auch Gültigkeit. Dein Freund sollte sich entschuldigen und nicht mit einer Abwehrhaltung die Angelegenheit verschlimmern.

Die Arbeitszeit ist ausschließlich dafür gedacht, für das Unternehmen tätig zu sein. Schließlich bezahlt der Arbeitgeber für diese Zeit. Anders sieht es in der Pause aus. Da kann man seine Zeit so nutzen, wie man möchte.

Liebe Grüße
Anke

ich habe mein Handy während der Mittagspause im Büro an meinem Schreibtisch benutzt obwohl ich schriftlich darauf hin gewiesen wurde dass ich mein Handy während der arbeitszeit nicht benutzen darf. Mein PC war umgestellt genau wie mein Telefon und gegessen habe ich auch.

Meine Chefin hat das jetzt gesehen und ich habe Angst dass ich daraus fürchterliche Konsequenzen ziehen muss.

Da ich bei meiner Einstellung unterschrieben habe keine Dienstfremden Geräte (Handy) zu benutzen…
Aber ich hatte doch Mittagspause?

Wer weis hierzu was?

Danke

Wenn mündlich gesagt wurde, dass Handy verboten sind und man wurde erwischt ist das rechtens so.
Eine schriftliche Ermahnung ist ja noch harmlos. Egal ob der die Unterschreibt oder nicht, das Ding ist durch. Die Ermahnung kann auch mündlich erfolgen. Es hat nichts mit einer Abmahnung zu tun. Harmlose Sache: nach 3 Ermahnungen kommt eine Abmahnung, nach 3 Abmahnungen eine fristgerechte Kündigung. Also darf er sich noch 8 Mal erwischen lassen…