Schriftliche Kündigung

Hallo,

wenn eine Verkäuferin wärend der Probezeit ( mit 2-wöchiger Kündigungsfrist ) kündigt und die Kündigung schriftlich bei der Filialleitung abgeben wurde, kann der Chef dann behaupten das die Kündigung nicht angekommen ist??

Muss eine Kündigung per Einschreiben geschickt werden oder kann man die auch persönlich abgeben?

Die schriftliche Kündigung kann auch persönlich abgegeben werden. Allerdings muss der Kündigende nachweisen, dass die Kündigung zugegangen ist, z.B. durch Unterschrift, schriftliche Bestätigung oder Zeugen.

Sicher kann der Chef das dann behaupten. Wichtig ist hier die Frage, ob die Filialleitung hier überhaupt der richtige Ansprechpartner gewesen ist. Der normale Weg wäre hier natürlich, die Kündigung der Personalabteilung respektive dem Chef zuzustellen (Je nach dem, wer sich in der Firma um Einstellungen und Kündigungen kümmert). Hierbei ist es dann sicher egal, ob es sich um ein Einschreiben handelt oder man die Kündigung persönlich übergibt.

Hallo Sunny,

natürlich kann man die Kündigung persönlich abgeben!

Allerdings sollte man sich die Kündigung bestätigen lassen, wenn diese nicht direkt zur Geschäftsleitung gesendet worden ist!

Trotzdem ist die Abgabe der Kündigung meines erachtens in Deinem Fall fristgerecht erfolgt. Mein Vorschlag wäre mit dem Hinweis der eidesstattlichen Versicherung, dass Du die Kündigung am XX - Tag der Filialleitung übergeben hast, mit der Bitte um Weiterleitung.

Gruß
Daniel